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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-09-14

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Es wurde vorhin von den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheit implizit gesagt, dass das Prinzip der Unabhängigkeit der Nationalbank eigentlich nichts mit der Frage der Gewinnverwendung zu tun hat. Das muss ich klar bestreiten. Es ist sehr sinnvoll, dass die Mittel aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank freie Mittel für den Bundeshaushalt sind. Im Übrigen ist das auch bei den Kantonen so. Wenn Sie den Schritt machen - das ist ein grosser Schritt -, dass diese Mittel für die direkte Finanzierung staatlicher Aufgaben eingesetzt werden, dann hat das sehr wohl mit der Unabhängigkeit der Nationalbank zu tun. Dadurch stellen Sie eine Erwartungshaltung gegenüber der Politik der Nationalbank auf.

In diesem Sinn habe ich das Votum von Kollege Germann nicht nachvollziehen können. Er hat zu Recht gesagt, Negativzinsen seien nichts Schönes. Das ist eigentlich etwas, was wir nicht wollen, da sind wir uns wohl einig. Aber wenn Sie - lesen Sie den Text von Absatz 1bis, der vor uns liegt - exakt die Erträge aus den Negativzinsen für die Finanzierung unseres wichtigsten Vorsorgewerks einsetzen, dann schaffen Sie einen direkten Impact. Dann besteht doch die klare Erwartung an die Nationalbank, dass diese Erträge fliessen. Denn die Demografie arbeitet nicht für uns - im Gegenteil. Vor diesem Hintergrund müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie im Prinzip eine strategische Vorgabe für die Nationalbank setzen. Wir haben letzte Woche in der Finanzkommission die Eignerstrategien für die verselbstständigten Einheiten des Bundes diskutiert. Im Prinzip machen wir hier eine strategische Vorgabe für eine Institution, die nicht einmal dem Bund gehört - das wurde noch gar nicht gesagt. Wir sind Regulator, aber diese Institution gehört nicht dem Bund.

Vor diesem Hintergrund ist diese Verknüpfung sachfremd. Sie ist abzulehnen. Darum ist der Nichteintretensantrag der Mehrheit der Kommission absolut zwingend.

Ein Letztes noch: Wir sind in einer grossen, einer wichtigen Vorlage. Es wurde gesagt, die AHV-Vorlage ist wahrscheinlich etwas vom Wichtigsten in dieser Legislatur. Wir haben in der gesamten Sozial- und Gesundheitspolitik sehr grosse Baustellen, sehr grosse Herausforderungen, nicht zuletzt aufgrund der demografischen Veränderungen. Aber diese Baustellen betreffen nicht nur den Bund, sie betreffen auch die Kantone. Die AHV wird durch den Bund finanziert. Bei der individuellen Prämienverbilligung und bei den Ergänzungsleistungen haben wir Mischfinanzierungen. Gesundheitskosten und Sozialhilfe sind Sache von Kantonen und Gemeinden. Bei der Aufgabenteilung ist wichtig, dass man auch eine gewisse Beständigkeit hat. Die kann man nicht einfach einseitig ändern. Das muss man, wenn schon, mit den Kantonen zusammen entwickeln. Zur Aufgabenteilung gehört eben nicht nur die Frage, wer welche Aufgabe erfüllt, sondern auch die Frage, wer welche Finanzierungsquellen zur Verfügung hat. Das gehört zusammen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht gerade nicht so, dass das Thema ein Steilpass für eine Volksabstimmung ist, sondern im Gegenteil: Es ist wahrscheinlich eher ein Sargnagel, wenn Sie in dieser zentralen Frage derartige Korrekturen einbauen.

Die Nationalbank, würde ich behaupten, hat von allen öffentlichen Institutionen in diesem Land nach wie vor ein sehr hohes, sehr grosses Vertrauenskapital beim Volk. Ich möchte sehen, wie Sie eine Volksabstimmung gegen den Willen der Nationalbank, gegen den Willen der Kantone gewinnen wollen.

Wir brauchen in diesem schwierigen Dossier echte Lösungen. Das, was uns hier seitens der Minderheit präsentiert wird, ist eine klassische Scheinlösung. Ich glaube, damit kommen wir nicht weiter. Damit gefährden Sie die Vorlage, Sie stützen sie nicht.

Ich bitte Sie, insbesondere als Ständerat, den Mehrheitsantrag anzunehmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.