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Minder Thomas · Ständerat · 2021-06-17

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17

Wortprotokoll

Die Hanfpflanze (Cannabis) ist extrem vielseitig. Seit Jahrzehnten wird Hanf als Erstes mit Haschisch in Verbindung gebracht, bei dem kaum jemand weiss, wie viel Gramm mitgeführt werden dürfen und ob es überhaupt konsumiert werden darf. Kein Wunder: Die Praxis in den einzelnen Kantonen ist extrem uneinheitlich. Die Problematik der Drogenpolitik und -liberalisierung ist ein verwandtes Thema. Aber heute, bei diesem Vorstoss, geht es um ein anderes Thema. Meine Motivation zu diesem Postulat ist anders gelagert.

Wie erwähnt, ist Hanf weitaus vielfältiger einsetzbar als nur als Rauschmittel. So wird es in der Lebensmittelbranche als Speiseöl, Tee, Kaugummi, Biskuit, Bonbon eingesetzt, dann aber auch in der Atemhilfe, als Nahrungsergänzungs-Protein oder als Tierfutter. Der neuste Hit: CBD-Beutel, die man wie Snus unter die Lippen klemmt. Die getrocknete Pflanze als Faser wiederum hat genauso viele Anwendungen, die von Textilien, Segeltuch, Seilen, Schnüren, Tauen bis hin zu Zellstoffen, Papier und Baustoffen reichen. Als Nebenprodukt wird Nutzhanf von den Bauern und Pferdebesitzern als Einstreu geschätzt. Geradezu einen Boom erlebt Cannabis derzeit in einer anderen Branche: in der Kosmetikindustrie, in der ich zuhause bin.

Sie erkennen: Cannabis ist eine richtiggehende Universalpflanze. Ihre Anwendung reicht bis weit in die Zeit vor Christus zurück. Der Anbau, die Produktion, die Verwendung von Cannabis in der Schweiz ist mittlerweile ein millionenschweres Geschäft geworden, Experten sprechen bereits von einem Milliardengeschäft.

CBD steht für Cannabidiol, ein Wirkstoff der Hanfpflanze. Im Gegensatz zum THC ist CBD grundsätzlich legal. Dennoch ist die Rechtslage wie beim Drogenhanf auch hier ziemlich unklar, denn auch CBD-Produkte können Spuren von THC beinhalten. Dürfen sie das? Falls ja, wie viel? Die Rechtsunsicherheit bei CBD ist sehr gross, weil unklar ist, ob und wie die Wirkung von CBD als entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend, gar antikarzinogen, also gegen Krebszellen wirkend, angepriesen werden darf.

Wie viel CBD dürfen all diese unterschiedlichen Produkte überhaupt enthalten? Besteht hier vielleicht die Gefahr, dass es analog zum THC bald Hanf mit hochgezüchtetem CBD-Gehalt geben wird?

Cannabis enthält darüber hinaus nicht nur die genannten zwei Wirkstoffe, sondern es sind bis heute sage und schreibe 113 verschiedene Cannabinoide entdeckt worden. Sie heissen etwa Cannabigerol, Cannabichromen, Cannabidiol, Cannabielsoin usw. Dazu kommen synthetisch hergestellte Wirkstoffe. Was all diese Wirkstoffe für Eigenschaften haben, ist dem breiten Publikum unbekannt. Klar ist aber: Früher oder später werden in den Produkten auch einige dieser Ingredienzen angepriesen werden. Damit entsteht noch mehr Rechtsunsicherheit. [PAGE 722]

Genau hier setzt mein Postulat an: Der Bundesrat soll prüfen und in einem Bericht aufzeigen, wie die verschiedenen Formen und Wirkstoffe von Cannabis wirtschaftlich besser genutzt und nutzbar gemacht werden können. Was ist erlaubt, und was ist nicht erlaubt? Das ist die Key-Frage, die dieses Postulat beantworten soll. Daran müssen doch alle interessiert sein, ob man nun Hanf toll findet oder nicht. Das Ziel ist eine zeitgemässe und umfassende Cannabisregulierung, inklusive der Bereiche Gesundheit, Lebensmittel, Kosmetik, Arzneimittel, Strassenverkehr, Tabakprodukte und Zoll.

Mir ist völlig klar, Herr Bundesrat, dass wir kürzlich zwei Vorlagen im Bereich Cannabis angenommen haben. Es waren zwei Postulate, einerseits zu den Pilotversuchen, andererseits zur medizinischen Verwendung. Wie sich zeigte, berührt Cannabis aber nicht nur das Rauchen und den Gebrauch als Arzneimittel, sondern es gibt viele, sehr viele weitere Verwendungsarten. Genau dort, in diesen Branchen, braucht es ebenfalls Reformen und Rechtssicherheit. Wieso sollen jene Branchen ignoriert und damit womöglich gar kriminalisiert werden?

Der Bundesrat hat nicht anerkannt, dass die kürzlich erfolgten Reformen des Betäubungsmittelgesetzes die Rechtssicherheit des Cannabismarkts - Herr Bundesrat: ausserhalb des THC-Bereichs - nicht beeinflussen, geschweige denn verbessern. Die aktuelle Situation ist schlicht innovationshemmend. Das ist sehr bedauerlich, weil wir in der Schweiz viele Akteure haben, ich denke da an innovative Landwirte, an Lebensmitteltechnologen, an Start-ups, die im Bereich Cannabis innovativ sind und neue Produkte auf den Markt bringen wollen.

Die Produkte kommen übrigens ohnehin auf uns zu, wenn nicht über "made in Switzerland", dann bald oder jetzt schon via Online-Shopping aus den USA, Kanada oder China. Mir wäre es aber lieber, wenn wir hiesigen Firmen ein innovatives Unternehmertum ermöglichen würden.

Ich gebe Ihnen ein aktuelles Beispiel eines Start-ups im Bereich Cannabis, dazu hat "20 Minuten" in der heutigen Ausgabe einen Bericht veröffentlicht: "Das 2018 gegründete Cannabis-Start-up Sanity Group sicherte sich in einer erneuten Finanzierungsrunde 35 Millionen Euro. [...] Mit der 35-Millionen-Finanzspritze hat die Sanity Group, die im medizinischen Bereich Marihuana-Blüten aus dem Ausland an Apotheken weiterverkauft und Lifestyle-Produkte wie Öle und Kosmetika vertreibt, einen eigenen Rekord überboten. Schon im Februar 2020 habe das Start-up in einer Finanzierungsrunde 20 Millionen Euro eingeholt [...]. Seit März 2017 ist Cannabis, dessen Inhaltsstoff CBD eine angstlösende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben wird, in Deutschland zu Therapiezwecken erlaubt und wird von der Krankenkasse übernommen." Ich habe aus "20 Minuten" zitiert.

Sie erkennen also unweigerlich, wie international dieses Geschäft geworden ist. Dauernd sprechen wir in diesem Ratssaal von Standortförderung. Ich möchte einfach, dass wir im Bereich Cannabis, CBD vorne mit dabei sind und Innovationen ermöglichen. Das Postulat soll aufzeigen, ob es dann am Schluss, Herr Bundesrat, zwingend über Liberalisierungen sein wird oder sein muss oder ob es womöglich auch punktuelle Verschärfungen braucht. Wichtig ist, dass die Spielregeln endlich geklärt werden, und zwar in ganz vielen anderen Anwendungsbereichen.

Auf der Homepage des BAG heisst es wörtlich: "Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz." Herr Bundesrat, haben Sie sich Gedanken gemacht, warum das so ist? Die Antwort ist einfach: weil diese Universalpflanze derart viele eigene Substanzen und derart viele Anwendungsbereiche kennt und es in all diesen Nutzungsbereichen Rechtsunsicherheit gibt.

Zum Schluss zitiere ich Ihnen eine Stellungnahme zu diesem Thema, welche bei mir schriftlich eingegangen ist. Es handelt sich um eine Firma in Zug. Sie heisst Pure Holding AG und beschäftigt rund hundert Mitarbeiter. Sie verkauft ihre Produkte an über 4000 Verkaufspunkten in Europa. Im E-Mail, das ich von dieser Firma bekommen habe, heisst es, genauso unbefriedigend sei der unregulierte Markt, der dringend gesetzliche Rahmenbedingungen brauche. Keine der bestehenden Spezialgesetzgebungen regle Cannabis genügend, was zu grosser Rechtsunsicherheit und einem enorm schwierigen, innovations- und investitionsgehemmten[NB]Marktumfeld führe.

Ganz allgemein spürt die Branche, dass sich die kantonalen Behörden die Rechtsunsicherheit zunutze machen und beispielsweise verschiedene Kantonsapotheker vermehrt auf Produzenten zugehen, um die Produkte aktiv vom Markt zu nehmen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen um Zustimmung zum Postulat.

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