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Brunner Toni · Nationalrat · 2000-03-22

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-22

Wortprotokoll

Nachdem sich unser Rat letzte Woche intensiv mit den Folgen des Sturmes Lothar auseinander gesetzt hatte, ging die Vorlage an die UREK-SR und gestern dementsprechend in den Zweitrat, den Ständerat. Dieser hatte nicht tel quel Freude an der Vorlage, wie sie den Nationalrat verlassen hatte. Insbesondere die von unserem Rat mit grossem Mehr beschlossene Konzeptänderung bezüglich der Beiträge für Waldbesitzer an den erlittenen Wertverlust bedürfte einer sorgfältigeren Analyse, wurde im Ständerat festgehalten. Der Ständerat und dessen zuständige Kommission wollen die direkten und indirekten Auswirkungen der Beschlüsse des Nationalrates vertieft prüfen und - so wurde festgehalten - der unterschiedlichen Dringlichkeit verschiedener Massnahmen gerecht werden. Entsprechend dieser Ausgangslage und dem entstandenen Zeitdruck hat der Ständerat die Vorlage in zwei Teile aufgeteilt. Der zweite Teil - Vorlagen 3 und 4 - umfasst eine Verordnung und einen Beschluss über Sofortmassnahmen bis Ende 2000. Diesen Bereich der Sofortmassnahmen werden wir heute beraten müssen.

Der andere Teil (Vorlagen 1 und 2) beinhaltet die mittel- und langfristigen Massnahmen, die die Jahre 2000 bis 2003 betreffen sollen. Die Instrumente zur Behebung der mittel- und langfristigen Schäden des Sturmes Lothar und das Bundesgesetz über die Massnahmen zur Bewältigung der Schäden an den Obstbäumen samt den dazugehörenden Finanzbeschlüssen sollen nach dem Willen des Ständerates erst in der Sommersession vorgelegt werden. Darin enthalten sind, so Gott will - oder eben: so der Ständerat will -, die von unserem Rat beschlossenen Zusatzbeiträge an stark belastete Kantone sowie die von uns beschlossenen Flächenbeiträge an Waldbesitzer.

Weil der Ständerat bis zum jetzigen Zeitpunkt auf diese Punkte nicht eingetreten ist, werden wir heute über diese auch nicht befinden können. Wir haben uns in der Differenzbereinigung heute somit auf den Teil betreffend die Sofortmassnahmen zu konzentrieren.

[PAGE 383] Der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden ist der Verordnung, die jetzt nur noch ein Jahr gültig ist, dementsprechend auch finanziell angepasst worden. In der zurechtgestutzten Verordnung über Sofortmassnahmen sind noch folgende Elemente enthalten: die Holzlagerung, die Planung von Waldreservaten, Investitionskredite wie auch die dringend benötigte Ausnahmebewilligung für Holztransporte betreffend die "40-Tönner". Diese Punkte schlägt Ihnen die UREK vor, ebenso einen neuen Artikel 2bis über die Verwendung von angefallenem Holz in der Entwicklungszusammenarbeit, den der Ständerat neu aufgenommen hat.

Schliesslich empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dem Ständerat zuzustimmen und auf die zusätzlichen vier Stellen im Buwal zu verzichten.

Der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden hat, weil bis auf Ende 2000 beschränkt, auch einen neuen Finanzrahmen erhalten. Der vorliegende Finanzierungsbeschluss umfasst noch 24,5 Millionen Franken, wovon 10 Millionen Franken Investitionskredite sind, die als rückzahlbare Kredite zur Deckung von Restkosten zu verstehen sind. Losgelöst von diesem Bundesbeschluss, den wir heute behandeln, werden zur Bewältigung des Sturmes Lothar im Jahre 2000 zusätzliche finanzielle Mittel in der Grössenordnung von 125 Millionen Franken durch den Vollzug des bestehenden Waldgesetzes freigestellt werden müssen: eine erste Tranche von 50 Millionen Franken durch einen dringlichen Vorschuss, eine zweite von 75 Millionen Franken durch einen weiteren Nachtrag im Sommer.

Ich bitte Sie - angesichts der aussergewöhnlichen Konstellation, und um eine Nulllösung zu verhindern -, auf die Anträge einzutreten und daran zu denken, dass die eigentlichen Anliegen dieses Rates erst in der Sommersession zur Beratung gelangen werden.