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Studer Lilian · Nationalrat · 2021-09-16

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Bei der Differenzbereinigung zum Filmgesetz gibt es nun Differenzen zum Ständerat. Grundsätzlich möchte ich an dieser Stelle zum Gesetz aber nochmals festhalten, dass die Tendenz im Filmbereich klar ist. Die jüngere Generation konsumiert häufig einfach die Filme von Anbietern wie Disney plus, Sky Show oder Amazon Prime. Bei dieser Entwicklung muss uns bewusst sein, dass damit der Schweizer Film unter Druck gerät. Bisher haben die grossen Abonnements- und Abrufdienste keine Investitionen in Schweizer Filme getätigt. Die Mitte-Fraktion findet es richtig und wichtig, dass die Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen in die Pflicht genommen werden - wie heute eben auch schon die TV-Stationen. Genau hier setzt auch die Revision des Filmgesetzes an. Einen ähnlichen Weg wie die Schweiz schlagen übrigens verschiedene europäische Länder ein, um eben ihre Filmindustrie zu schützen.

Zusammengefasst - für die Differenzbereinigung, für die Mitte-Fraktion - gesagt: Eine Mehrheit der Mitte-Fraktion unterstützt ausser bei Artikel 24c Absatz 2 Buchstabe d die Kommissionsmehrheit. Die Minderheit der Fraktion folgt aber allen Anträgen der Kommissionsmehrheit.

Ich erlaube mir aber noch folgende Bemerkungen, zuerst zu Artikel 24b Absatz 1 und zu Artikel 24c Absatz 2 Buchstabe d: Hier lohnt sich ein kurzer Rückblick. Denn es ist wichtig, dass wir verstehen, wie viel Geld mit den verschiedenen Prozentsätzen in den Schweizer Film investiert werden wird. Die bundesrätliche Vorlage sah vor, dass Unternehmen, die Schweizer Filme zeigen, oder elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste über eine Investitionspflicht 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Gemäss den Berechnungen des BAK könnten damit jährlich 29 Millionen Franken in den Schweizer Film investiert werden. Dem Nationalrat ging das damals, bei der letzten Beratung, zu weit. Er hat den Entwurf des Bundesrates auf eine Investitionsverpflichtung von lediglich 1 Prozent abgespeckt, und er befreite zudem die Netzbetreiber und Unternehmen, die in Netze investieren.

Mit den letzten Beschlüssen des Nationalrates würden noch rund 7 Millionen Franken in den Schweizer Film investiert werden. Wenn man bedenkt, dass der Film "Zwingli" über 6 Millionen gekostet hat, dann sieht man hier doch eine Relation. Sie müssen auch wissen, dass die Kosten unserer Produktionen, unserer Schweizer Filme, relativ gering sind, wenn man sie mit den Produktionsmitteln vergleicht, die im Ausland in Filme investiert werden. Das hat aber auch mit Qualität zu tun. Wenn weniger Geld vorhanden ist, ist die Qualität häufig - ich sage "häufig" - entsprechend geringer. Darum braucht es ein gewisses Mass an finanziellen Mitteln, um gute Filme produzieren zu können.

Der Ständerat hielt nun an einer Investitionspflicht von 4 Prozent fest. Die Kommissionsmehrheit folgt hier dem Ständerat, und die Mitte-Fraktion bzw. sicher die grosse Mehrheit der Fraktion unterstützt dies.

Bei Artikel 24c Absatz 2 Buchstabe d folgt eine knappe Mehrheit unserer Fraktion der Kommissionsminderheit. Die Kommissionsmehrheit folgt dem Ständerat. Dieser hat beschlossen, dass auch Aufwendungen für die Bewerbung von Schweizer Filmen sowie sonstige Aufwendungen für die Vermittlung von Filmen schweizerischer Herkunft oder die Stärkung des Filmstandorts Schweiz, insgesamt bis maximal 500[NB]000 Schweizerfranken pro Jahr und Fernsehprogramm, anrechenbar sind. Das schmälert die Investition in Filme um einiges an finanziellen Mitteln. Die Werbung muss aber auch bezahlt werden, und somit ist dies für uns der richtige Weg.

Die Kommissionsminderheit will die Grenze bei einer Million Franken setzen. Damit könnten lediglich noch 14 Millionen in den Schweizer Film investiert werden.

Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass etwa gleich lange Spiesse zwischen inländischen und ausländischen Anbietern geschaffen werden und dass das Schweizer Filmschaffen gestärkt wird. Hand aufs Herz - langsam macht uns der Ausverkauf von Industriebetrieben und Dienstleistungsunternehmen ins Ausland Sorge. Warum sollten wir zu unserer einheimischen Filmindustrie und unserem Filmschaffen nicht auch mehr Sorge tragen? Auch hier setzt die Revisionsvorlage an.

Wir sind nun bei der Differenzbereinigung langsam auf der Zielgeraden. Zwar gewinnt diese "Produktion" - ich meine damit die Gesetzesvorlage - nicht gerade einen Oscar, denn es gibt bei einer solchen Revision zu viele Regisseure. Aber es ist eine gutschweizerische "Produktion".