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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2021-09-16

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-16

Wortprotokoll

Die erste Differenz ist gleich die wichtigste: Es geht um die Artikel 6 Absatz 1bis und 7 Absatz 1 sowie um Anhang 1 und Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b. Unsere Kommission schlägt uns hier mit einer sehr knappen Mehrheit vor, ein Mentholverbot für Zigaretten einzuführen. Das steht zwar nicht explizit in Artikel 6 Absatz 1bis, wo nur die Rede von Zutaten ist, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Aber der Bundesrat hat in der Kommission klargemacht, dass er Menthol verbieten möchte, sollten die beiden Räte Artikel 6 Absatz 1bis in der vorliegenden Form zustimmen.

Fakt ist, dass es keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass Menthol süchtig macht. Es ist wohl vielmehr das Gegenteil der Fall: Menthol ist nur ein Aroma, das sich in [PAGE 1637] verschiedenen Produkten findet, zum Beispiel in Lebensmitteln, Mundhygieneprodukten und Kosmetika. Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie schon einmal mit Tribol, dem Kräutermundwasser meines Fraktionskollegen, Ständerat Thomas Minder, Ihren Mund ausgespült? Dort ist Menthol drin, wie in den meisten anderen Mundwassern auch, zum Beispiel Listerine. Falls ja: Sind Sie jetzt süchtig nach Mundwasser? Wohl nicht, und wenn jemand von Ihnen diese Frage mit Ja beantworten muss, dann liegt das sicher nicht am Menthol, sondern am Alkohol in den Produkten.

Das Gleiche gilt für Zigaretten: Menthol in Zigaretten macht nicht süchtig. Das Einzige, was erwiesenermassen süchtig macht, ist das Nikotin. Auch die Behauptung, Menthol sei inhalationsfördernd, ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Selbstverständlich gibt es Wissenschaftler, die das behaupten, aber es gibt eben auch Wissenschaftler, die das Gegenteil sagen. Es gibt also keinen faktenbasierten Konsens, dass Menthol die Inhalation fördert.

Mentholzigaretten sind übrigens auch nicht schädlicher als andere Zigaretten. Der einzige Unterschied ist, dass sie nach Menthol riechen.

Warum reite ich so auf diesem Mentholverbot herum? Einerseits kann es ja nicht sein, dass wir einem Raucher seine Lieblingszigaretten verbieten, die er vielleicht schon seit zwanzig Jahren raucht. Das ist nicht Aufgabe des Staates, und damit tun wir auch nichts für den Jugendschutz. Zur Erinnerung: Das neue Tabakproduktegesetz verbietet neu schweizweit die Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren. Zudem wird Werbung im öffentlichen Raum verboten. Es geht also um Erwachsene, die sich bewusst für einen Geschmack des Tabakprodukts entscheiden.

Andererseits ist es auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein Unsinn. Ich bitte nun alle von Ihnen, die von sich sagen, sie seien wirtschaftsfreundlich, gut zuzuhören. Ich richte mein Wort an meine Kolleginnen und Kollegen der Mitte und der GLP. Alle drei grossen Tabakproduzenten produzieren in der Schweiz, haben also Zigarettenfabriken hier. Ein generelles Mentholverbot würde dazu führen, dass rund 25 Prozent der heute für die Schweiz hergestellten Tabakprodukte nicht mehr hergestellt werden dürfen. Die Schweizer Produktionsstandorte sind schon heute sehr unter Druck, weil sie kostenmässig im internationalen Vergleich nicht mithalten können. Sagen wir Ja zu einem Mentholverbot, werden Produktionskapazitäten in der Schweiz abgebaut, und es wird zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommen. Es ist nicht[NB]auszuschliessen, dass ganze Fabriken geschlossen werden.

Sagen Sie bei Artikel 6 Nein zu diesem Mentholverbot, das aus gesundheitspolitischen Erwägungen und aus Sicht des Jugendschutzes nichts bringt und unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig schädigt. Übrigens wollte auch der Bundesrat in seiner Botschaft kein Mentholverbot einführen. Er hat es in der Botschaft gar nicht thematisiert. Auch die Initianten der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung", die ja wirklich ein bisschen extrem sind, haben nie so etwas gefordert.

Bei Artikel 7 Absatz 1 haben wir zu entscheiden, ob verbotene Substanzen im Gesetz stehen müssen oder ob der Bundesrat dies in einer Verordnung regeln kann. Es ist sehr wichtig, dass diese Zutaten weiterhin gesetzlich geregelt sind. Ansonsten kann der Bundesrat nach Belieben irgendwelche Zutaten für unzulässig erklären. Das wollen weder die Konsumenten - die Raucher - noch die Industrie, die auf Planungssicherheit angewiesen ist.

Folgen Sie also bei den Artikeln 6 Absatz 1bis und 7 Absatz 1 sowie bei Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b dem Ständerat, und stimmen Sie den Minderheitsanträgen Sauter und Glarner zu, damit diese Differenz bereinigt werden kann.