Pult Jon · Nationalrat · 2021-06-17
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-17
Wortprotokoll
Sie haben es von den Kommissionsberichterstattenden gehört: Der Titel der Vorlage ist ja harmlos, er lautet "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts". Der Inhalt ist dann doch etwas weniger harmlos, denn wir behandeln heute eine Revision des grundrechtlich per se äusserst sensiblen Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Es ist, das muss gesagt werden, das Verdienst der Kommission für Rechtsfragen dieses Rates, dass diese BÜPF-Revision aus dem finanzpolitischen Gesamtpaket herausgelöst wurde. Sie betonte bereits letzten Herbst, dass es bei dieser Anpassung nicht um eine untergeordnete Präzisierung im Rahmen eines Effizienzprogramms gehe, sondern - das sagte damals die Kommission für Rechtsfragen - um eine politisch relevante Zweckerweiterung der Datenbearbeitung im Überwachungsdienst.
In der Botschaft sah der Bundesrat den Zweck dieser Gesetzesrevision darin, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die im Überwachungssystem bereits enthaltenen Daten "in Form von Schaubildern" visualisiert werden können. Darum brauche es neu den Begriff der Analysefunktion im Gesetz. In der Botschaft war dies die Begründung des Bundesrates für diese Revision.
An der Sitzung unserer Kommission vom 22. März bestätigte die Verwaltung dieses Ziel und betonte, es gehe explizit nicht um eine Zweckerweiterung des Verarbeitungssystems des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, sondern nur um eine Präzisierung des Gesetzes. Es gehe ausschliesslich um die Visualisierung der Daten, die Analysefunktion sei in der Praxis eine reine Visualisierungsfunktion.
Diese Auslegung ist nur schon sprachlich zweifelhaft, denn eine Analyse ist etwas anderes als eine Visualisierung. Eine Analyse folgt auf eine Visualisierung. Erst wenn ich etwas gesehen und verstanden habe, kann ich es analysieren. Auch darum beschloss unsere Kommission, den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anzuhören, um mehr Klarheit zu schaffen.
An der nächsten Kommissionssitzung vom 27. April wurde dank den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten klar, [PAGE 1443] dass es doch um mehr als um eine reine Visualisierung der Daten geht. Er führte aus, dass es bei dieser BÜPF-Revision faktisch um eine, ich zitiere ihn, "Rechtssanierung" gehe. Mit der Aufnahme des Begriffes der Analysefunktion gehe es darum, im Gesetz festzuhalten, was schon heute auf Basis der Verordnung gemacht wird, und es gehe bei der ominösen Analysefunktion eben nicht nur um die Visualisierung, sondern mindestens auch noch um Alarmierung und Sprechererkennung; entsprechend dann auch der neue Text in[NB]der[NB]Fahne. Davon war aber bis zu diesem Zeitpunkt, bis zur Anhörung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, nie die Rede, weder in der Botschaft noch in allen bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Ausführungen der Verwaltung.
Was stimmt nun? Geht es heute um administrative Entlastungen, wie es der Titel der Vorlage sagt? Geht es um eine gesetzgeberische Präzisierung, wie dies an der ersten Kommissionssitzung gesagt wurde? Geht es um eine Rechtssanierung, wie dies der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte sagte? Geht es bei der Analysefunktion um Visualisierung, Alarmierung, Sprechererkennung, oder geht es um mehr? Sind diese Begriffe abschliessend oder lassen sie noch mehr zu, als heute gesagt wird? Sie sehen, es gibt viele Fragen. Es gab im ganzen Verlauf Fragen, und es gibt sie immer noch. Ich denke, angesichts der Genese dieser Vorlage sind gewisse Zweifel auch erlaubt, zumal es um einen Rechtsbereich geht, der eben sehr sensibel ist.
Fazit: Eine Reihe von kommunikativen Unstimmigkeiten begleitete diese Vorlage, die Informationen gingen immer nur tröpfchenweise ein, in jeder Etappe der Gesetzesrevision wurde die Begründung der Vorlage leicht angepasst - daher hat die Vorlage ein gewisses Glaubwürdigkeitsproblem. Dieses Problem muss behoben werden, zumal es bei der Überwachung unserer Post und unserer Kommunikation wirklich um einen Eingriff in die Grundrechte geht. Es braucht hier seitens der Exekutive definitiv mehr Sorgfalt.
Darum beantrage ich Ihnen im Namen unserer Minderheit, dieses Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht klarzustellen, was der genaue Zweck der beantragten Gesetzesrevision ist. Es ist abschliessend darzulegen, welche neuen Funktionalitäten der Dienst ÜPF dank dieser Gesetzesrevision erhalten soll und ob es heute eingesetzte Funktionalitäten gibt, die im geltenden Recht keine genügende Rechtsgrundlage haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Minderheitsantrag unterstützen.