Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-14
Wortprotokoll
Wie es Herr Bundesrat Berset eben ausgeführt hat, ist auch diese Motion ähnlich gelagert wie die vorherige. Der Bundesrat soll beauftragt werden, Forschungsprojekte zu fördern, die untersuchen, welchen Beitrag Behandlungstherapien aus der Komplementärmedizin zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen leisten können. Begründet wird dies damit, dass Ärztinnen und Ärzte mit einer komplementärmedizinischen Weiterbildung gemäss Studien offenbar deutlich weniger Antibiotika verschreiben oder nutzen als ihre konventionell tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Nun haben wir aber festgestellt, dass dieser Beitrag ja durchaus vorhanden ist, und zwar unter dem Dach der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (Star). Dort wird der sachgemässe Einsatz von Antibiotika gefördert und somit zum Erhalt der Wirksamkeit dieser wichtigen Medikamente beigetragen. Im Rahmen der Erarbeitung der Verschreibungsrichtlinien wurde auch die Komplementärmedizin begrüsst.
Zudem stehen diese Massnahmen auch Forschenden der Komplementärmedizin offen. Sie betreffen einerseits das vom Schweizerischen Nationalfonds lancierte Nationale Forschungsprogramm 72, "Antimikrobielle Resistenz", und die Ressortforschung des BAG im Rahmen der Umsetzung von Star. Der Bund, darauf verweist der Bundesrat in seiner Stellungnahme, fördert im Rahmen des NFP 72 Forschungsprojekte, die neue Lösungsmöglichkeiten im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen suchen und zur Verringerung derselben beitragen. Im Rahmen des NFP werden derzeit 42 Projekte aus allen Bereichen der Resistenzforschung unterstützt.
All diese Möglichkeiten stehen auch den komplementärmedizinischen Organisationen weiterhin offen: Projekte zur Unterstützung von Star können initiiert werden, Gesuche um finanzielle Unterstützung können beim BAG oder bei anderen in der Umsetzung von Star involvierten Verwaltungsstellen des Bundes eingereicht werden. Angesichts all dieser Möglichkeiten erachten der Bundesrat wie auch die Kommission die Anliegen der Motionärin als erfüllt.
Wenn die Motion an sich erfüllt ist, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als diese jetzt drei Jahre nach ihrer Einreichung abzulehnen. Wir haben das mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen; eine Minderheit Graf Maya beantragt, die Motion trotzdem anzunehmen.