Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-06-18
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-06-18
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage von einer "never ending story" zu sprechen, wäre wahrscheinlich übertrieben. Aber die Behandlungszeit ist aussergewöhnlich lang. Der Umstand, dass die Abschreibung zweimal abgelehnt wurde, ist eine Tatsache. Trotzdem hat sich die Meinung der Kommissionsmehrheit bezüglich Abschreibung nicht geändert. Ich stelle Ihnen deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit zum dritten Mal den Antrag, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
Der Vorstoss will in Analogie zu Artikel 380a des Strafgesetzbuches eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass das zuständige Gemeinwesen für einen Schaden haftet, der entsteht, wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und diese Person daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht.
Nachdem der Initiative in beiden Kommissionen für Rechtsfragen bei der Vorprüfung im Jahre 2014 eher knapp Folge gegeben worden war, wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der jedoch von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren abgelehnt wurde. Dies bewog Ihre Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 7. April 2017 dazu, dem Rat die Abschreibung der Initiative zu beantragen.
Diesem Antrag wurde jedoch nicht zugestimmt. Vielmehr wurde unsere Kommission beauftragt, dem Nationalrat einen Erlassentwurf zu unterbreiten. Ein solcher wurde erarbeitet, stiess aber in der Vernehmlassung erneut auf grosse Ablehnung, weshalb unsere Kommission für Rechtsfragen am 14.[NB]Februar 2019 erneut entschied, dem Rat die Abschreibung zu beantragen. Dieser lehnte jedoch im Juni 2019 die Abschreibung wiederum ab. Deshalb beriet Ihre Kommission an ihrer Sitzung vom 29. April 2021 das weitere Vorgehen.
In der Kommission besteht einheitlich die Meinung, dass Verbrechen wie Mord von strafentlassenen Wiederholungstätern auf das Schärfste zu verurteilen sind und dagegen wirksame Massnahmen ergriffen werden müssen. Auch sei den Opfern jede mögliche Hilfe zu leisten. Die Mehrheit Ihrer Kommission konnte sich aber nicht für die Umsetzung des Initiativtextes aussprechen. Dies umso weniger, als die beiden Vernehmlassungen deutlich gezeigt haben, dass seitens der Kantone eine klar ablehnende Haltung besteht. Bereits das Grundanliegen der parlamentarischen Initiative selbst stiess auf grosse Ablehnung. So wurde insbesondere kritisiert, dass die vorgesehene Regelung das im Bundesrecht verankerte System der stufenweisen Wiedereingliederung von Straftätern infrage stellt.
Ebenso abgelehnt wurde die vorgesehene Art der Haftung. Damit sollte eine Staatshaftung eingeführt werden, die unabhängig von einem unerlaubten Handeln und einem Verschulden der Staatsangestellten bestehen würde. Dies käme die Kantone teuer zu stehen und würde überdies zu einer Ungleichbehandlung von Opfern von Verbrechen führen.
Für eine Minderheit der Kommission ist das Anliegen der Initiative weiterhin aktuell. Sie ist der Auffassung, dass der Handlungsbedarf nach wie vor besteht und das Anliegen weiterverfolgt werden muss. Entsprechend beantragt sie, die Abschreibung abzulehnen und die Frist zur Umsetzung zu verlängern. Im Sinne eines Kompromisses bot die Minderheit an, das Problem über die Opferhilfe zu lösen. Es hat in der Kommission Stimmen gegeben, welche den Weg über die Opferhilfe als gute Möglichkeit betrachten, aber nicht mit dem vorliegenden Vorstoss arbeiten möchten, sondern vielmehr vielleicht mit einem eigenen Kommissionspostulat oder einer eigenen Kommissionsinitiative.
Die Kommission beantragt Ihnen, auch in Anbetracht der überaus klaren Ablehnung der Kantone, mit 14 zu 6 [PAGE 1471] Stimmen bei 2 Enthaltungen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.