AB 287283
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-16
Wortprotokoll
Wir sprechen hier über ein technisches Detail, über eine technische Regelung. Sie sehen auf der Fahne, dass der Bundesrat hier keinen Vorschlag gemacht hat, weil wir davon ausgegangen sind, dass die Frage der konkreten Regelung nach der Umsetzung von Basel III noch einmal einer ausführlichen Vernehmlassung und Diskussion bedarf. Basel III wird die konkrete Ausgestaltung massiv beeinflussen. Wir haben aber in der Botschaft inhaltlich eigentlich in etwa das angeführt, was die Mehrheit jetzt will, nämlich, dass man möglichst gleichwertige Finanzierungsformen ausgestalten solle.
Die Kommission des Nationalrates hat dann unseren Aussagen nicht getraut. Sie hat, insbesondere auch auf Interventionen von Bankenkreisen, denke ich, die vorliegende Formulierung eingebracht, um damit sozusagen eine Sicherheit zu haben, damit dann die Umsetzung entsprechend erfolge. Der Absatz ist aber, wenn Sie ihn anschauen, relativ vage formuliert: "Eigenmittelanforderungen sind zu neutralisieren, indem die verschiedenen Finanzierungsformen nach Möglichkeit gleichwertig zu behandeln sind." Man spürt also bei dieser Formulierung, dass man sich auf einem Gebiet bewegt, das man eigentlich noch gar nicht regeln kann, dass man aber trotzdem etwas regeln möchte.
Wir möchten Ihnen beantragen und Sie bitten, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben bzw. hier keine Formulierung vorzusehen und der Minderheit Rechsteiner Paul und dem Bundesrat zu folgen. Es ist eine technische Frage, die wir lösen wollen, die wir lösen müssen, die noch eine Reihe von Diskussionen nach sich ziehen wird. Wir würden diese Verordnung dann selbstverständlich in die Vernehmlassung geben und auch diskutieren. Ich habe nach dem ersten Entwurf auch noch einmal mit Bankenvertretern gesprochen, ob etwas im Gesetz stehen solle. Heute wäre man, würde ich einmal interpretieren, nicht mehr unglücklich, wenn das nicht der Fall wäre, wenn man die Freiheit der Formulierung auf Verordnungsebene dann noch hätte. Also ich glaube, dass sich die Meinungen hier auch etwas verändert haben.
Sie können mit gutem Gewissen dem Bundesrat folgen, weil wir - ich kann das zuhanden des Amtlichen Bulletins auch ausführlich sagen - diese Frage, die sehr technisch ist, dann in einer Vernehmlassung noch einmal mit den Banken diskutieren wollen. Das Ziel, das in diesem Absatz etwas vage formuliert ist, ist auch das Ziel des Bundesrates. Es ist in der Verordnung so festgehalten. Ich glaube, mit dieser Flexibilität, die Sie erlauben, wenn Sie hier noch nichts formulieren, schaffen Sie die bessere Voraussetzung, um eine gute Lösung zu finden. Dies gilt insbesondere auch in Anbetracht der Entwicklungen, die im Moment mit Basel III noch stattfinden. Das Geschäft ist etwas im Fluss. Wir möchten eigentlich [PAGE 842] eine optimale Lösung für alle Beteiligten, sowohl aufseiten des Einlegerschutzes wie auch aufseiten der Institute.
In diesem Sinne ist es eher kontraproduktiv, wenn Sie das im Gesetz regeln. Ich würde aber auch anfügen, dass wir diesen Absatz in der Umsetzung dann sehr extensiv interpretieren würden, wenn Sie bei der Kommissionsmehrheit bleiben, damit wir die notwendige Freiheit hätten. Es ist aus unserer Sicht wirklich besser, wenn Sie das nicht regeln. Wir verfolgen das gleiche Ziel, würden die Detailregelung aber gerne noch diskutieren.
In dem Sinne bitte ich Sie, hier dem Bundesrat bzw. der Minderheit Rechsteiner Paul zu folgen. Sie schaffen damit mehr Flexibilität, die am Schluss allen zugutekommt.