AB 285970
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-17
Wortprotokoll
Bei dieser Änderung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes sollen die Flexibilität und der Handlungsspielraum der Innosuisse bei der Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation gewährleistet werden. Ebenfalls ist dort die Innosuisse-Gesetzgebung anzupassen. Zudem soll das Gesetz in einzelnen Punkten, wo sich seit dem Inkrafttreten 2014 Anpassungsbedarf gezeigt hat, revidiert werden.
Ich erinnere kurz daran, dass die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung - früher hiess sie KTI, heute heisst sie Innosuisse - das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation ist. Dabei ist ja immer die Leitlinie, dass die Wissenschaftlichkeit auch in Bezug auf die Innovationsförderung bei diesen Gesetzgebungen und Massnahmen im Zentrum stehen muss.
Die Innosuisse ist als öffentlich-rechtliche Anstalt eine dezentrale Einheit der Bundesverwaltung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die gesetzliche Regelung der Organisation der Innosuisse findet sich seit 2017 im angesprochenen Innosuisse-Gesetz. Die Innovationsförderungsmassnahmen, die der Bund sonst noch definiert, finden sich im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), dessen Revision ja hier jetzt vorliegt.
Beim Inhalt der Vorlage ist festzustellen, dass die heutigen Bestimmungen im FIFG zu wenig Spielraum lassen, um Innovationsförderung innert nützlicher Frist an ein dynamisches Umfeld anpassen zu können. Das ist einerseits natürlich den wirtschaftlichen Ups und Downs geschuldet: Ich erinnere an den starken Franken, ich erinnere an die Wirtschaftskrise, an die Covid-Krise usw. Ich erinnere aber auch an die Digitalisierung, wo es durchaus eben auch neue Geschäftsmöglichkeiten und Innovationen gibt; dort hat man entsprechend auch immer wieder Handlungsbedarf.
Es geht also darum, die Diversität der Einzelfälle genügend abdecken zu können. Es ist jedoch nötig, dass man hier in dieser Gesetzgebung, in dieser Revision wirkungsvolle Förderungsmassnahmen beschliessen kann, damit man eben entsprechend auf diese Einzelfälle Rücksicht nehmen kann. Genau deshalb werden die entsprechenden Artikel im Innovationsförderungsgesetz angepasst. In der Innovationsprojektförderung sollen den Umsetzungs- und Wirtschaftspartnern flexiblere Beteiligungen als heute ermöglicht werden. Es ist ebenfalls geplant, dass Start-ups für ihre Projekte direkte Beitragszahlungen von der Innosuisse erhalten können. Auch in der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums sowie in der Förderung des Wissens- und Technologietransfers und der Informationsvermittlung sind Neuerungen vorgesehen.
Die Vorlage umfasst überdies weitere wichtige Änderungen im FIFG. Sie betreffen insbesondere die Reservebildung der Innosuisse, aber auch des Schweizerischen Nationalfonds; ich kann dazu dann in der Detailberatung noch kurz etwas sagen. Zudem enthält die Vorlage einige wenige Anpassungen, die lediglich formeller Art sind, sowie Nachführungen der Praxis. Die detaillierten Bestimmungen und Inhalte können wir dann in der Detailberatung diskutieren. Ich verweise auch auf die Botschaft des Bundesrates, wo Sie die entsprechenden Ausführungen zu den einzelnen Artikeln sehen.
Die Kommission bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Noch ein Wort zur parlamentarischen Initiative Derder 19.436, die ich ja damals persönlich übernommen habe: Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Denn es macht keinen Sinn, einen separaten Gesetzgebungsprozess ausserhalb dieser Vorlage zu starten. Fast alle Forderungen dieser parlamentarischen Initiative können problemlos in diese Vorlage integriert werden.
Deshalb bittet Sie die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.