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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16

Wortprotokoll

Mit den Voten der hochgeschätzten Schwergewichte aus unserer Kommission für Rechtsfragen habe ich mich in der Absicht, hier ein Votum zu halten, zunehmend einsamer gefühlt. Warum ich es trotzdem mache: Ich habe zwölf Jahre lang selber für die Medien gearbeitet und dort diese Freiheitsrechte durchaus geschätzt. Ich habe aber auch wahrgenommen, dass man beispielsweise als zeichnendes Mitglied einer Redaktion auch einer Verantwortung untersteht, die nicht zu unterschätzen ist. Kollege Sommaruga hat zu Recht auf die Artikel 16 und 17 der Bundesverfassung verwiesen; dazu muss ich keine weiteren Ausführungen mehr machen.

Ich habe mich in der letzten Zeit wieder etwas intensiver mit der Medienfreiheit auseinandergesetzt. Da stossen Sie unweigerlich auf die historische Bedeutung, darauf, wofür die Presse- bzw. Medienfreiheit eigentlich gedacht ist. Es ist grundsätzlich ein Abwehrrecht gegen den Staat. Darum habe ich mich gewundert, dass die Minderheit aus den Herren Sommaruga und Levrat besteht. Ich werde mich dieser Minderheit anschliessen, aber nicht, weil ich ein Abwehrrecht gegen den Staat will, sondern weil ich den Schutz des Individuums will.

Wie gesagt, früher war die Bestimmung eher dazu da, polizeiliche Beschränkungen der Presse zu beseitigen und insbesondere der Verbreitung neuer politischer Ideen und der politischen Aussprache freie Bahn zu verschaffen. Ich glaube, die freie Bahn haben wir heute auch so, das ist eigentlich nicht mehr die Bedeutung. Aber die Pressefreiheit stellt seit [PAGE 689] jeher ein fundamentales Element jeder Demokratie dar. Darum spricht die heutige Bundesverfassung auch nicht mehr nur von Pressefreiheit, sondern natürlich umfassend von Medienfreiheit. Gemäss der neueren Lehre geht es sogar um Kommunikationsfreiheit.

Nun zu Artikel 266 Buchstabe a: Ich höre die Begründungen sehr wohl, und sie hätten mich fast dazu bewogen, die Seite zu wechseln. Es gibt wirklich gute Gründe, hier einmal über die Bücher zu gehen. Herr Rieder, Sie haben gesagt, die Kommissionsmehrheit habe eigentlich nicht mehr getan, als ein bisschen Staub aufzuwirbeln - nicht mehr und nicht weniger. Dann frage ich mich aber, warum Sie das getan haben. Wir sind ja nicht hier drin, um Staub aufzuwirbeln, sondern um Gesetze zu machen, die man nachher vollziehen kann. Irgendeine Bedeutung hat diese Streichung des Wörtchens "besonders" auf jeden Fall. Wenn sie nur ein bisschen Staub aufwirbeln würde, könnten wir geradeso gut auch darauf verzichten.

Dann war die Rede von den übermächtigen Medienkonzernen, es komme zu einer immer noch stärkeren Konzentration. Ja, Sie haben recht, das passiert. Sie möchten das Individuum gegen diese übermächtigen Medienkonzerne schützen, also den einfachen Bürger beispielsweise gegenüber Ringier, Tamedia, SRF oder wen auch immer Sie hiermit meinen, schützen. Aber haben Sie das Gefühl, dass Sie das mit einer Ausweitung der vorsorglichen Massnahmen erreichen?

Zu den Fällen, die angesprochen wurden: Politisch ist man sowieso erledigt, wenn etwas erwähnt wird, sei es auch nur verdeckt. Ich erinnere an den Abgang einer Bundesrätin in den Achtzigerjahren. Es ist sowieso passiert. Also hat man einen schweren oder einen besonders schweren Schaden. Eigentlich macht das keinen Unterschied. Was ich damit sagen will: Der Schaden ist sowieso angerichtet. Wenn Sie etwas für das Individuum tun möchten, könnten Sie es besser schützen, indem Sie die Medien stärker in die Pflicht nehmen würden. Damit wäre ich durchaus einverstanden.

In der Bankenwelt kennen wir das Gebot einwandfreier Geschäftsführung, und wenn Ihnen jemand die Gewähr entzieht, weil Sie einen groben Fehler gemacht haben, dann hat das auch schwerwiegende Folgen für den Betroffenen. Wenn schon, müsste man fehlbare Informanten oder Journalisten oder wer immer dann die Verantwortung für Fehlinformationen trägt, auch entsprechend zur Verantwortung ziehen können, allenfalls eben mit der Auflage, dass man das Gebot einwandfreier Geschäftsführung mit hohen Verantwortungspflichten analog zu den anderen Berufsgattungen auch bei den Medien wahrnehmen müsste. Das wäre ein Auftrag, im Zeitalter der Konzentration, des wachsenden Druckes auch auf die Journalisten, eben den Wahrheitsgehalt als oberstes Prinzip zu nehmen.

Aber hier geht es ja nur um Machtspiele. Und bei diesen Machtspielen ist der einfache, mittellose Bürger einem Konzern mit professionellen Juristen sowieso ausgeliefert, eine Asymmetrie bleibt aus meiner Sicht also sowieso bestehen, die beseitigen Sie auch nicht, wenn Sie die Möglichkeit der superprovisorischen Verfügung mit Etwas-Staub-Aufwirbeln leicht erhöhen. Das ist ein Trugschluss, hier geben wir den Leuten eine falsche Sicherheit vor.

Besser wäre es, auch bei den sozialen Medien mal genauer hinzuschauen und diese zur Verantwortung zu ziehen. Dort kann man verbreiten, was man gerade will. Ich bin heute geneigt, schon eher von asozialen Medien zu sprechen, aber ich will die Diskussion jetzt nicht noch in die Länge ziehen.

Ich habe das Wort schon überstrapaziert und gebe es damit gerne mit der Bitte zurück, sich der Minderheit anzuschliessen - auch wenn das bei mir Seltenheitswert hat.