Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-09-16
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu meiner Minderheit bei Artikel 24b Absatz 3. Hier geht es um die Frage, welche Unternehmen von der neuen Investitionsverpflichtung bzw. der Ersatzabgabe ausgenommen werden sollen. Gemäss Bundesrat soll dies weiterhin für die SRG gelten. Der Nationalrat hat hier zusätzlich eine Befreiung der regionalen Fernsehveranstalter und für die Kabelnetzbetreiber beschlossen. Der Ständerat hat diese Befreiung wieder herausgenommen und eine eingeschränkte Verpflichtung eingefügt.
Ich beantrage Ihnen, an der Position des Nationalrates festzuhalten und damit die regionalen TV-Veranstalter sowie die Kabelnetzbetreiber von der Verpflichtung auszunehmen. Ich begründe Ihnen zudem, warum auch die Kabelnetzbetreiber befreit werden sollten.
Wie Sie wissen, ist eine gute Versorgung aller Landesteile mit raschem Internet ein volkswirtschaftlich und regionalpolitisch wichtiges Anliegen. Der Nationalrat hat letztes Jahr die Motion 20.3915 der KVF-N angenommen, mit der gefordert wird, dass die Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung erhöht werden soll. Auch der Bundesrat betrachtet das Anliegen als wichtige Weiterentwicklung des Service public in der Schweiz. Aus diesen Gründen sollten wir den Bau von Kabelnetzen möglichst erleichtern und die Unternehmen, die diese Kabelnetze bauen, nicht noch zusätzlich belasten. Wir wollen diese Netze und müssen doch eigentlich dankbar sein, wenn private Telekomfirmen investieren. Sonst muss nämlich am Ende der Staat den Ausbau mitfinanzieren.
Eines sollten wir sicher nicht machen: Wir sollten die Investitionen in die Kabelnetze nicht noch durch zusätzliche finanzielle Abgaben, in diesem Fall für die Filmförderung, erschweren. Wir haben ein grosses Interesse daran, dass sich der Kabelnetzbau lohnt, damit er in allen Regionen unseres Landes vorangetrieben wird. Wenn wir die Digitalisierung bewältigen wollen, brauchen wir diese Netze.
Deshalb bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Nun komme ich noch zu meiner Minderheit bei Artikel 24c Absatz 2 Litera d. Das ist nun wirklich noch ein wesentlicher Punkt, und ich bitte Sie, hier doch noch ein bisschen Kompromissfähigkeit zu zeigen. Es geht um die Frage, wie wir mit den privaten TV-Sendern umgehen. Es geht um die Frage, ob private TV-Sender ihrer Verpflichtung nachkommen können, indem sie Werbespots für den Schweizer Film schalten. Nach geltendem Gesetz können sie das, und sie tun das. Private TV-Sender bezahlen heute in der Regel keine Ersatzabgabe in Cash an den Bund und investieren nicht in Filmproduktionen. Stattdessen stellen sie dem Schweizer Film Werbeminuten zur Verfügung.
Der Bundesrat wollte diese Möglichkeit eliminieren. Er sagte sinngemäss, die Werbeminuten seien eigentlich zu wenig wert. Er wollte damit erreichen, dass diese TV-Sender richtig in Filme investieren oder die Abgabe in Franken leisten. Das würde zu einer massiven Mehrbelastung dieser TV-Sender führen, und das in einer Zeit, in der diese Firmen selbst mit schrumpfenden Umsätzen zu kämpfen haben. Anders als die Streaming-Anbieter Netflix und Co. wachsen die privaten TV-Sender nicht. Sie kämpfen mit rückläufigen Werbeumsätzen. Das wurde uns in der Kommission so bestätigt. Das gilt auch für grössere, sprachnationale TV-Gruppen wie die 3-plus-Gruppe. Sie sind, die Unternehmensleitung möge mir das verzeihen, im Vergleich mit grossen ausländischen Anbietern ein kleiner Fisch.
Wenn wir diesen TV-Sendern nicht mehr die Möglichkeit geben, Werbung zu schalten und so ihrer Verpflichtung nachzukommen, führen wir für diese TV-Sender faktisch eine Mehrbelastung, eine Steuer ein. Das führt zu folgender Situation: Einerseits bewilligen wir hier im Rat Rettungspakete für die Schweizer Medien, wir bewilligen einen Ausbau der Medienförderung, um diese Medien zu stützen, und andererseits führen wir das Geld wieder weg. Das heisst also: auf der einen Seite Geld rein, auf der anderen Seite Geld raus - das kann es nicht sein.
Der Ständerat hat das grundsätzlich erkannt. Er blieb aber auf halbem Weg stehen, indem er eine Anrechenbarkeit von Filmwerbung bis 500[NB]000 Franken beschloss. Damit ist den privaten TV-Sendern nicht geholfen. Sie werden weiterhin finanziell zusätzlich belastet. Deshalb beantrage ich Ihnen, die Anrechenbarkeit bei einer Million Franken festzusetzen. Damit bleibt für diese TV-Sender in etwa alles beim Bisherigen.
Die Mehrheit kritisiert, damit werde der Betrag reduziert, der neu für das Schweizer Filmschaffen zur Verfügung steht; die Rede ist von einer Reduzierung von 18 auf 14 Millionen Franken. Dem möchte ich Folgendes entgegenhalten:
1.[NB]Anders als der Bundesrat bin ich der Meinung, dass Werbeminuten etwas wert sind, sonst würden sie nicht verkauft.
2.[NB]14 Millionen Franken sind ein Vielfaches von dem, was heute von privater Seite an den Schweizer Film geht.
3.[NB]Die Beiträge der Streaming-Anbieter werden mit jedem Jahr noch höher ausfallen, weil die Umsätze wachsen. Die Prognosen des Bundesamtes für Kultur sind zu konservativ. Sie werden noch mehr Geld für den Schweizer Film erhalten, als Sie es sich je erträumt haben. Deshalb können Sie hier etwas grosszügig sein.
Bitte bieten Sie Hand zu einem Kompromiss. Mein geschätzter Kollege Nationalrat Martin Candinas - ich hoffe, er nimmt es mir nicht übel, wenn ich ihn hier zitiere - hat in der Fraktion gesagt, dass ein Ja zu diesem Antrag eigentlich ein guter Kompromiss wäre. Wir hätten dann einerseits einen hohen, ziemlich strengen Abgabesatz von 4 Prozent, und wir würden andererseits mit einer Anrechenbarkeit von Filmwerbung in der Höhe von einer Million Franken diejenigen verschonen, die bereits heute nicht im Geld baden.
Martin Candinas ist ein Meister des Kompromisses. Deshalb rufe ich Sie auf: Unterstützen Sie den Kompromiss Candinas; unterstützen Sie diesen Minderheitsantrag!