Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-15
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Der Minderheitssprecher hat es bereits ausgeführt: Es geht faktisch nicht um eine materielle Änderung, sondern um die Frage, wie man mit einer bereits existierenden Praxis gesetzgeberisch am geschicktesten umgeht. Deshalb sind auch verschiedene Bestimmungen betroffen, so als Erstes Artikel[NB]174. Es geht um diejenigen Bestimmungen, die eine Freiheitsstrafe und parallel dazu eine Geldstrafe mit Mindeststrafe vorsehen; hier sind es 30 Tage. Es stellt sich mit Blick auf die Parallelität natürlich die Frage, ob Freiheitsstrafen unter 30 Tagen möglich sein sollen, wenn gleichzeitig eine Geldstrafe im Umfang von 30 Tagessätzen vorgesehen ist. In der Praxis geht man davon aus, dass diese Grenze von 30 Tagessätzen parallel auch bei den Freiheitsstrafen gilt. Jetzt ist es einzig und alleine die Frage, ob man das so kodifizieren soll.
Die Mehrheit ist nach wie vor - wie bereits im ersten Durchgang - der Meinung, es sei zweckmässig, das entsprechend zu korrigieren, wobei ich hier noch darauf hinweisen muss, dass die Redaktionskommission der Kommission für Rechtsfragen einen Brief geschrieben und sie zu Recht darauf aufmerksam gemacht hat, dass man im Gesetz nicht "30 Tage Freiheitsstrafe" schreiben könne, sondern "einen Monat Freiheitsstrafe" schreiben sollte; dies ändert inhaltlich aber nichts.
Was sind die Überlegungen der Kommissionsmehrheit? Es wäre dogmatisch sicher sauberer, wenn man ins Gesetz hineinschreiben würde, was gilt; damit hätte man auch die Gleichstellung zwischen Freiheitsstrafe und Geldstrafe erreicht. Das wichtigste Argument ist, glaube ich, dass die Bürgerin und der Bürger, die vom Recht betroffen sind, das Recht lesen und verstehen können sollten, worum es geht. Das ist heute aber ohne juristische Kenntnisse und ohne Kenntnis der Praxis nicht möglich. Das ist der Grund, warum man hier eine inhaltliche Anpassung vornehmen möchte.
Die Befürchtung, dass damit gewissermassen ein Anheben der Strafe signalisiert und das in der Praxis so aufgefasst würde, besteht aus Sicht der Mehrheit nicht, zumal wir das ja entsprechend klären und, wie das heute der Fall ist, auch in der Ratsdebatte klarmachen, dass eine materielle Änderung nicht beabsichtigt ist. Im Grunde genommen geht es lediglich darum, die geltende Praxis, wie sie von den Gerichten gelebt wird, im Gesetz zu kodifizieren.