Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-16
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16
Wortprotokoll
Sie haben es gehört oder auf der Fahne gesehen: Wir haben bei der Behandlung des Covid-19-Gesetzes immer noch zwei Differenzen zum Ständerat.
Der Ständerat will in Artikel 6b Leute mit einem Zertifikat von den Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen und Messen ausnehmen. Die nationalrätliche WBK will am Beschluss, diesen Artikel 6b zu streichen, mit 22 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung festhalten. Sie will den Bundesrat in seinem Handeln in der Öffnungsphase nicht einschränken. Dieser sieht vor, in der Stabilisierungsphase noch keine Anlässe mit 30[NB]000 oder 40[NB]000 Personen zu bewilligen. Zudem sind aus Sicht der Mehrheit zur möglichen Umsetzung noch viele Fragen ungelöst. Während geimpfte und genesene Personen zum Beispiel bei einem Stadioneintritt einfach evaluiert werden können, würde eine solche Evaluation bei getesteten Personen eher schwierig. Denn bei jeder Person zu überprüfen, ob sie auch die getestete Person gemäss Testnachweis ist, wäre bei mehreren tausend oder gar zehntausend Personen äusserst zeitaufwendig. Auch die Trennung von Personen mit Zertifikat und Personen ohne Zertifikat mutet eher abenteuerlich an.
Bei Ziffer II Absatz 5 ist eine knappe Mehrheit - der Entscheid fiel mit Stichentscheid des Präsidenten - der Meinung, dass die Massnahmen für die Kultur bereits jetzt bis Ende April 2022 verlängert werden sollen. Verschiedene Informationen, auch solche von der Verwaltung, deuten darauf hin, dass viele Arbeiten im kulturellen Bereich Anfang nächsten Jahres noch immer unter erschwerten Bedingungen getätigt werden müssen. Der Bundesrat und die starke Kommissionsminderheit sind der Meinung, dass, sollte dem so sein, in der zweiten Jahreshälfte genügend Zeit bleiben würde, um die Massnahmen zu verlängern und die Beträge zu erhöhen. Das hat der Bundesrat vorhin explizit erklärt.
Zusammengefasst: Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, Artikel 6b zu streichen und die Kulturmassnahmen zu verlängern.