Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-12-10
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10
Wortprotokoll
Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag wären nötig, wenn der Bundesrat und die Bundesversammlung ihre Aufgabe im Rahmen der in der Strassenkasse zur Verfügung stehenden Mittel wahrgenommen und entsprechend den Strassenausbau vorangetrieben hätten.
Mit der Initiative haben nun die Verkehrsverbände Druck gemacht, damit diese Blockadepolitik endlich ein Ende findet und die zweckgebundenen Mittel tatsächlich auch verwendet werden. Der Bundesrat hat das Signal verstanden und hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Allerdings fehlen wesentliche Elemente in diesem Gegenvorschlag, wie eben die zweite Strassenröhre am Gotthard. Entsprechend hat er auch keinen Antrag gestellt, den Alpenschutzartikel abzuändern.
Die Mehrheit der KVF hat nun ihrerseits einen Gegenvorschlag erarbeitet, ergänzt und angereichert mit einem Fonds für Strasseninvestitionen. Ich erachte dies als eine ausgezeichnete Vorlage, und wir können der KVF zu ihrer Arbeit gratulieren und ihr dafür danken. Damit hat die Kommission teilweise meiner Motion Rechnung getragen, die bereits seit [PAGE 2041] einigen Jahren vorliegt, aber immer wieder verzögert und auf die lange Bank geschoben wurde. Allerdings mache ich einen kleinen Vorbehalt: Für meinen Geschmack geht der Gegenvorschlag noch zu wenig weit, er weist gewisse Lücken auf. So soll der Fonds auf Investitionen begrenzt werden, und nur die Hälfte der für die Strassenzwecke reservierten Mittel sollen in den Fonds überführt werden. Überdies wird der Regionalverkehr einbezogen, was eine weitere Verwässerung der Zweckbindung der Strassenmittel bedeutet. Diese Mängel sind aber für mich kein Grund, den Gegenvorschlag zu bekämpfen, ganz im Gegenteil: Er ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Nun stellt sich noch eine formelle Frage. Richtig ist, wenn wir Ja zum Gegenvorschlag in der Formulierung der Kommissionsmehrheit sagen. Wenn nun aber dieser Gegenvorschlag allzu sehr verwässert würde und nicht mehr brauchbar wäre, so müsste man eben noch Ja zur Initiative sagen können. Aus formellen Gründen stellt sich hier ein Problem, weil zuerst über die Initiative abgestimmt werden muss und erst nachher, falls die Initiative zur Ablehnung empfohlen wird, über den Gegenvorschlag. Ich habe deshalb vorsorglich den Antrag gestellt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, behalte mir aber vor, diesen Antrag zurückzuziehen, sofern der Gegenvorschlag in einer angemessenen Form verabschiedet wird.
Ich bitte Sie, diese Nuance zu beachten.