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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-06-17

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17

Wortprotokoll

Als Präsident der Subkommission EDI/UVEK der GPK-N darf ich Ihnen über diese beiden Departemente berichten.

Naturgemäss war die Covid-19-Krise im EDI eines der zentralen Themen. Seit Beginn der Pandemie versucht der Bundesrat, die Auswirkungen der Krise auf Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft so weit wie möglich zu begrenzen. Um dies zu erreichen, hat er eine Eindämmungsstrategie festgelegt, die auf drei Säulen beruht. Diese drei Säulen sind die Eindämmungsmassnahmen an sich, die Tests und die Impfungen.

Der Kontext für die Reaktion des Bundesrates auf die Pandemie war einzigartig. Während es sonst die Regel ist, Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen, mussten viele Entscheidungen auf der Grundlage von nur begrenzt verfügbarem Wissen über die Übertragung der Atemwegsviren getroffen werden. Gleichzeitig erlaubte es die Situation nicht, auf das Vorliegen soliderer wissenschaftlicher Ergebnisse zu warten. Deshalb musste der Bundesrat auch mehrfach Entscheidungen auf der Basis unvollständiger Informationen treffen.

Eine der grössten Herausforderungen der Pandemie war die Bewältigung von Engpässen bei Schutzausrüstung, Intensivbetten, Medikamenten, Tests und Impfdosen. Die Impfungen sind bis heute ein zentraler Pfeiler der Corona-Politik des Bundesrates. Der Bundesrat befasste sich seit März 2020 damit. Er entschied sich, auf verschiedene Produkte zu setzen, um die Risiken zu diversifizieren. Im Zusammenhang mit der Impfstoffstrategie sind in den vergangenen Monaten einige Fragen aufgetaucht, denen die GPK heute noch intensiv nachgeht. Stichworte dazu sind erstens eine bundeseigene Produktionslinie, zweitens die Details der vertraglichen Vereinbarungen mit Impfstoffherstellern, drittens die Personalrekrutierungen der Impfstoffhersteller und viertens die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die gesamte Lieferkette.

Die aktuelle Herausforderung ist es, auch für die GPK, bei der Aufarbeitung die richtigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, damit wir für das nächste Mal besser gerüstet sind.

Ich komme zum UVEK und dort spezifisch zu den strategischen Entwicklungsprogrammen Nationalstrassen und Bahninfrastruktur. Mit den strategischen Entwicklungsprogrammen für die Strasse und die Schiene werden die einzelnen erforderlichen Ausbauschritte definiert. Sowohl über die Projekte und deren Priorisierung als auch über die Finanzierung entscheidet das Parlament. Der Bundesrat legt in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft zum Zahlungsrahmen, zum Ausbauschritt und zum Verpflichtungskredit vor. Die Botschaft zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027 - das betrifft den Betrieb und Unterhalt - und zum Ausbauschritt 2023 mit den entsprechenden Verpflichtungskrediten wird uns der Bundesrat im Jahr 2022 vorlegen. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende dieses Jahres eröffnet.

Das Vorgehen beim Step Bahninfrastruktur ist analog. Das BAV legt mit dem Standbericht jährlich Rechenschaft über den Fortschritt der Ausbauprogramme ab, also zur Neat, zum 4-Meter-Korridor, zu den Ausbauschritten 2025/2035, zum Programm "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur" und zum Programm zu den Hochgeschwindigkeitsverkehrsanschlüssen. Mit der Inbetriebnahme des Ceneritunnels und des neuen Bözbergtunnels Ende 2020 sind die Neat und der 4-Meter-Korridor vollendet. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Bundesbeschlüsse zum Ausbauschritt 2035 in Kraft. Das BAV hat begonnen, die Infrastrukturbetreiberinnen mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen zu beauftragen. Die ersten Ergebnisse der Studien weisen bei einigen Projekten Mehrkosten aus. Die Endkostenprognose für diesen Ausbauschritt überschreitet per Ende 2020 den vom Parlament bewilligten Kredit von 12,9 Milliarden Franken. Das BAV hat sich daher mit den SBB und den Infrastrukturbetreiberinnen auf eine Methode zur Kostenreduktion geeinigt.

Noch kurz zu den Krisenmanagementstrukturen des EDI und des UVEK während der Pandemie: Beim EDI sah für den Fall einer Pandemie das Krisenmanagementhandbuch des BAG die Bildung einer Taskforce vor. Diese Taskforce traf sich zum ersten Mal am 22. Januar 2020. Diese BAG-Taskforce zu Covid-19 umfasste sechzehn spezifische Arbeitsgruppen und verschiedene Unterstützungsgruppen. Sie wurde seither ständig angepasst. Am 2. März hielt der föderale Stab für Katastrophenschutz eine erste offizielle Sitzung unter der Leitung des damaligen Direktors ab. Der Coronavirus-Krisenstab des Bundesrates wurde auf Antrag des EDI am 20. März eingerichtet, nachdem der Bundesrat am 16. März die ausserordentliche Lage ausgerufen hatte. Darüber hinaus gibt es eine Science Task Force. Das ist das Treffen von Wissenschaftern, die in der Schweiz arbeiten oder in Schweizer Institutionen tätig sind. Von Februar bis März 2020 war die Situation etwas chaotisch. Deshalb erhoffte sich der Bundesrat, mit dieser Science Task Force eine gewisse Koordination mit der Wissenschaft zu erreichen.

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