Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-09-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-16
Wortprotokoll
Die Minderheit will hier die Position des Bundesrates vertreten und einen dringenden Wunsch des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen aufnehmen, der im Zuge der Kommissionsberatungen vorgetragen worden ist.
Bundesrat Maurer hat es bei der Eintretensdebatte gesagt: Die Kommission ist in sämtlichen Fragen dem Bundesrat und den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt, was hier auch [PAGE 841] nicht mehr kontrovers ist. Es gibt eine einzige Ausnahme, es geht um die in Artikel 37h neu vorgesehene Einlagensicherung für die privilegierten Einlagen bei den Banken, was in der Praxis doch eine erhebliche Relevanz hat. Mit dem im Nationalrat von einem Bankenvertreter eingebrachten Absatz 6 soll entgegen dem Entwurf des Bundesrates erreicht werden, dass bei den Sicherungen, die nach Artikel 37h eingebracht werden müssen, nach Möglichkeit keine Kosten entstehen dürfen. Das ist nun etwas, das in der Praxis bei der Erreichung der Compliance nach Basel III offenbar - dessen versichert uns das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - Schwierigkeiten bereitet, indem hier jede Flexibilität genommen wird, die für die Umsetzung der Erfordernisse auf Verordnungsstufe eigentlich erforderlich wäre.
Die Verordnungsstufe wäre auch der Ort, an dem die Dinge nachher konkret im Detail geregelt werden müssen, je nachdem, wie die entsprechenden Risiken dann bewertet werden. Es geht hier vor allem um die Risiken im Zusammenhang mit dem Immobiliensektor in der Grössenordnung von, wie uns gesagt worden ist, doch erheblichen 1100 Milliarden Franken - was weit mehr ist als das schweizerische BIP. Es geht also um erhebliche Grössenordnungen und erhebliche Risiken, für welche die privilegierten Einlagen bei den Banken letztlich auch abgesichert werden sollen. Das ist der Sinn dieser Bestimmung: eine minimale Absicherung zu erreichen und die entsprechenden Anforderungen aus Basel III umzusetzen. Das ist das Thema. Wenn Absatz 6, der hier vom Nationalrat eingefügt worden ist, so bleibt, dann fehlt es an der nötigen Flexibilität auf der Stufe der Verordnung für die Umsetzung dieser Anforderungen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, beim Bundesrat zu bleiben und gemäss Empfehlung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen hier keine entsprechenden Einengungen vorzunehmen.