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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2002-12-11

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-11

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich hier meine Interessenbindungen offen legen: Ich bin Mitglied des Stiftungsrates der Schweizerischen Patientenorganisation.

Der Antrag für einen neuen Artikel 23a wurde von mir in der Kommission eingebracht. Die Kommission hat dem Antrag ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Antrag ist meiner Meinung nach absolut berechtigt, da die vielen Neuerungen im Gesundheitswesen für die Versicherten sehr komplex sind. Rat suchende Versicherte wenden sich vielfach an Patienten- oder Selbsthilfeorganisationen. Bei den Beratungen dieser Organisationen geht es vielfach auch um Rechtsfragen, die von Fachleuten abgeklärt werden müssen und sehr zeitaufwendig sein können. Die Patientenorganisationen leisten insbesondere Beistand, wenn eine Krankheit oder ein Unfall unerwartet Probleme für den Patienten oder die Patientin verursacht. Diese Organisationen informieren die Versicherten beim Auftreten von Schwierigkeiten auch über ihre Rechte gegenüber den Leistungserbringern und den Krankenversicherern.

Es ist auch festzuhalten, dass vom Angebot dieser Organisationen immer mehr Gebrauch gemacht wird. Dies lässt sich mit Zahlen eindeutig belegen. Diese Organisationen fördern auch die Eigenverantwortung der Versicherten im Umgang mit einer Krankheit. Die Informationen führen unter anderem zu einem besseren und bewussteren Umgang mit Medikamenten. Die Tätigkeit dieser Non-Profit-Organisationen hat also auch einen positiven Einfluss auf die Kostenentwicklung. Für mich ist unbestritten, dass diese Patienten- und Selbsthilfeorganisationen einen wichtigen Beitrag in unserem Gesundheitswesen leisten.

Das grosse Problem dieser Organisationen ist deren Finanzierung. Sie finanzieren ihre Tätigkeiten vor allem aus Mitgliederbeiträgen, aus Beiträgen einzelner Kantone und aus Sponsoring. Zum Teil mussten sie wegen fehlender finanzieller Mittel ihre Tätigkeiten einschränken. Es scheint mir daher angebracht zu sein, dass diese Organisationen einen angemessenen Bundesbeitrag für ihre Tätigkeit erhalten. Gemäss Antrag der Kommission kommen nur Organisationen in den Genuss von Beiträgen, die landesweit tätig sind und erwiesenermassen einen Beitrag dazu leisten, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens zu fördern. Der Bundesrat kann Organisationen mit Aufgaben im Bereich der Information und Beratung betrauen, und zu diesem Zweck kann er Finanzhilfen nach dem Subventionsgesetz bewilligen. Neben der Information und Beratung ist auch die Förderung der Selbsthilfe unterstützungswürdig. Die Patienten- und Selbsthilfeorganisationen leisten gute Arbeit; das Anliegen dieser Organisationen ist sehr berechtigt. Es handelt sich hier um eine Kann-Formulierung: Der Bundesrat muss Organisationen nicht mit Aufgaben betrauen, er kann es.

Ich bitte Sie darum, den Einzelantrag Theiler abzulehnen.