Fässler Daniel · Ständerat · 2021-06-17
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-17
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen in meiner Funktion als Präsident der entsprechenden Subkommission zum Geschäftsbericht des Bundesrates über das Jahr 2020 in den Bereichen EJPD und Bundeskanzlei Bericht erstatten. Ich fokussiere dabei auf Schwerpunktthemen, welche die Geschäftsprüfungskommissionen für die am 10. und 11. Mai dieses Jahres durchgeführten Anhörungen der Vorsteherin des EJPD bzw. des Bundeskanzlers vorgegeben haben.
Ich beginne mit dem EJPD. Die GPK liessen sich von Bundesrätin Karin Keller-Sutter erstens die Digitalisierungsvorhaben im EJPD und zweitens den internationalen und nationalen Informationsaustausch bei der Polizeiarbeit darlegen. Die Darlegung zum zweiten Thema möchte ich kurz zusammenfassen: Ein funktionierender Austausch von Informationen zwischen den Polizeiorganen innerhalb der Schweiz und über die Landesgrenzen hinweg ist zwingend und bildet in diesem Sinne das Herzstück der polizeilichen Zusammenarbeit. Diesem Anspruch wird man heute nicht im notwendigen Mass gerecht. Die sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten werden noch zu wenig genutzt; dies ist die Überzeugung der Departementsvorsteherin und des Bundesamtes für Polizei (Fedpol).
Es ist in der Tat erstaunlich, dass beispielsweise internationale Abfragen von DNA-Informationen oder von Fahrzeughalterdaten noch immer über Antragsformulare und per E-Mail erfolgen. Das Prümer Abkommen, das wir letzten Donnerstag in unserem Rat genehmigt haben, soll nun Remedur schaffen. Die gleiche Hoffnung wird in zwei Weiterentwicklungen des Schengener Abkommens gesetzt, nämlich in das Schengener Informationssystem sowie in die Interoperabilität, d. h. in ein IT-System, welches die Informationssysteme miteinander verbindet.
Beim nationalen Austausch von polizeilichen Informationen gibt es sogar noch mehr Verbesserungsbedarf, denn die kantonalen Polizeikorps haben bis heute noch keinen Zugriff auf die Datenbanken der anderen kantonalen Polizeikorps. Bei allem Verständnis und Respekt für die kantonale Polizeihoheit: Hier stossen wir offenkundig an Grenzen des Föderalismus. Wenn wir Terrorismus und Kriminalität effizient bekämpfen wollen, dann müssen die Informationen aus kantonalen und nationalen Informationssystemen vernetzt werden.
Die GPK konnten sich davon überzeugen, dass das EJPD und das Fedpol als zuständiges Bundesamt den Handlungsbedarf beim internationalen und nationalen Informationsaustausch im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit anerkennen und die nötigen Anstrengungen unternehmen, um die Chancen der Digitalisierung auch zu nutzen.
Nun zur Bundeskanzlei: Bundeskanzler Walter Thurnherr informierte die GPK eingehend über den Stand der Evaluation zum Krisenmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Er stellte klar, dass die unzähligen Evaluationen noch viel Zeit in Anspruch nehmen werden und heute weder vollständig noch abschliessend definiert sind.
Das zweite Thema der Anhörung des Bundeskanzlers - und darüber möchte ich Ihnen Bericht erstatten - war die Digitalisierung in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat entschieden, auf den 1. Januar 2021 das Informatiksteuerungsorgan des Bundes aufzulösen und den grössten Teil seiner Aufgaben der Bundeskanzlei zu übertragen. Hinzu kamen Stellen und Aufgaben im Bereich der Strategie Digitale Schweiz, die beim UVEK angesiedelt waren. Mit dem Ziel, die Kompetenzen neu zu bündeln, wurde bei der Bundeskanzlei mit dem Bereich "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" eine neue Verwaltungseinheit geschaffen. Die Aufgabe der Bundeskanzlei bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung besteht vor allem in der Koordination, in der Unterstützung der Departemente sowie in der Führung von gemeinsam genutzten Standarddiensten. Auf strategischer Ebene wurde ein Digitalisierungsausschuss des Bundesrates geschaffen, bestehend aus den Vorstehern des EFD, des WBF und des EDI sowie der Bundeskanzlei.
Die Umorganisation und Neukoordination im Bereich der Digitalisierung der Bundesverwaltung verfolgt das Ziel, die Digitalisierung in der Verwaltung zu beschleunigen und dabei Geschäftsprozesse der Verwaltung besser zu integrieren. Das ist angesichts der fast unüberschaubaren Anzahl von Fachanwendungen der Bundesverwaltung keine einfache Aufgabe, und man steht erst am Anfang eines Prozesses, der - um es in den Worten des Bundeskanzlers zu sagen - nie abgeschlossen sein wird. Dabei wird eine bereits heute bestehende Herausforderung noch grösser und anspruchsvoller werden, nämlich der Kampf gegen die Fremdbestimmung im Bereich der Digitalisierung durch mächtige IT-Unternehmen. Ich zitiere dazu den Bundeskanzler: "Früher oder später werden wir uns auch mit dem Souveränitätsverlust in diesem Bereich befassen müssen."
Die GPK konnten sich davon überzeugen, dass die Bundeskanzlei die ihr neu übertragenen Aufgaben zielgerichtet und kompetent an die Hand genommen hat. Es ist ihr zu wünschen, dass sie bei der weiteren Umsetzung von den Departementen und allen Organisationseinheiten der Bundesverwaltung die nötige Bereitschaft zur Unterstützung und Zusammenarbeit erfährt.