Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-15

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Nationalrat und damit den Entwurf des Bundesrates. Ich bitte Sie, bei dieser Frage ebenfalls der Kommissionsmehrheit und dem Nationalrat zu folgen. Der Berichterstatter der Kommission, Ständerat Jositsch, hat darauf hingewiesen, dass der Nationalrat diese Frage intensiv diskutiert und auf eine Verschärfung des Strafrahmens von Artikel 285 Ziffer 1 verzichtet hat, weil er der Meinung war, dass das Problem bezüglich Gewalt gegen Behörden und Beamte damit nicht gelöst werden kann. [PAGE 817]

Es liegen - auch das wurde ausgeführt - bei dieser Frage mittlerweile verschiedene Vorschläge und auch Vorstösse vor. Ich möchte Sie hier aber bitten, diese Bestimmung nicht isoliert zu betrachten. Wir befinden uns bei einer Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung, und deshalb macht es Sinn, Herr Caroni hat es gesagt, hier selbstverständlich auch die Systematik zu beachten.

Bei Ziffer 2 zweiter Satz geht es um Gewalt an Personen und Sachen, die ein Teilnehmer der Zusammenrottung ausübt. Hier hat der Nationalrat ein neues Konzept vorgelegt. Dieses unterscheidet zwischen Gewalt gegen Personen einerseits und Gewalt gegen Sachen andererseits. Die Mehrheit Ihrer Kommission folgt diesem Konzept grundsätzlich, möchte jedoch bei Gewalt gegen Personen neben der Freiheitsstrafe auch die Geldstrafe als mögliche Sanktion vorsehen. Das ist innerhalb des StGB systematisch konsequent und entspricht auch den allgemeinen Regeln. Die Minderheit Ihrer Kommission möchte etwas anderes: Sie möchte in diesem Fall die Möglichkeit einer Geldstrafe ausschliessen. Das wäre aber ein Einbruch in die Systematik unseres Sanktionenrechts - Ständerat Caroni hat das ausgeführt - und ist deshalb abzulehnen.

Zum Vergleich: Eine Tätlichkeit wird mit Busse bestraft; bei einer einfachen Körperverletzung und generell bei den Delikten gegen Leib und Leben und auch bei den Sexualdelikten ist Geldstrafe möglich. Man muss sich hier schon fragen, wie man damit umgeht. Es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet hier eine Streichung der Geldstrafe vorgenommen werden soll.

Zusammengefasst möchte ich Sie also bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Nationalrat zu folgen.