Marti Samira · Nationalrat · 2021-09-14
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.
Ich sehe ein, dass im Wegweisungsvollzug mit Covid-19 eine neue Herausforderung entstanden ist. Gewisse Ausschaffungen können aktuell nicht vollzogen werden, weil sich die Betroffenen weigern, einen Covid-Test oder eine Covid-Impfung zu machen. Das ist sicherlich unschön, ja, aber ich muss Ihnen sagen, dass sich mein Entsetzen in Grenzen hält. Im Bericht schreibt der Bundesrat nämlich, dass es sich um etwa fünfzig Personen handelt, die man deshalb nicht ausschaffen kann.
Wären es nicht fünfzig abgewiesene Asylsuchende, sondern beispielsweise fünfzig Herren, die seit einem Jahr die Maske im Parlament falsch tragen und noch immer nicht begriffen haben, dass auch die Nase bedeckt sein muss, würden wir alle sagen: Das ist ziemlich ärgerlich, aber bitte deshalb kein Büro aufmachen. Aber für fünfzig abgewiesene Asylsuchende schaffen wir natürlich eine gesetzliche Grundlage, erst recht noch im dringlichen Verfahren. Dabei ist es offensichtlich, dass dermassen massive Eingriffe in die Grundrechte für fünfzig Personen erst recht nicht zu legitimieren sind. Eine solche zwangsweise staatliche Durchsetzung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit dar.
Dazu habe ich auch ganz praktische Fragen: Wie genau soll denn mit Menschen umgegangen werden, die sich einem Test verweigern? Was genau heisst eine "zwangsweise Durchsetzung von Covid-19-Tests"? Fesselt man die betroffenen Personen auf einem Tisch, befestigt man den Kopf, die Hände, die Beine? Wie soll dabei ein Hals-Nasen-Abstrich durchgeführt werden, ohne dass erhebliche Verletzungen riskiert werden, wenn jemand den Kopf wie wild schüttelt? Oder noch besser: Wie zwingt man jemanden zu spucken? Ich sage das hier ganz explizit, weil es genau diese Fragen sind, die auch viele Organisationen im Vernehmlassungsverfahren gestellt haben, so u. a. auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter. Ich sage es bewusst so explizit, weil es diese praktischen Abwägungen sind, die auch darüber entscheiden werden, wie und ob das Verhältnismässigkeitsprinzip eingehalten wird.
Interessant finde ich vor allem auch die Doppelmoral der grössten Fraktion hier drinnen: Einerseits erzählen deren Mitglieder seit einem Jahr in allen grösseren Medien und, wann immer sie können, auch hier drin, dass wir nun in einer Diktatur leben würden, weil wir eine Pandemie bekämpfen und deshalb eine Maske tragen müssen. Andererseits helfen sie fleissig mit, Zwangstests bei Menschen durchzuführen, nur weil diese abgewiesene Asylsuchende sind. Noch mehr: Sie fordern eigentlich schon den Impfzwang. Über so viel Doppelmoral kann ich nur noch staunen.
Ich beantrage Ihnen Nichteintreten, weil diese Gesetzesbestimmung keine zusätzlichen Covid-Tests ermöglichen wird, ohne dass grundlegende Rechte beschnitten werden und das Verhältnismässigkeitsprinzip übergangen wird - und weil es schlicht und einfach unangebracht ist, einen Testzwang für eine einzige marginalisierte Bevölkerungsgruppe einzuführen.