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Reichmuth Othmar · Ständerat · 2021-09-14

Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich hier zu diesem Artikel, weil ich später mit einem Einzelantrag zu Artikel 54 Absatz 2bis ein Gesamtkonzept vorschlage, das einen Kompromiss zu den bisherigen Anträgen darstellt. Konkret unterstütze ich hier den Minderheitsantrag Noser. Ich bitte Sie also, Artikel 19 Absatz 2 zu streichen und den vorgesehenen gesetzlichen Mindestgrenzschutz nicht in das Gesetz aufzunehmen. Ich kann Ihnen auch versichern, dass meine Motivation nur daher rührt, dass ich generell gegen solche gesetzlichen Regelungen bin. Ich komme weder aus einem Kanton, der Zuckerrüben anbaut, noch sind wir irgendwo an einer Zuckerfabrik beteiligt. Die einzige Verbindung, die ich allenfalls habe, ist als Konsument von zuckerhaltigen Produkten. Als solcher nehme ich allerdings keine marktbeherrschende Stellung ein.

Wir brauchen also eine Lösung für Zuckerrüben, wir haben es jetzt wieder gehört. Ich habe, kann ich Ihnen versichern, sehr grossen Respekt vor den Herausforderungen, die bestehen und denen sich die Zuckerrübenpflanzer aktuell stellen müssen. Die trockenen Jahre, die Krankheiten und die noch nicht vorhandenen resistenten Sorten stellen die Produzenten vor erhebliche Probleme. Das hat sich nun auch ausgewirkt, und da habe ich volles Verständnis, dass man auf andere Saaten ausweicht. Der Beweis dafür ist, dass die Anbaufläche in den letzten Jahren von ursprünglich über 21[NB]000 Hektaren auf aktuell, im laufenden Jahr, unter 17[NB]000 Hektaren gesunken ist.

Die reduzierte Anbaufläche und der geringere Ertrag führen dazu, dass die Auslastung unserer Zuckerfabriken in Frauenfeld und Aarberg stark gesunken ist. Auch das bedauere ich sehr, weil ich gerade die Arbeit dieser Zuckerrübenfabriken ausserordentlich schätze. Ich habe mir selbst ein Bild davon gemacht: Sie haben bereits weitgehend ein ganzheitliches Kreislaufdenken umgesetzt, von der Wiederverwendung des Waschwassers über das Recycling der Erde bis zur eigenen Abwasserreinigung, zur Rückführung der Rüben als Tierfutter und ganz besonders zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Das ist lobenswert, vorbildlich und spricht sehr stark für die Zuckergewinnung im eigenen Land. Damit die Zuckerfabriken aber ihre Auslastung eben auch richtig nutzen können, brauchen wir eine Vergrösserung der Anbaufläche.

Leider, das ist auch erwähnt worden, haben nicht nur die Zuckerrübenbauern bzw. die Zuckerfabriken Probleme; auch die verarbeitende Industrie dürfen wir nicht ausser Acht lassen. Auch sie hat entsprechende Sorgen. Die Produktionskosten in der Schweiz sind aus bekannten Gründen hoch. Wenn wir das jetzt mit einem Mindestgrenzschutz noch zusätzlich erschweren, wird die Situation nicht besser. Der mit dem Grenzschutz verbundene Rohstoffpreisnachteil darf im Handel mit der EU nicht ausgeglichen werden, das hat in Bezug auf den Export und im Inland für alle zuckerverarbeitenden Betriebe eine direkte wettbewerbsverzerrende Wirkung.

Die Entwicklung macht nachdenklich. Selbstverständlich nicht wegen dem, was wir hier diskutieren, aber in den letzten Jahren haben bereits zwei Schokoladenfabriken und eine traditionsreiche Backwarenfabrik ihre Tore geschlossen. Der Export von Biskuits ging in den letzten drei Jahren um 17 Prozent zurück. Gleichzeitig nehmen die Importe rasant zu. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, und wir sollten das nicht befeuern, indem wir jetzt noch einen Mindestgrenzschutz aufbauen.

Es braucht aber unbedingt eine Lösung, um die einheimische Zuckerproduktion nicht nur zu halten, sondern wenn immer möglich zu erhöhen. Wir sollten das tun, indem wir den einen nicht schaden und den anderen direkt helfen. Es gilt, die Ende Jahr auf Verordnungsstufe auslaufende Regelung zu ersetzen. Es ist verständlich, dass die Rübenpflanzer und -verarbeiter eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit brauchen. Im Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission ist nun vorgesehen, dass die bisherige Verordnungsregelung bezüglich Mindestgrenzschutz und Stützungsbeitrag ins Gesetz überführt werden soll. Beim Stützungsbeitrag ist im Übrigen nicht klar, ob dieser unter der Direktzahlungsverordnung oder als Einzelkulturbeitrag gelten soll; mehr dazu aber dann in meinem entsprechenden Antrag.

Grundsätzlich, und das ist die Crux, bin ich natürlich der Meinung, dass man eigentlich weder den Grenzschutz noch den Stützungsbeitrag ins Gesetz aufnehmen sollte. Die Vorgeschichte ist aber so abgelaufen, dass es wohl kaum noch einen Weg ohne diese gesetzliche Lösung gibt. Wenn wir das nun aber auf Gesetzesstufe tun, dann sollten wir wenigstens das Feld möglichst eng halten.

Ich plädiere darum dafür, dass wir Artikel 19 Absatz 2 streichen, diesen Wegfall dann aber in Artikel 54 Absatz 2bis kompensieren. Dieses Konzept, das heisst Streichung des Mindestgrenzschutzes und stattdessen eine zeitlich befristete, zusätzliche Erhöhung des Einzelkulturbeitrages, hat folgende Vorteile: Wir machen keinen marktverzerrenden Eingriff in die Schweizer Zuckermarktordnung. Mit dem erhöhten Einzelkulturbeitrag kompensieren wir den Wegfall des Mindestgrenzschutzes. Dieses Geld fliesst direkt zu den Rübenproduzenten. Das ist meiner Meinung nach immer noch das effizienteste Mittel, um die Anbaufläche zu vergrössern. Mit der Nichtaufnahme des Mindestgrenzschutzes ins Gesetz schaffen wir keine Präzedenz und öffnen keine Tür für weitere Begehrlichkeiten.

Somit bitte ich Sie bei Artikel 19 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes, der Minderheit zu folgen und den Mindestgrenzschutz zu streichen.

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