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preparatory:AB 286516

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-13

Wortprotokoll

Grundsätzlich unterstütze ich diese Vorlage. Ich möchte aber doch auf zwei Punkte kritisch hinweisen.

Da ist zum einen die sogenannte Sunset-Klausel als Bestandteil der Energiestrategie 2050, also die Bestimmung, dass die Subventionen mit einem Enddatum versehen werden; der Kommissionssprecher hat schon darauf hingewiesen. Diese Sunset-Klausel war ein wichtiges Argument, um der Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung das Energiegesetz schmackhaft zu machen. Die Absicht dahinter war auch, die diversen erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig zu machen, und dieser Absicht läuft eine immer längere Subventionierung zuwider, die eine Abweichung vom Volkswillen darstellt.

Zum andern stellt die zukünftige Energiesicherheit unseres Landes eine riesengrosse Herausforderung dar. Die Vorlage löst dieses Problem in keiner Art und Weise. Das haben wir jetzt auch schon gehört.

Überhaupt brachte die Diskussion bei dieser Vorlage einmal mehr die Probleme zutage, vor welchen Kritiker schon lange warnen. So verdichten sich meines Erachtens die Anzeichen immer mehr, dass die Energiestrategie der Schweiz eher ein Wunschszenario ist. Wir müssen aufpassen, dass der geplante Weg nicht in eine Sackgasse führt.

Mit der Abschaltung der Kernkraftwerke wird der Importbedarf massiv steigen. Gemäss den Energieperspektiven 2050 plus des Bundesamtes für Energie ist im Winterhalbjahr bis im Jahr 2050 von einer Verdoppelung, zeitweise sogar von einer Verdreifachung des Importbedarfs auszugehen. Die Importsicherheit ist hingegen nicht gegeben, dies auch, weil sich die EU-Behörden gegen Lösungen sperren, die für beide Seiten gut wären. Zudem kämpfen auch unsere Nachbarländer mit der eigenen Stromversorgung, so etwa Deutschland nach seinem Ausstieg aus der Kernenergie. Unter diesen Voraussetzungen wäre es töricht und unverantwortlich, sich auf Importe aus dem Ausland zu verlassen. Die Corona-Krise hat eines gezeigt: Eine zu hohe Abhängigkeit vom Ausland ist gefährlich. Das haben wir, wie gesagt, in der Corona-Krise zu spüren bekommen.

Deswegen müssen die inländische Stromproduktion und eine grösstmögliche Unabhängigkeit der Schweiz sichergestellt werden. Unrealistische Erwartungen bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien, gekoppelt mit einer irrationalen und kontraproduktiven Verteufelung der Kernenergie, sind dabei Gift für die Versorgungssicherheit.

Die Elcom hat in ihren neuesten Berichten darauf hingewiesen - das haben wir auch gehört, und das haben auch die Anhörungen in den Kommissionen des National- und des Ständerates wieder einmal eindringlich gezeigt -, dass inskünftig vor allem die Stromversorgung im Winter ein Problem darstellen wird. Der Präsident der Elcom hat dargelegt, dass bei der Winterproduktion ein massiver Zubau erfolgen muss. Mit Artikel 29a, "Besondere Förderung der Winterstromproduktion", versuchen wir hier in dieser Vorlage Akzente zu setzen. Dieser Zubau gewährleistet nicht nur die dringend benötigte Versorgungssicherheit, sondern stärkt auch die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber dem Ausland und schützt die Netzstabilität. Deswegen ist es wichtig, das Augenmerk auf diese Jahreszeit zu legen und den Fokus auf Anlagen zu setzen.

Es kommt weiter hinzu, dass selbst der Ausbau eigentlich unumstrittener Energiequellen wie der Wasserkraft nur schleppend vorankommt. Die Auslegung der Restwasserbestimmungen, verschärfte Auflagen in geschützten Landschaften sowie zu strenge, eng ausgelegte gesetzliche Vorgaben verhindern die Steigerung der Wasserkraftproduktion. Ein Beispiel ist die dringend benötigte Erhöhung der Grimselsee-Staumauer. Wir haben dieses Trauerspiel in der Kommission einmal angeschaut. Das Baugesuch wurde im Jahre 2005 eingereicht. Im November 2020, also 15 Jahre später, hiess das Bundesgericht die Beschwerde zweier Umweltorganisationen gegen das Projekt gut. Die Erhöhung der Staumauer wurde nicht definitiv im kantonalen Richtplan festgesetzt, sondern lediglich als Zwischenergebnis festgehalten. Dies war gemäss Bundesgericht ungenügend. Da spielt es auch keine Rolle, dass es sich um ein Projekt von nationaler Bedeutung handelt. Dies zeigt, dass die Verfahren für solche Projekte nicht nur viel zu langwierig, sondern auch zu kompliziert sind.

Ich bedaure denn auch, feststellen zu müssen, dass die Bedenken sich immer mehr zu bewahrheiten drohen. Die Energiestrategie 2050 fusst auf Importen. Anders lässt sich diese nicht umsetzen. Wie nun offensichtlich wird, sind Importe nicht gesichert. Folglich braucht es andere Optionen. So ist es meines Erachtens unabdingbar, dass die Laufzeit der Kernkraftwerke entsprechend verlängert wird. Dies entspricht absolut dem Volkswillen, hat doch der Souverän entschieden, dass die bestehenden Kraftwerke so lange betrieben werden können, wie sie sicher sind. Aus technischer Sicht kann gemäss heutigem Wissensstand ein Schweizer Kernkraftwerk über fünfzig Jahre lang sicher betrieben werden; in den USA werden ja Betriebsbewilligungen gar über sechzig Jahre ausgestellt.

Die unbequeme Wahrheit ist also, dass wir auch in absehbarer Zeit zwingend auf unsere Kernkraftwerke angewiesen sein werden. Zudem müssen Denkverbote bei der Kernenergie aufgehoben werden. Denn das Technologieverbot verstösst gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die der Kernenergie eine wichtige Rolle bei der Lösung der Klimaproblematik, aber halt auch bei der Versorgungssicherheit zuordnen.

Die Alternativen wären Blackouts, welche in unserem Land verheerende Schäden bei der Bevölkerung und in der Wirtschaft anrichten würden. Die wirtschaftlichen Kosten eines solchen Blackouts werden vom Bund auf 2 bis 4 Milliarden Franken pro Tag beziffert. Das kann in niemandes Interesse sein.

Was wir daher brauchen, sind pragmatische Lösungen und zügige Ausbauschritte. Es darf nicht sein, dass die Schweiz sehenden Auges in Versorgungsengpässe gerät. Diese Vorlage ist ein erster Schritt, weswegen sie trotz ihrer Schwachstellen parteiübergreifend eine derart hohe Zustimmung findet. Mit dieser Vorlage allein ist es aber freilich nicht getan, und darum gilt es, rasch und ohne ideologische Scheuklappen konkrete und realistische Lösungsvorschläge auszuarbeiten und insbesondere die Revision des Energiegesetzes als auch des Stromversorgungsgesetzes - Mantelerlass als Stichwort - rasch und umfassend anzugehen.