Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-09-14
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Sie erinnern sich, dass wir uns hier in diesem Rat im Jahre 2018 sehr intensiv mit dem Migrationspakt befasst haben, und zwar in materieller Hinsicht. Es ging um die Frage, ob wir den Antrag des Bundesrates unterstützen und ob wir diesem Migrationspakt zustimmen sollten, indem wir ihn durch den Bundesrat genehmigen lassen.
Es gab damals fünf Motionen: drei Kommissionsmotionen, die forderten, dass der Zustimmungsentscheid zum Migrationspakt dem Parlament zu unterbreiten sei, und zwei Motionen von Ratsmitgliedern, welche verlangten, dass auf eine Unterzeichnung dieses Paktes abschliessend zu verzichten sei. Das Geschäft wurde dann in diesem Sinne zurückgewiesen. Nun wird es wieder vorgelegt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat einstimmig beschlossen, ihrem Rat eine Sistierung zu beantragen. Der Ständerat hat diese Sistierung ohne Abstimmung beschlossen.
Der italienischsprachige Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass die Aussenpolitische Kommission des Ständerates im April 2021 einstimmig beschlossen hat, eine Subkommission zur Abklärung der Frage einzusetzen, inwiefern Soft Law allenfalls gesetzgeberisch erfasst werden könnte. Beide Aussenpolitischen Kommissionen haben im ersten Quartal 2020 eine gemeinsame Subkommission eingesetzt. Sie wollten prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch im Zusammenhang mit Soft Law zu gewährleisten. Die Subkommission ist dann zum Schluss gekommen, der Migrationspakt sei wahrscheinlich ein typisches Beispiel für Soft Law. Gewisse Elemente könnten allerdings bereits an der Grenze zum Hard Law liegen. Die Subkommission ist der Auffassung, dass in der ersten Hälfte 2022 ein Lösungsansatz präsentiert werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Schwesterkammer, wie ausgeführt, ohne Abstimmung beschlossen, eine Sistierung vorzunehmen.
Nun haben wir zwei Möglichkeiten: Wir stimmen der Sistierung nicht zu. Dann wird der Ständerat voraussichtlich seinen Sistierungsbeschluss wiederholen. Die Sistierung wäre damit nach Artikel 87 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes beschlossen. Oder wir unterstützen diesen Sistierungsbeschluss, wie es Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, ohne dabei zum Ausdruck zu bringen, ob wir mit dem Migrationspakt materiell mehr oder weniger, gar nicht oder voll einverstanden sind.
Ihre Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, unter diesen Umständen der Sistierung des Ständerates zuzustimmen. Die Minderheit Glättli will keine Sistierung. Mit anderen Worten: Wenn die Minderheit heute die Mehrheit wird, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Dieser entscheidet zuerst über eine Bestätigung seines Sistierungsbeschlusses. Wenn er uns dann seinerseits folgen würde, käme es zur materiellen Behandlung dieses Migrationspakts, ohne dass die Ergebnisse der Arbeiten der Subkommission zum Soft Law bekannt wären.
Aus diesen Überlegungen beantragt Ihnen die Mehrheit der SPK-N, sich dem Ständerat anzuschliessen und das Geschäft zu sistieren. Der betreffende Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen.