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Rieder Beat · Ständerat · 2021-06-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die von Herrn Nationalrat Töngi übernommene Motion Mazzone am 19. Mai 2021 vorberaten und empfiehlt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.

Der Motionär möchte, dass das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, das Bewilligungsgesetz, so geändert wird, dass in der Schweiz ansässige Staatsangehörige aussereuropäischer Länder Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften erwerben können, sofern dies eine Voraussetzung für die Miete der Wohnung ist.

Kurz zum Umfang dessen, was damit erfasst werden könnte: Wie ich dem letzten Bericht der Wohnbaugenossenschaften Schweiz entnehme, sind etwa 154[NB]000 Wohnungen mit einem ungefähren Wert von 366 Millionen Franken im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften. Offensichtlich besteht das betreffende Problem für Studenten und andere Wohnungssuchende vor allem in den städtischen Zentren, wo Wohnbaugenossenschaften diese Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrages vorsehen.

Im Nationalrat wurde die Motion am 30. Oktober 2020 angenommen. Diese Motion ist im Zusammenhang mit der Bestrebung des Bundesrates zur Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu sehen. Diese Revision des Bundesgesetzes war vom Bundesrat angestossen, aber in der Vernehmlassung grossmehrheitlich abgelehnt worden. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer war damals der Meinung, dass die gegenwärtige Gesetzeslage nicht geändert werden sollte. Der durch die von Herrn Nationalrat Töngi übernommene Motion betroffene Punkt der Revision ist zwar in der Vernehmlassung von der Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der Organisationen befürwortet worden. Man verlangte jedoch eine Umsetzung auf dem Verordnungsweg, was leider nicht möglich ist.

Ihre Kommission ist der Meinung, dass es ein gefährliches Präjudiz wäre, ein einziges der vielfältigen Interessen an [PAGE 695] der Abänderung der Lex Friedrich, heute Bewilligungsgesetz, herauszubrechen und in einem einzigen Punkt die Möglichkeiten zum erleichterten Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu öffnen. Dies könnte einerseits Begehrlichkeiten wecken, und andererseits ist nicht ausgeschlossen, dass über diese Bewilligungsmöglichkeit missbräuchliche Modelle entwickelt werden könnten.

Die Kommission beantragt Ihnen daher, diese Partikularinteressen nicht in Betracht zu ziehen und die Motion abzulehnen.

Eine Minderheit sieht aufgrund der Vernehmlassungsresultate keinen Grund mehr, diesen einzelnen Punkt nicht zu revidieren. Ich gehe davon aus, dass die ursprüngliche Motionärin, Frau Kollegin Mazzone, die Minderheit vertreten wird.