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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-06-16

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ich rede zum Antrag meiner Minderheit und zugleich als Sprecherin der Fraktion.

Der Ständerat hat Ziffer II Absatz 5, die Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 11 - dort geht es um die Covid-Abgeltungen für den Kulturbereich - bis zum 30. April 2022, wiederholt abgelehnt. Bei der letzten Beratung stimmte die ständerätliche Kommission mit 9 zu 4 Stimmen dagegen, das Ständeratsplenum dann mit 25 zu 16 Stimmen.

In unserem Rat versucht man jedoch wieder, daran festzuhalten und damit eine offensichtlich gewünschte Ungleichbehandlung zwischen der Kultur und anderen Bereichen zu schaffen. Mit einem Präjudiz zugunsten der Kultur würde man wohl auch andere Bereiche - ich nenne hier Events, Messen, Sport, Fitnessbranche; es gibt aber noch mehr - wieder auf den Plan rufen. Das möchten wir keinesfalls; finden wir endlich zur Normalität zurück! Aber mit solchen Verlängerungsmassnahmen senden wir aus der Politik die falschen Signale an die Bevölkerung. Das schürt Unsicherheit. Der Bundesrat und die grösstmögliche Kommissionsminderheit wollen deshalb erst wieder tätig werden, wenn es diese Massnahmen auch tatsächlich braucht. Wenn dann alle Stricke reissen und die Notwendigkeit gegeben wäre, könnten wir noch immer im geltenden Rahmen handeln. Schaffen wir also keine Regelung auf Vorrat!

Deshalb auch ein Lichtblick: Die Minderheit in der Kommission wird immer grösser, bzw. heute Morgen wurde der Antrag zur Streichung nur ganz knapp abgelehnt, nämlich mit Stichentscheid des Präsidenten. Denken wir deshalb daran: Spätestens ab dem Spätsommer soll wieder eine volle Auslastung der Veranstaltungen möglich sein, sodass keine finanziellen Beiträge mehr gesprochen werden müssen. Das muss unser Ziel sein.

Sollten diese Prognosen jedoch nicht eintreten, steht für Grossveranstaltungen noch immer ein sogenannter Schutzschirm zur Verfügung, der Veranstaltungsausfälle bis Ende April begleichen soll. Dies reicht also vollkommen. Eine Anpassung ist deshalb nicht angezeigt.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag auf Streichung zu unterstützen.

Noch zu Artikel 6b, den wir heute nicht mehr diskutieren und den die Kommission mit 22 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung nun wieder gestrichen hat: Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass es eine unglaublich komplizierte Angelegenheit wäre und dass es zu Vollzugsproblemen käme. Wir halten aber auch fest, dass es bereits heute möglich ist, nach diesem Vorgehen bei den einzelnen Kantonen Gesuche für Veranstaltungen und Messen einzureichen und auch genehmigt zu erhalten. Der Entscheid liegt aber bei den Veranstaltern und den Kantonen. So könnten zum Beispiel Messen den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen und auf die Maskenpflicht verzichten. Hier irritiert es mich jedoch, dass nun die Vernehmlassung eine andere Sprache spricht und man wieder von Kapazitätsbeschränkungen spricht. Deshalb ist es hier angezeigt, dass sich die Kantone in der Vernehmlassung entschieden dagegen wehren.

Folglich brauchen wir diesbezüglich auch keine gesetzliche Regelung und erschaffen damit auch keine Zweiklassengesellschaft, wie wir es ja in der Debatte immer wieder erwähnt haben. Das möchten und goutieren wir auch nicht.

An dieser Stelle streiche ich deshalb wiederholt heraus, dass Artikel 1a als Grundstein und Orientierung gilt. Wenn der impfwillige Teil der erwachsenen Bevölkerung ausreichend geimpft ist, sind die Beschränkungen unverzüglich aufzuheben. Diesen Weg verfolgen wir - wir hoffen, Sie auch!

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