Egger Mike · Nationalrat · 2021-06-17
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17
Wortprotokoll
Leider spricht die Postulantin nicht zu ihrem Anliegen, was ich persönlich sehr bedaure. Auch hier muss ich zu Beginn erwähnen, dass dieses Anliegen sehr sympathisch ist - niemand möchte neue Produkte wegschmeissen -, aber eine Umsetzung hätte fatale Folgen für die Wirtschaftsfreiheit in unserem Land. Jede Unternehmung zielt darauf ab, ihre Produkte marktgerecht und in genügender Zahl herzustellen und möglichst wenig Ausschuss zu produzieren. Überschüsse oder fehlerhafte Produkte werden in den meisten Fällen entweder zu günstigeren Preisen via Aktionen als Sonderangebote auf den Markt gebracht oder eben wiederverwertet. Die Schweiz nimmt im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz beim Recycling ein, und die Unternehmen tragen ihren Teil dazu bei, Ressourcen und damit eben auch die Umwelt entsprechend zu schonen.
Die Postulantin erwähnt, dass in Frankreich und Deutschland Bestrebungen im Gang seien, die Entsorgung von neuen Produkten entsprechend zu verbieten. Dazu muss allerdings gesagt werden, dass mir von der Verwaltung auf Anfrage hin nicht genau erklärt werden konnte, wie die genaue Umsetzung dieses Verbots aussieht. Die Postulantin erwähnt ebenfalls nicht, dass es in Deutschland, Österreich und Grossbritannien Firmen gibt, die sich darauf spezialisiert haben, überschüssige Waren bei Händlern und Herstellern einzusammeln und diese an gemeinnützige Organisationen zu verteilen. Dabei werden die gesammelten Produkte an einem zentralen Ort gelagert und können gegen eine Vermittlungsgebühr von den gemeinnützigen Organisationen online bestellt werden. Anschliessend werden die Produkte geliefert oder abgeholt. In Grossbritannien werden diese Firmen gefördert, indem solche Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit sind. In den USA kann in manchen Fällen der zweifache Betrag der Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Ein anderes Geschäftsmodell sieht vor, dass die Rücksendungen von bestellten Kleidungsstücken, die für die Händler kostspielig sind und die Marge stark drücken, vermieden werden können. Ein deutsches Start-up hat ein Selbstvermessungsprogramm entwickelt, mit dem jede Person ihre genaue, individuelle Konfektionsgrösse herausfinden und die Bestellung präzise aufgeben kann. Damit kann ein Grossteil der Rücksendungen und damit die Vernichtung von neuen Kleidern vermieden werden.
All diese Beispiele zeigen, dass es Alternativen zur Vernichtung von Produkten aus der Produktion gibt und dass es für die Industrie vernünftige und nachhaltige Möglichkeiten gibt, mit Ausschussware sinnvoll umzugehen, was eine Win-win-Situation für alle Beteiligten ist, und das ganz ohne staatliche Eingriffe. Die Beispiele zeigen aber auch, dass es völlig unnötig ist, neue gesetzliche Bestimmungen einzuführen, wozu der im vorliegenden Postulat geforderte Bericht offensichtlich die Grundlage wäre.
Wir sollten es der Innovationskraft unserer Wirtschaft überlassen, nachhaltige Lösungen für neue Produkte zu finden, die aus verschiedenen Gründen nicht oder nicht mehr über die herkömmlichen Vertriebskanäle auf den Markt gebracht werden können. Die vorhin erwähnten Beispiele zeigen, dass es auch in dieser Nische Geschäftsmodelle gibt, die erfolgreich sein können. Anstatt die Einführung von unsinnigen und überflüssigen Verboten zu prüfen, sollten wir dafür sorgen, dass auch die Schweiz innovativen Firmen, die überschüssige neue Produkte vermarkten, die notwendigen Rahmenbedingungen bietet, damit diese Firmen ihr Geschäft entsprechend erfolgreich betreiben können. Dazu gehört ein schlanker Staat mit viel Freiheit.
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.