Keller Peter · Nationalrat · 2021-06-17
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen zwei Minderheitsanträge näherbringen. Der eine betrifft eigentlich den Kern dieser Revision, nämlich die Frage, in welcher Form und mit welcher Flexibilität die Innovation seitens des Bundes gefördert werden kann und soll. Bisher war es so, dass sich die Umsetzungspartner hälftig, also zu 50 Prozent, an der Finanzierung beteiligt haben. Es war eigentlich eine klare Sache: 50/50. 50 Prozent kommen hauptsächlich vom Unternehmen, 50 Prozent eben von der staatlichen Seite. Es gab im geltenden Recht bereits dahingehend Ausnahmemöglichkeiten, dass für Projekte mit einem überdurchschnittlichen Erfolgspotenzial oder für Projekte, die einem sehr breiten Kreis von Nutzern zugutekommen, mehr Unterstützung als diese 50 Prozent möglich war.
Nun, was hat der Bundesrat in seiner Revision vorgelegt? Er sieht vor, dass Leistungen an die Forschungspartner im Umfang von 40 bis 60 Prozent möglich sein sollen. 40 bis 60 Prozent: Das heisst, es kann mehr Eigenleistung seitens des Umsetzungspartners geben, aber auch der Bund kann sich eben mehr zu dessen Gunsten beteiligen.
Wir halten das für eine nachvollziehbare Flexibilisierung, finden allerdings, dass das Ziel dieser Revision eigentlich dadurch, dass man eben diesen Spielraum von 40 bis 60 Prozent schafft, erreicht ist. Wir verstehen nicht, warum dann nachher in Artikel 19 in den Absätzen 2bis und 2ter noch weiter gegangen werden soll und dann wirklich in einem Detaillierungsgrad Kriterien aufgeführt werden, den wir eigentlich nicht für zielführend halten. Wir wünschen uns also sicher [PAGE 1455] mehr Flexibilisierung durch diese 40 bis 60 Prozent, aber nicht mehr Bürokratie.
Deshalb beantragt meine Minderheit, dass wir dem Bundesrat folgen, was die 40 bis 60 Prozent betrifft, dass wir dann aber die Absätze 2bis und 2ter streichen.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 20 Absatz 1. Dort geht es um die Frage, wer am Ende unterstützt und gefördert werden soll. Gemäss geltendem Recht sind dies Personen, die ein Unternehmen gründen wollen, neu gegründet haben oder die Nachfolge eines Unternehmens antreten möchten. Nun schlägt der Bundesrat aber vor, diese Bestimmung zu ergänzen um die Unterstützung von Personen, "die ihr Unternehmen neu ausrichten wollen". Das ist eine sehr breite Formulierung, die wir für problematisch halten. Was heisst denn das am Ende? Jedes Unternehmen muss sich immer wieder neu ausrichten, es gehört eigentlich in die DNA eines erfolgreichen Unternehmens. Wenn wir diese Formulierung aufnehmen, dann öffnen wir einen Anspruchskreis, der dann nicht mehr wirklich überschaubar ist.
Ich komme selber aus einer Unternehmerfamilie. Mein Grossvater hat noch an der Esse, mit dem Amboss gearbeitet. Drei Generationen später entwickelt mein Bruder mit seinen Mitarbeitern Systeme im Metallbaubereich, die natürlich mit der Arbeit meines Grossvaters nicht mehr viel zu tun haben. Natürlich hätten wir uns, wenn man das Geld dafür bekommen hätte, diese Neuausrichtungen auch immer wieder gerne mitfinanzieren lassen. Aber das kann doch nicht der Sinn und Geist dieser Revision sein. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir bei Artikel 20 Absatz 1 diese Erweiterung um Neuausrichtungen streichen sollten.
Ich bitte Sie entsprechend, der Minderheit zu folgen.