Dittli Josef · Ständerat · 2021-09-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Auch hier habe ich die gleiche Interessenbindung: Ich bin Präsident von Curafutura, jetzt aber als Kommissionssprecher unterwegs.
Diese Standesinitiative verlangt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung dahingehend zu ändern, dass die Kantone per Gesetz eine kantonale, regionale oder interkantonale Einrichtung schaffen können, welche die Prämien festlegt und erhebt, die Kosten finanziert, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen, die administrativen Aufgaben einkauft und deren Ausführung kontrolliert sowie sich an der Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderprogrammen beteiligt. Zudem soll die Einrichtung unabhängig sein und über ein Leitungsgremium verfügen, in welchem unter anderem die Leistungserbringer und die Versicherten vertreten sind. Ich zitiere einen Auszug aus der Begründung: "Mit dieser Standesinitiative soll dem Anstieg der Krankenkassenprämien [...] entgegengewirkt und eine bessere lokale Steuerung des Systems ermöglicht werden. Zudem würden die finanzielle Transparenz, die administrative Dezentralisierung, die Kontrolle allfälliger finanzieller Missbräuche, die Abschaffung abgestufter Prämien für dieselben Leistungen und die Schaffung lokaler Arbeitsplätze gefördert."
Zur Arbeit und zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Nach der Anhörung einer Vertretung aus dem Kanton Neuenburg wurde die Vorlage eingehend diskutiert. Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Zu den Erkenntnissen der Kommissionsmehrheit: Die Standesinitiative sieht vor, dass die Kantone bei Bedarf eine unabhängige kantonale, regionale oder interkantonale Einrichtung mit Vertretern aus dem Kreis der Leistungserbringer und der Versicherer im Leitungsgremium schaffen können, die im Rahmen der OKP konkret aufgelistete Aufgaben erfüllen soll. Auch nach den Ausführungen der Vertretung aus dem Kanton Neuenburg blieb allerdings offen, welche Aufgaben genau übernommen werden sollen. Die zu schaffenden Einrichtungen sollen nicht einfach eine Einheitskasse sein, sondern eine Alternative zu den heute bestehenden Krankenkassen darstellen. Und doch geht es hier um das Thema Einheitskasse, das, so stellt es die Kommission fest, bereits mehrfach Gegenstand politischer Debatten war. Die Schaffung einer nationalen Einheitskasse ist von der Schweizer Bevölkerung aber im Jahre 2007 und im Jahre 2014 abgelehnt worden.
Das Anliegen, auf kantonaler Ebene Einheitskassen schaffen zu können, ist in den Jahren 2012 bis 2015 mit zwei Standesinitiativen und einer parlamentarischen Initiative aufgenommen worden. Das Parlament hat jeweils beschlossen, keine Folge zu geben.
Im Jahre 2019 ist die eidgenössische Volksinitiative "Krankenversicherung. Für die Organisationsfreiheit der Kantone" in der Phase der Unterschriftensammlung gescheitert. Die vorliegende Standesinitiative ist im Wortlaut mit dieser gescheiterten Volksinitiative identisch. Im Jahre 2020 wurde ausserdem ein Antrag zur Legislaturplanung 2019-2023 abgelehnt, der die Verabschiedung einer Botschaft zur Änderung des KVG verlangt hatte, wonach den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden sollte, öffentliche Krankenkassen zu errichten.
Zur aktuellen Situation: Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) ist im Jahr 2016 ein griffiges Aufsichtsgesetz über die Krankenversicherung in Kraft getreten. Es lässt einerseits Spielraum für Wettbewerb. Andererseits sorgt es für eine regulierte und einheitliche Durchführung der Krankenversicherung.
Dass die Versicherer aufgrund unterschiedlicher Strukturen auch unterschiedliche Prämien anbieten können, ist gemäss der aktuellen Gesetzgebung gewollt. Die Unterschiede verringern sich allerdings durch die stetige Weiterentwicklung des Risikoausgleichs, was auch dazu führt, dass die beklagte Jagd auf gute Risiken immer weniger attraktiv wird.
Diese Standesinitiative will den Kantonen mehr Kompetenzen geben. Da ist auch die Antwort auf die Frage interessant, welche Möglichkeiten den Kantonen denn schon heute offenstehen. Neben ihren originären Aufgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung können die Kantone unter anderem im Prämiengenehmigungsverfahren zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten Stellung nehmen. Ausserdem ist es den Kantonen nach aktuellem Recht unbenommen, eine Krankenkasse nach den Regeln des KVAG zu gründen. Artikel 2 Absatz 1 KVAG sieht nämlich explizit vor, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts als Krankenkassen im Sinne des KVAG gelten, wenn sie keinen Erwerbszweck verfolgen und die soziale Krankenversicherung nach dem KVG durchführen.
Fazit der Kommissionsmehrheit: Die Umsetzung des Anliegens der Initiative würde das KVG grundlegend ändern, was mit einem radikalen Paradigmenwechsel bei der Festlegung [PAGE 834] und Erhebung der Prämien sowie bei der Finanzierung der OKP verbunden wäre.
Ausserdem hält die Mehrheit die Umsetzung der Initiative für schwierig, da diese zahlreiche Probleme mit sich bringen würde. So müssten unter anderem die rechtliche Stellung einer solchen Einrichtung und die Aufsicht über deren Tätigkeit geklärt werden. Was das Anliegen der Initiative betrifft, dem Prämienanstieg mithilfe einer Kostensenkung und Kostenkontrolle entgegenzuwirken, weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass das Parlament derzeit mit der Diskussion um die Massnahmenpakete bereits mehrere Vorschläge prüft, die dasselbe Ziel verfolgen.
Ich empfehle Ihnen im Auftrag der Kommissionsmehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.