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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-09-16

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Wie schon in den früheren Runden vor der Differenzbereinigung drehen sich die Fragen erstens, wie hier im ersten Block, hauptsächlich um Zusatzstoffe, Aromen und Ähnliches. Bei der zweiten Grundsatzfrage geht es dann um Tabakprodukte versus elektronische Produkte oder, anders gesagt, um normale Zigaretten gegenüber den neuen E-Produkten. Drittens ging und geht es auch um Werbung bzw. um Fragen[NB]der[NB]Verkaufsförderung, die wir auch noch diskutieren werden.

In Block 1 ist es tatsächlich einfach, da die zwei Minderheitsanträge bzw. die von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagenen Positionen zusammengehören. Es geht um die Zusatzstoffe, um verbotene Stoffe; zum einen geht es darum, was erlaubt ist, zum andern, wo es geregelt ist.

Zum Ersten: Die Kommission hat diese Frage lange beraten. Es ist, wie auch schon ausgeführt, tatsächlich so, dass es sehr wahrscheinlich keine wissenschaftliche Evidenz dafür gibt, dass Menthol einen Abhängigkeitsfaktor darstellt; genauso, wie es in anderen Fragen für Nichtspezialisten sehr schwierig ist, diese Stoffe genau zu beurteilen. So oder so ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, hier sei die rigorosere Lösung vorzusehen und es seien eben diese Stoffe inklusive Menthol als Zutaten, die zu Abhängigkeit bzw. zu besserer Inhalation führen können, zu verbieten. Deshalb ist die Kommissionsmehrheit hier natürlich für die Ablehnung des Minderheitsantrages Sauter.

Zum Zweiten geht es dann noch darum, wo die verbotenen Stoffe aufgelistet werden sollen. Auch hier wurde genügend lange ausgeführt, dass es um folgende Grundsatzfrage geht: Soll das im Gesetz und damit abschliessend und mit einer gewissen Beständigkeit festgehalten werden? Oder soll es in der Verordnung stehen, wo natürlich die Verwaltung bzw. der Bundesrat die Möglichkeit hat, diese Liste anzupassen? Es ist auch hier eine Grundsatz-, um nicht zu sagen eine Glaubensfrage. Im Sinne der Sicherheit von Industrie und vielleicht auch Konsumenten wäre eine Gesetzesregelung vertretbar. Wenn wir aber der Entwicklung von neuen Produkten und Stoffen gerecht werden wollen, wäre wohl die Verordnung der bessere Ort, um das zu regeln. Wir haben das eingehend debattiert.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, die Verordnungslösung, das heisst die Regelung der Stoffe in der Verordnung, zu bevorzugen und auch da bei der Mehrheit zu bleiben.