Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-15
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Auch hier kurz einige Worte: Das ist eine Differenz, die im Nationalrat neu geschaffen worden ist.
Wir sind beim Verwaltungsstrafrecht, und es geht um die Frage der Verjährung. Für die Verjährung gelten im Verwaltungsstrafrecht grundsätzlich auch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die vorsehen, dass die Verjährung nicht mehr eintritt, wenn ein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Die bundesgerichtliche Praxis anerkennt Strafverfügungen als gleichwertigen Entscheid, obwohl das im Gesetz nicht explizit so steht. Der Bundesrat wollte das nun so kodifizieren. Der Nationalrat scheint das falsch verstanden zu haben und will die Verjährung bis zum erstinstanzlichen Urteil laufenlassen. Das würde aber die Möglichkeit eröffnen, sich durch Verzögerung respektive Verlängerung des Verfahrens in die Verjährung zu retten, was der Nationalrat ja gerade nicht will.
Ihre Kommission für Rechtsfragen ist deshalb der Meinung, dass die Version des Nationalrates nicht infrage kommt. Die RK-S möchte aber auch nicht zur Bundesratsversion zurückkehren, obwohl inhaltlich kein Unterschied besteht. Da das Verwaltungsstrafrecht aktuell aber ohnehin überarbeitet wird, soll die entsprechende Anpassung im Rahmen dieser Vorlage erfolgen. Das ist der Grund, warum die Kommission hier auch dieser Version negativ gegenübersteht.