Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-09-13
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-09-13
Wortprotokoll
Regelmässig werden Fälle publik, in denen Schweizer Rüstungsgüter in die Hände von terroristischen Gruppen gefallen sind. Wie letzte Woche bekannt wurde, ist ein Aufklärungsflugzeug des Schweizer Herstellers Pilatus den Taliban in die Hände gefallen. Es gibt Dokumentationen über Ruag-Handgranaten, die vom IS genutzt werden. Ein Mowag-Panzer ist in die Hände der Boko Haram, der islamistischen terroristischen Gruppierung im Norden Nigerias, geraten. Ebenfalls sind Schweizer Waffen bei radikalen Rebellen im libyschen sowie im syrischen Bürgerkrieg aufgetaucht.
Diese Beispiele sind das Resultat der sukzessiven Lockerungen der Exportregeln in der Kriegsmaterialverordnung. Sie zeigen auch exemplarisch, wie der Bundesrat bei der Gewichtung die wirtschaftlichen Interessen über die Menschenwürde stellt. Beispielsweise erlaubte der Bundesrat 2014 die Ausfuhr in jene Länder, die gemäss Verordnung Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wenn ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Ich bezweifle, dass diese Risikoabwägung in Anbetracht der genannten Beispiele im Sinne von Parlament und Bevölkerung erfolgt, im Sinne der Menschenrechte schon gar nicht.
Mit der derzeitigen Regelung auf Verordnungsebene wird offenbar regelmässig die rote Linie übertreten, was die Schweiz in ein schlechtes Licht rückt. Folglich kann nur eine Regelung auf Verfassungs- und Gesetzesebene die Mitsprache von Parlament und Bevölkerung und damit das Nichtüberschreiten der roten Linie in der Kriegsmaterialverordnung gewährleisten.
Der Bundesrat hingegen argumentiert, dass die Initiative Landesinteressen bedrohe. Der Ruf der Schweiz als[NB]verlässlicher Wirtschaftspartnerin würde Schaden nehmen. In Anbetracht der Tatsache, dass dieser Handel schreckliche Todesopfer fordern und unzählige Menschen in die Flucht treiben kann, welche wiederum an den europäischen Aussengrenzen gewaltsam abgeblockt werden, ist diese Argumentation für mich nicht vertretbar.
Auf der einen Seite werden die wirtschaftlichen Interessen über die Menschenrechte gestellt. Es wird in Kauf genommen, dass durch Schweizer Waffen Menschenleben gefährdet werden. Auf der anderen Seite wird behauptet, man wolle die Fluchtursachen bekämpfen. Dabei zeigen wir nicht einmal die Bereitschaft, die Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen. Das, geschätzte Damen und Herren, nennt sich Zynismus!
Wir, die Grünen, setzen uns für den Frieden ein. Eine aktive Friedenspolitik gehört zu den Grundpfeilern des grünen Engagements, aber auch zur Schweiz. Die Schweiz soll als neutrales Land Konflikte schlichten und nicht mit Waffenexporten Kriege nähren. Und wenn behauptet wird, dass diese Waffen auch als Schutz für die bedrohten Länder dienlich seien, dann müssen folgerichtig klare Kriterien für den Waffenexport festgelegt werden. Schade nur, dass diesbezüglich auf parlamentarischer Ebene Druck nötig ist, wie das auch von meinem Vorredner, Herrn Schwander, ganz klar aufgezeigt [PAGE 1561] wurde. Besser wäre es gewesen, wenn die Branche selbst zu dieser Erkenntnis gekommen wäre.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Korrektur-Initiative zur Annahme zu empfehlen oder zumindest dem indirekten Gegenvorschlag in der Fassung des Ständerates zuzustimmen.