Flach Beat · Nationalrat · 2021-09-14
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Die Grünliberalen haben diese Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts begrüsst. Von Anfang an waren wir der Meinung, dass Stiftungen für unser Land eine sehr wichtige Rolle spielen. Sie haben es gehört: Es sind etwas über 13[NB]000 Stiftungen in unserem kleinen Land vorhanden, die ein Vermögen von etwa 100 Milliarden Franken verwalten. Es ist zum grössten Teil Vermögen philanthropischer Natur für Kultur, Soziales, den Naturschutz, den Sport. Diese Stiftungen erfüllen damit einen sehr wichtigen Zweck in unserem Land und ermöglichen viele Dinge, die sonst nicht möglich wären.
Nun sind in der gesamten Gesetzgebung, bei den Haftungsfragen usw., die entsprechenden Anforderungen an die Stiftungen in den vergangenen Jahren natürlich gestiegen. Eine Professionalisierung hat sich abgezeichnet und ist an den meisten Orten auch tatsächlich vonstattengegangen. Es reicht aber nicht, das Augenmerk auf die Professionalisierung der Geschäftsstellen, der operativen Führung, zu richten. Das wichtigste Organ der Stiftung, der Stiftungsrat, ist ebenfalls davon betroffen. Es muss heute mehr professionalisiert werden. Entsprechend muss auch die Möglichkeit bestehen, dort Personen einzusetzen, die für diese wichtige Aufgabe - die vor allen Dingen strategischer Natur ist, aber eben auch die Kontrolle der Stiftung, der Einhaltung des Stiftungszwecks umfasst - halt auch entsprechende Qualifikationen haben und dann vielleicht nicht ganz gratis arbeiten wollen.
Wir haben in dieser Minirevision jetzt eigentlich noch zwei wichtige Differenzen zum Ständerat. Zum einen haben wir in der Kommission die Möglichkeit geschaffen, dass derjenige Beschwerde gegen Handlungen und Unterlassungen führen kann, der ein berechtigtes Kontrollinteresse daran hat, dass die Verwaltung der Stiftung mit Gesetz und Stiftungsurkunde in Einklang steht. Das hat es bisher nicht gegeben, das ist ein wichtiger Punkt, den die Kommission aufgenommen hat.
Zum andern geht es um das, worauf ich schon ein bisschen eingegangen bin, die Professionalisierung im Bereich der Stiftungsorgane. Da halten wir in der Mehrheit der Kommission klar fest, dass die Steuerbefreiung für die Gesellschaften in Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben f und g eben auch dann gilt, wenn die Organe eine angemessene Entschädigung erhalten. Das wird im Moment in den Kantonen uneinheitlich gehandhabt, und wir sollten hier Klarheit schaffen.
Es wurde jetzt schon ausgeführt, dass es natürlich nicht ganz einfach ist zu sagen, was denn eine angemessene Entschädigung ist. Aber ich möchte an das anknüpfen, was mein Vorredner ein bisschen angetönt hat, und sagen, es geht dabei wirklich darum, Exzesse zu vermeiden. Dabei geht es darum, zu verhindern, dass der Zweck der Stiftung durch überhöhte Löhne für Stiftungsräte usw. ausgehöhlt wird. Es geht natürlich auch darum, die Stiftung insgesamt von ihrem finanziellen Volumen und ihrer Kraft her sowie den Tätigkeiten, die sie ausübt, den Risiken, die sie eingeht, und den Strategien, die sie verfolgt, in Einklang zu bringen mit der Verantwortung, die ein Stiftungsrat, eine Stiftungsrätin in einer solchen Institution eben haben sollte. Es ist ganz klar, dass es nicht darum gehen kann, dass es hier irgendwie vergoldete Sitze geben soll oder so. Vielmehr soll sich der philanthropische Gedanke einer Stiftung, dass sie eben gemeinnützig ist, selbstverständlich auch in den Gehältern und Entschädigungen von Stiftungsräten niederschlagen. Es soll nicht so sein, dass es dann quasi goldene Löhne sind, die man sich hier auszahlt. Sie sollen in einem angemessenen Verhältnis zur Tätigkeit und Aufgabe der Stiftung stehen.
Ich bitte Sie insgesamt, überall der Mehrheit zu folgen.