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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-14

Wortprotokoll

Die vom Bundesrat am 11. August 2021 verabschiedete Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der aktuellen Problematik, vor welcher wir aufgrund der aktuellen Corona-Situation beim Vollzug der Wegweisung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern stehen. Obwohl die meisten Grenzen nach den Corona-bedingten Schliessungen im Frühjahr 2020 für den Personenverkehr wieder offen sind, gestaltet sich der Wegweisungsvollzug in der Praxis weiterhin als schwierig. Zahlreiche Heimatstaaten und Herkunftsstaaten sowie vor allem auch Dublin-Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Aber auch Luftverkehrsunternehmen verlangen oft einen solchen Test für den Transport der betroffenen Personen. Seit Beginn dieses Jahres steigt die Anzahl der Testverweigerungen bei ausreisepflichtigen Personen rasch an.

Wie Sie gehört haben, hatten wir Anfang April noch etwa 22 Personen, die ausreisepflichtig waren und den Test verweigert haben. Ende August waren es bereits 126 Personen. Das ist schon eine Versechsfachung. Nicht gezählt sind die Personen, die in den Kantonen untergebracht sind und die auch zur Ausreise verpflichtet sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Testverweigerungen auch in Zukunft stark zunehmen werden. Zudem hat die Schweiz keinerlei Einfluss auf die grenzsanitarischen Massnahmen der Heimat- und Herkunftsstaaten sowie der Dublin-Staaten. Wir sind verpflichtet, diese Einreiseformalitäten und -vorschriften vollumfänglich einzuhalten. Angesichts der neuen Covid-19-Mutationen und der steigenden Infektionszahlen ist auch nicht absehbar, dass diese besonderen Einreisevorschriften in nächster Zeit wieder aufgehoben werden.

Diese unsichere Situation stellt insbesondere die Kantone im Bereich des Wegweisungsvollzugs vor grosse Herausforderungen. Ich muss Ihnen auch sagen, dass die Belegung in den Zentren des Bundes Corona-bedingt etwa bei 90 Prozent liegt. Die Zentren sind praktisch voll ausgelastet und auch darauf angewiesen, dass die ausreisepflichtigen Personen die Plätze freigeben.

Das geltende Recht enthält keine genügende gesetzliche Grundlage für eine solche Testpflicht - wir haben das umfassend geprüft - und für die zwangsweise Durchsetzung. Aus diesem Grund hat der Bundesrat, wie gesagt, die Botschaft zur Änderung des geltenden Rechts am 11. August verabschiedet. Es soll eine neue Regelung geschaffen werden, wonach ausreisepflichtige Personen verpflichtet werden, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, wenn dies für den Vollzug der Wegweisung notwendig ist. Weigert sich eine betroffene Person, soll ein solcher Test auch gegen ihren Willen durchgesetzt werden können, wenn der Vollzug nicht durch andere, mildere Mittel sichergestellt werden kann. Dabei darf kein Zwang angewendet werden, der die Gesundheit der betroffenen Person gefährden könnte. Unter-15-Jährige dürfen nicht gegen ihren Willen getestet werden. Die Tests sollen durch dafür spezifisch geschultes medizinisches Personal durchgeführt werden. Dabei ist für die betroffene Person stets die mildeste Testart zu verwenden. Von einem Test wird abgesehen, wenn eine Gesundheitsgefährdung eintreten könnte.

Wie bereits erwähnt, ist die Zahl der Testverweigerungen in den letzten Monaten stark angestiegen. Wir bitten Sie deshalb, die Vorlage als dringlich zu erklären. Es sind die Kantone, die bei der Staatspolitischen Kommission interveniert haben. Im Gegenzug soll das Gesetz bis Ende 2022 befristet werden.

In der Vernehmlassung ist diese Vorlage insbesondere von den Kantonen und von der Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst worden. Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis hat der Bundesrat einige Änderungen vorgenommen. An der Stossrichtung hält er zwar fest, bringt aber einige Präzisierungen an. Beispielsweise soll, wie bereits erwähnt, ein zwangsweiser Covid-Test bei Minderjährigen unter 15 Jahren ausgeschlossen sein, und der Test soll immer durch medizinisch geschultes Personal vorgenommen werden. Wie ich bereits erwähnt habe, soll auch die mildeste Testart zur Anwendung kommen. Zur Umsetzung dieser Vorlage wurde eine Arbeitsgruppe mit dem SEM und den Kantonen gebildet, die seit Ende Juli tätig ist; für die Lösung der konkreten Umsetzungsfragen wird sie auch die FMH in ihre Arbeiten mit einbeziehen.

Ich komme noch kurz zu den Minderheitsanträgen, zuerst zum Antrag Marti Samira auf Nichteintreten: Ich glaube, ich habe es erwähnt; es ist notwendig, dass wir eine gesetzliche [PAGE 1595] Regelung haben, nachdem die Anzahl Testverweigerungen sprunghaft angestiegen ist. Solche Testverweigerungen führen auch für die Kantone zu unnötigen Kosten und Mehrausgaben.

Ebenfalls nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass das SEM seit Beginn der Epidemie zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs ergriffen hat. Im Rahmen des Ausreisegesprächs wird immer auch versucht, Personen von der Durchführung eines Covid-19-Tests zu überzeugen. Mit den Heimat- und Herkunftsstaaten hat das SEM zudem nach Alternativen für das Vorweisen eines negativen Covid-Tests gesucht; das ist z. B. die Quarantäne. Dadurch konnte das SEM mit den Behörden der betroffenen Staaten bezüglich einiger Sonderflüge Abmachungen treffen, um Personen ohne Covid-19-Test transportieren zu können. Allerdings akzeptieren nicht alle Staaten solche Alternativlösungen. Zudem werden Rückführungen in der Regel nicht mittels Sonderflügen - mit 3 bis 4 Prozent bilden diese eine Minderheit -, sondern mittels Linienflügen durchgeführt. Aber diese Massnahmen haben, wie gesagt, nicht zum erwünschten Ergebnis geführt.

Zum Minderheitsantrag Barrile zu Artikel 72 Absatz 4 und zum Ausschluss von Hals-Nasen-Abstrichen: Aktuell werden PCR-Tests über Nasen-Rachen- oder Rachenabstriche durchgeführt. Gemäss neuesten Erkenntnissen ist ein PCR-Test über eine Speichelentnahme ebenso zuverlässig wie ein Nasen-Rachen- oder ein Rachenabstrich. Welcher Test in einer konkreten Situation zur Anwendung gelangt, muss situativ und einzelfallgerecht beurteilt werden. Dies wird durch die im Entwurf des Bundesrates vorgeschlagene offene Formulierung "mildeste Testart" sichergestellt. Wenn z. B. eine Person an einer Vorerkrankung im Nasenbereich leidet, kann für sie ein Rachenabstrich durchaus die mildere Testart darstellen als ein Nasen-Rachen-Abstrich.

Bei der Wahl des anzuwendenden Covid-19-Tests müssen auch die Vorgaben des Heimat-, Herkunfts- oder Dublin-Staats oder der transportierenden Luftverkehrsunternehmen vollumfänglich eingehalten werden. Zur Dringlicherklärung habe ich mich, so glaube ich, bereits geäussert.

Ich komme zum Schluss: Aufgrund der Covid-19-Pandemie stehen wir heute, wie dargelegt, vor grossen neuen Herausforderungen im Bereich des Wegweisungsvollzugs. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Testpflicht ist notwendig. Sie unterstützt nicht nur die Kantone bei ihrer wichtigen Vollzugsaufgabe, sondern verhindert auch Mehrausgaben bei Bund und Kantonen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und durchwegs der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.