Studer Lilian · Nationalrat · 2021-06-16
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16
Wortprotokoll
Die Motion der WBK-S "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden" wurde in der WBK-N - dies vorweg - mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht zu unterstellen und die Deklarationsträger so zu gestalten, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind. Dabei soll berücksichtigt werden, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.
Zur Vorgeschichte: Seit Jahren werden Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Gefordert wird ein Verbot oder mindestens eine Deklaration von importierten Nahrungsmitteln, die nicht den Schweizer Produktionsmethoden entsprechen und in der Schweiz nicht als Nahrungsmittel produziert werden dürften. Es ging um tierquälerisch erzeugte Produkte, um Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, oder um Deklarationspflichten für Reptilienleder und Weiteres.
Die WBK-N und auch der Nationalrat haben erst kürzlich einer Motion zugestimmt, in der es darum ging, das Lebensmittelrecht so anzupassen, dass bei Fleisch die Angabe zur Schlachtmethode - ob das Schlachten mit oder ohne Betäubung erfolgte - obligatorisch wird. Der Ständerat entschied sich gegen diese Motion, aber für die vorliegende Motion.
Dann hat der Bundesrat aber aufgrund eines Postulates der WBK-S am 20. September 2020 einen Bericht zur obligatorischen Deklaration von Herstellungsmethoden verabschiedet. Dort, wo sinnvoll, möchte der Bundesrat die Deklarationspflicht stärken. Vor einer Einführung - jeweils im Einzelfall und gemäss den im Bericht aufgeführten Kriterien - soll sie einer Regulierungsfolgenabschätzung und einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden, bevor entschieden wird, ob sie umgesetzt wird. Im Bericht wurden Stopfleber, Foie gras, Froschschenkel nicht betäubter Frösche sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnenes Reptilienleder zur Überprüfung aufgeführt. Zudem wird unter anderem noch die Beweislastumkehr geprüft: Wer in der Schweiz ausländische Produkte undeklariert auf den Markt bringt, müsse darlegen können, dass diese zu Recht nicht deklariert wurden. Mit 36 zu 6 Stimmen hat sich der Ständerat aber klar für die vorliegende Motion, über die wir jetzt debattieren, entschieden.
Was wurde in der WBK-N diskutiert und gesagt? Die zustimmenden Voten in der Kommission betonten, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass importierte Produkte, die den Schweizer Gesetzen und Normen nicht entsprechen, mit einer Deklaration gekennzeichnet werden. Da der Import ja nicht verboten wird, muss Transparenz für Konsumierende herrschen, damit sie wissen, auf welchen Grundlagen und zu welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden, und sie sich entscheiden können. Als Beispiel wurden aus der EU importierte Teigwaren, welche mit Eiern aus Batteriehaltung hergestellt wurden, genannt. [PAGE 1389]
Ziel ist sicher, dass die Deklarationsträger einheitlich und verständlich gestaltet sind. Es soll auf den ersten Blick ersichtlich werden, ob es sich um ein Produkt handelt, welches nach Schweizer Standards hergestellt wurde, oder um eines, das in der Schweiz gar nicht hergestellt werden dürfte. Schlussendlich unterstützt dies auch die Produktion in der Schweiz.
Hingewiesen wurde auch auf die Gastronomie und auf den Detailhandel, wo das Kundenbedürfnis nach Transparenz teilweise schon erfüllt ist, wie z. B. mit Informationen für Allergiker; das funktioniert. Wichtig ist, dass berücksichtigt wird, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.
Gegen diese Motion wurde ausgeführt, dass wir die Standards unmöglich für alle Länder einfordern können und dass ein Aufkleber - so würde es wahrscheinlich dann gehandhabt - den Konsumenten beim Einkaufen nichts bringen. Mit der Version des Bundesrates könnten die Konsumenten auf die wirklich schlimmen Produktionsmethoden aufmerksam gemacht werden.
Wie schon zu Beginn erwähnt: Die WBK-N hat die Motion mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die grosse Mehrheit möchte dem Anliegen somit eine Chance geben und ist von einer umsetzbaren Lösung überzeugt.