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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-09-16

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Wir sind zum einen beim Tabakproduktegesetz, zum andern beim Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Bei letzterem befinden wir uns konkret bei Artikel 2, wo es - ein bisschen profan ausgedrückt - um die Frage geht, ob man Erhitzungs- oder E-Produkte in gewissen Teilen von Gaststätten einfach so konsumieren können soll. Hier gibt es nämlich auch die Meinung, dass der Ausstoss von Dampf oder von dem, was überhaupt noch ausgestossen wird, für die Nichtraucher eigentlich unschädlich sei. Diesbezüglich gibt es eine starke Meinung dagegen.

Deshalb ist die Frage, ob man spezielle Zonen wirklich so einrichten kann, dass der Passivrauchschutz noch gewährleistet ist. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist - wenn man die Produkte zum Erhitzen bzw. die E-Produkte als Produkte anschaut, die zum Um- und Aussteigen dienen -, die Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin dazu zu zwingen, in ein "normales" Fumoir zu gehen, wo sie dann eben wieder dem normalen Rauch ausgesetzt sind.

Diese Diskussion haben wir geführt. In der Mehrheit der Kommission hat schliesslich die Meinung überwogen, dass eine Umsetzung in der Praxis relativ kompliziert wäre, wenn spezielle Zonen geschaffen werden müssten. Sind das dann andere Fumoirs? Und wer kontrolliert letztlich, wer in welcher Zone was konsumiert? Diese Meinung hat schlussendlich überwogen.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Minderheit Glarner zu Artikel 2 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen abzulehnen.

Zu Artikel 14 des Tabakproduktegesetzes betreffend Warnhinweise: Wie immer waren in der Debatte die Meinungen über die effektive Wirksamkeit dieser Warnhinweise natürlich geteilt. Man kann da also geteilter Meinung sein. Letztlich ist es aber so, dass die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, dass die Warnhinweise einheitlich gehandhabt werden sollten, wenn sie schon vorgeschrieben sind. Das heisst, schlussendlich sollte bei allen Nikotinprodukten mehr oder weniger dieselbe Warnung auf der Packung angebracht werden. Zum Hintergrund: Wir haben in der vorherigen Runde beschlossen, dass zumindest die Hinweise auf die Zutaten, bei denen auch eine Riesendeklaration vorgesehen war, nicht auch noch aufgeführt werden müssen, sondern eben "nur" noch die Warnhinweise gemäss dem Vorschlag, der hier dem Antrag der Mehrheit entspricht.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.