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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2021-06-18

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-18

Wortprotokoll

Immer wieder wurden - und werden weiterhin - einschlägig vorbestrafte inhaftierte Täter bedingt entlassen oder erhielten Strafvollzugslockerungen und wurden in dieser Zeit rückfällig. Der verwahrte Serienvergewaltiger Graf bzw. Hodel bekam 2006 unbegleiteten Hafturlaub aus der Haftanstalt Pöschwies in Regensdorf und versuchte unbehelligt, Frauen zu vergewaltigen.[NB]Claude[NB]D.[NB]wurde wegen Vergewaltigung und Mord zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt. Trotzdem gewährten ihm die Behörden Strafvollzugslockerungen, zuletzt in Form von Hausarrest mit elektronischer Fussfessel. Da der Täter Todesdrohungen ausgesprochen hatte, schlug die Bewährungshilfe Alarm. Die Rückversetzung in die Haftanstalt wurde beantragt. Dagegen reichte Claude D. Rekurs ein. Der Richter entschied, dass er im Hausarrest bleiben dürfe - ein tödlicher Fehler. Das Au-pair-Mädchen Lucie wurde 2009 im Aargau von einem Wiederholungstäter umgebracht.

Die Morde an Marie, Lucie und Adeline und die Vergewaltigungen haben eines gemeinsam: Alle Täter sind Wiederholungstäter. Ersttäter wird es immer geben. Aber dafür zu sorgen, dass es keine Opfer von Wiederholungstätern mehr gibt, liegt in der Verantwortung von Politik, Justiz und Behörden.

Leider zeigen diese Fälle exemplarisch auf, dass die Resozialisierung der Täter höher gewichtet wird als die Sicherheit der Bevölkerung. Die Täter kriegen eine zweite, eine dritte oder noch mehr Chancen, wie der Fall des Serienvergewaltigers Markus Wenger zeigt: Er war verwahrt, weil er 24 Frauen missbraucht hatte. Man gönnte ihm Strafvollzugslockerungen in Form eines Wohnexternats. Die Fussfessel hat ihn nicht davon abgehalten, drei weitere Frauen zu missbrauchen; erst dann wurde er lebenslänglich verwahrt.

Dahinter steht der Gedanke der Wiedereingliederung von Straftätern, der höher gewichtet wird als die Sicherheit der Bevölkerung. Die aufgeführten Wiederholungsfälle wären bei Anwendung von Sorgfalt ganz einfach zu vermeiden gewesen. Der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, eine sukzessive Wiedereingliederung schliesse halt die Nullrisikogesellschaft aus und die Praxis habe sich bei aller Tragik von bedauerlichen Einzelfällen bewährt, stimmen wir auf keinen Fall zu. Die Bevölkerung hat für diese Haltung einen hohen Preis bezahlt. Damit ist sie nicht einverstanden, wie die bekannten Abstimmungsresultate zu Volksinitiativen zeigen.

Die parlamentarische Initiative will eine Grundlage schaffen, dass der Staat - das Gemeinwesen, im konkreten Fall die Kantone - haftet, wenn auf Hafturlaub oder nach einer bedingten Entlassung etwas passiert. Es ist überhaupt nicht so, wie die Kantone in der Vernehmlassung gesagt haben, dass dann niemand mehr in einen Hafturlaub entlassen oder niemand mehr resozialisiert werden könnte. Im Gegenteil, wir sind dafür, dass die Täter therapiert werden, aber wir wollen, dass jene, die herauskommen, therapiert sind und wir hoffentlich keine Rückfälle zu verzeichnen haben.

Ein Viertel der Täter wird rückfällig. Auch etwa ein Viertel der Täter, die aus der Verwahrung entlassen werden, wird rückfällig. Offensichtlich sind die Behörden die Zahlen zu den gemeingefährlichen Schwerverbrechern mit Potenzial zu Vollzugslockerungen schuldig geblieben. Man weiss schlicht nicht, um wie viele Täter es sich handelt. Sicher ist aber, dass diese parlamentarische Initiative kein Massengeschäft betrifft. Es handelt sich glücklicherweise um wenige Personen - aber es sind natürlich jene Täter, die viel, viel Leid anrichten.

Die parlamentarische Initiative stammt aus dem Jahre 2013, sie hatte stets Rückhalt in diesem Rat wie auch im Ständerat. Es wäre nun inkonsequent, hier die Übung abzubrechen. Ich bitte Sie, die Frist erneut um zwei Jahre zu verlängern.