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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-13

Wortprotokoll

Ich bin gerade etwas verunsichert, weil die Einzelanträge Engler auch schon angesprochen worden sind. Das ist aber natürlich verständlich, weil sie mit dem Minderheitsantrag Zanetti Roberto zu tun haben.

Gerne sage ich generell etwas zur Sanierung der Wasserkraft: Bei der Revision des Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2009 beschloss das Parlament die Sanierung der Wasserkraft mit einer Frist bis 2030. Das Parlament beschloss damals auch, dass die Finanzierung zu 100 Prozent durch den Bund gewährt werden soll; der Bundesrat hatte 80 Prozent vorgeschlagen. Sie entschieden - einige von Ihnen waren [PAGE 757] wahrscheinlich schon dabei -, dass Sie eine 100-prozentige Finanzierung durch den Bund haben wollen.

Die Planung für diese Sanierung, das wissen wir, und die konkreten Massnahmen nehmen zum Teil erhebliche Zeit in Anspruch. Es gibt Fälle, bei denen man mehrere Analysen durchführen muss. Es gibt auch Variantenentscheide. Zum Teil muss man die Massnahmen auch über ein Einzugsgebiet hinweg mit verschiedenen Anlagen und Betreibern koordinieren. Es dauert, und wir sind nicht dort, wo wir sein möchten.

Gerne komme ich nachher noch auf die Einzelanträge Engler zu sprechen. Aber was ich auch sagen muss: Eine Anlage, die jetzt nicht saniert ist, ist immer noch gesetzeskonform, haben wir doch eine Frist bis 2030. Sie können also nicht sagen, eine Anlage, die bis dato nicht saniert ist, sei nicht gesetzeskonform und könne deshalb nicht gefördert werden. Ich möchte das in aller Klarheit sagen. Die Anlage wird vielleicht gerade saniert, ist aber unter Umständen noch nicht so weit. Natürlich können Sie jetzt sagen, wer nicht saniert habe, obwohl die Sanierungspflicht bis 2030 läuft, habe keinen Anspruch auf Förderung, und natürlich können Sie entsprechend entscheiden. Aber nachdem wir vorhin gesagt haben, wir bräuchten den Strom und sollten vorwärtsmachen, bauen Sie hier damit eine Hürde ein; das müssen Sie einfach wissen. Dadurch werden dann gewisse Ausbauten nicht gemacht, da das Fördergeld nicht kommt, weil die Sanierung noch nicht so weit ist, obwohl man bis 2030 Zeit hätte. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, wobei Ihnen der Bundesrat empfiehlt, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich nehme die Einzelanträge Engler vorweg: Herr Engler möchte mit zwei Einzelanträgen auf der einen Seite Druck machen, damit es schneller geht. Das verstehe ich, das nehme ich gerne entgegen. Sie geben uns dann das Personal. Ich muss Ihnen aber sagen: Ich habe mich mit der Sanierung der Wasserkraft intensiv auseinandergesetzt. Das kann man nicht mit einem Federstrich machen. Das sind hochkomplexe Aufgaben. Bei der Fischwanderung zum Beispiel gibt es einfach Situationen, für die man heute noch keine technischen Antworten hat. Sie können schon sagen, dass Sie das wollen. Aber man hat die Antworten noch nicht. Das ist die Realität. Ich bin weiss Gott jemand, der die Sanierung der Wasserkraft ebenfalls voranbringen will. Aber wir haben diese Realität.

Jetzt muss ich Sie noch auf eine zweite unangenehme Realität hinweisen: Was man im Jahr 2009 an Kosten für die Sanierung der Wasserkraft berechnet hat, ist eine massive Unterschätzung. Sie werden die Zahlen schon noch hören. Wir sprechen von mehreren Milliarden Franken, nicht von ein paar hundert Millionen. Ich bitte Sie, jetzt nicht aufgrund eines Einzelantrages zu beschliessen, die Sanierungskosten und gleich auch noch die wiederkehrenden Betriebs- und Unterhaltskosten zu übernehmen. Ich bin gerne bereit, in Ihrer Kommission aufzuzeigen, was das bedeuten würde. Das ins Gesetz aufzunehmen, ohne in der Kommission eine Diskussion geführt zu haben, wäre falsch.

Wir werden die Diskussion am runden Tisch zur Wasserkraft führen. Wir werden dort die Kantone am Tisch haben. Die Wasserwirtschaft wird dabei sein, die Vertreter der Umweltanliegen auch. Ich kann mir vorstellen, dass das ein guter Ort ist, um über die Sanierung zu reden, um zu sehen, wie wir vorwärtskommen. Ich will das auch. Aber wie finanzieren wir das? Damals, im Jahr 2009 - sorry, das kann ich wirklich sagen, da war ich nicht dabei -, hat man Ihnen Zahlen auf den Tisch gelegt, die so einfach nicht stimmen.

Ich bitte Sie, diese Frage nicht mit einem Einzelantrag in diese Vorlage hineinzunehmen. Aber ich bin gerne bereit - ich hoffe, dass Sie das gehört haben -, das mit Ihrer Kommission anzuschauen, Wege zu suchen, um rascher vorwärtszukommen, zu überlegen, wie wir die Finanzierung hinkriegen. Da bin ich dann sehr froh, wenn Sie mich unterstützen. Ich werde Ihre Unterstützung brauchen. Auch die Mitglieder der Finanzkommission sind dann wahrscheinlich bis aufs Äusserste gefordert. Aber ich bitte Sie, das jetzt nicht in dieses Gesetz aufzunehmen.

Was Sie hier mit der Minderheit Zanetti Roberto machen - Sie entscheiden das, ich sage es Ihnen einfach -: Sie bauen eine zusätzliche Hürde für den Ausbau der Kleinwasserkraft ein, ohne dass diese Anlagen gesetzeswidrig wären. Ich denke, die Auswirkungen hier sind nicht so gravierend.

Aber ich bitte Sie wirklich, die Einzelanträge Engler zu einer Vorprüfung in Ihre Kommission zu nehmen und dann, wenn wir eine Lösung haben, das rasch auch ins Parlament zu bringen. Sie können sich darauf verlassen: Ich bin hier wirklich gerne bereit, mit Ihnen vorwärtszumachen, aber bitte nicht in dieser Gesetzesrevision.