Schneider Meret · Nationalrat · 2021-06-17
Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2021-06-17
Wortprotokoll
Die heutige Regelung für die Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation lässt wenig Spielraum, um die Innovationsförderung den Bedürfnissen der Innovationsakteure und einem immer dynamischer werdenden und sich immer schneller verändernden Umfeld anzupassen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, diesem Umstand Rechnung zu tragen und mit einer Flexibilisierung der Förderungspraxis die Innovation als solche sowie Start-ups und Forschende zielgerichteter und individuell abgestimmter unterstützen zu können und damit zukünftige Forschung stärker voranzutreiben. Die grüne Fraktion unterstützt diese Stossrichtung voll und ganz, insbesondere da zukünftige Herausforderungen, die mit dem fortschreitenden Klimawandel einhergehen, heute mehr denn je grössere und fokussiertere Investitionen in die Forschungstätigkeit erfordern. Hier liegt ein grosses Potenzial, das aktuell noch zu wenig ausgeschöpft wird.
Ich werde im Folgenden kurz auf einige wichtige Anträge eingehen, die es aus grüner Sicht zu unterstützen gilt. Der erste Antrag, der für uns Grüne wichtig ist, ist jener zu Artikel 10 Absatz 6 bezüglich der Reserven des Schweizerischen Nationalfonds. Hier bitten wir Sie, den Antrag der Kommission zu unterstützen, die fordert, dass die Reserven statt 10 Prozent neu 15 Prozent des Bundesbeitrages nicht überschreiten dürfen. Damit geben wir bei der Reservebildung etwas mehr Spielraum und schaffen im gleichen Zuge gleiche Bemessungsgrundlagen für die Innosuisse und den Schweizerischen Nationalfonds, was absolut sinnvoll ist.
Für den Antrag der Mehrheit zu Artikel 10 Absatz 7, in dem gefordert wird, dass die Förderungsbeiträge nicht der Besteuerung unterliegen, haben wir Grünen zwar grundsätzlich Sympathien, sprechen uns jedoch grossmehrheitlich dagegen aus. Aus meiner Perspektive gilt es Folgendes zu bedenken: Der Ausdruck "Stipendien" ist hier missverständlich und leicht irreführend. Es gibt in Bezug auf die Besteuerung nicht nur ein Bundesgesetz, sondern auch kantonale Gesetze. Wenn wir die Steuerbefreiung auf Bundesebene einführen, müssen wir uns bewusst sein, dass es hier um die Förderung von Nachwuchsforschenden geht, die ins Ausland geschickt werden. Ein Nachwuchsforschender, der für drei Jahre ins Ausland geht, bezieht ein Grundeinkommen von über 60[NB]000 Franken pro Jahr; seine Lokalkosten werden je nach Jahr und in unterschiedlicher Höhe ebenfalls übernommen. Diese Gesamtsicht sollten wir nicht verlieren, und wir sollten auch an andere Berufsgruppen denken, gerade im Berufsbildungsbereich. Dort sind die Einkünfte nämlich ganz anders und unterliegen der absoluten Besteuerung. Ich bitte Sie also, sich bewusst zu sein, worüber wir hier entscheiden.
Zu guter Letzt bittet Sie die grüne Fraktion, bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe d den Antrag der Mehrheit zu unterstützen. Dieser fordert, dass sich die Umsetzungspartner durch Eigenleistungen im Umfang von 30 bis 50 Prozent statt, wie vom Bundesrat beantragt, im Umfang von 40 bis 60 Prozent an den Gesamtkosten des Projekts beteiligen. Dabei geht es nicht nur um die finanziellen Aspekte, sondern auch um die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Fachbereichen.
Bei einem Informatikprojekt beispielsweise können Projektpartner nur die Stunden, die sie selbst geleistet haben, als Eigenleistung aufschreiben. Sie können weder ein teures Messgerät beschaffen, noch haben sie die Möglichkeit, teure Produkte für Labortätigkeiten zu finanzieren, um ihren Beitrag zu leisten. Bei gewissen Technologieprojekten hingegen sind sehr grosse Investitionen nötig. Dort kann der Umsetzungspartner allein durch Arbeitsstunden, die an der Maschine geleistet werden, um einen Test fahren zu können, relativ viel an Eigenleistung aufschreiben. [PAGE 1457]
Mit einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent kann man bei der Ausgestaltung der Projekte viel besser auf die Kostenstruktur Rücksicht nehmen. Es lässt sich dadurch auch eher verhindern, dass man Aufträge in die eine oder andere Richtung künstlich verteilen oder aufblähen muss, damit man dieses Kriterium erfüllt. Mit etwas mehr Spielraum und flexibilisierten Beteiligungsmöglichkeiten wäre allen gedient.
Wir bitten Sie daher, auch diesen Antrag im Sinne einer maximalen Flexibilität und einer sinnvoll ausgerichteten Förderung zu unterstützen und natürlich die gesamte Vorlage anzunehmen, mit Blick auf eine zielgerichtete und zeitgemässe Förderung der für die Schweiz so wichtigen Ressource Forschung.