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Burkart Thierry · Ständerat · 2021-09-16

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Sollte der Rat in Bezug auf beide Motionen heute der Mehrheit folgen und die Motionen annehmen, würden wir uns als Ständerat in einen doppelten Widerspruch zu uns selbst begeben. Aber die gute Nachricht daran ist: Wir haben die Chance, dies nicht zu tun, indem wir der Minderheit folgen und beide Motionen ablehnen.

Wenn wir die Motion Salzmann 19.3154 anschauen, wähnen wir uns im Film "Und täglich grüsst das Murmeltier". Wir haben nämlich bereits im letzten Jahr, am 4. Juni 2020, hier in diesem Saal die wortgleiche Motion besprochen. Zugegeben: Es handelte sich damals um die von Kollege Salzmann eingereichte Motion im Ständerat, und heute besprechen wir die Motion, die er seinerzeit noch als Nationalrat eingereicht hat und die mittlerweile von Nationalrat Zuberbühler übernommen worden ist. Aber dieser Rat hat damals bereits eine deutliche Sprache gesprochen und diesen Vorstoss mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die inhaltliche Auslegeordnung wurde damals bei der Debatte entsprechend eigentlich bereits gemacht. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass sich an der Situation eigentlich nichts geändert hat, mit der Ausnahme, dass wir in der Kommission den Auftrag hatten - der Kommissionssprecher hat es ausgeführt -, Abklärungen vorzunehmen in Bezug auf die Datensicherheit. Dies wurde getan. Man kam dabei klar zur Erkenntnis, dass keine Tatsachen vorliegen, die uns Anlass zu Besorgnis geben.

Die damaligen Hauptargumente, ich möchte sie nicht nochmals im Detail herunterbeten, waren, vielleicht in aller Kürze, folgende: Die Ruag habe sich über die Zeit, über die letzten 22 Jahre, von einem Versorgungsunternehmen zu 90 Prozent zugunsten der Armee zu einem internationalen Technologieunternehmen gewandelt; der Anteil für die Schweizer Armee sei unter 30 Prozent zu liegen gekommen. So ähnlich verhält es sich eben auch mit der Ruag Ammotec, das war ein weiterer Grund, die heute ebenfalls unter 30 Prozent zugunsten der Schweizer Armee produziert. Die Ruag Ammotec ist, es wurde gesagt, ausschliesslich in der Produktion von Kleinkalibermunition tätig, insbesondere von Präzisionsmunition für die Bereiche Polizei und Sport.

Des Weiteren wurde damals seitens der Mehrheit ins Feld geführt, dass sich die Ruag Ammotec beim Nichtverkauf in eine Scheinautonomie begeben würde, weil es sich lediglich um Kleinkalibermunition zugunsten der Schweizer Armee handle, die Rohstoffe und Halbfabrikate dafür aber zu über 80 Prozent im Ausland besorgt werden müssten. Es würde sich also in diesem Sinne nicht um eine eigentliche Autonomie handeln.

Nun kommt aber neu dazu, dass der Ständerat bereits vor einem Jahr eine klare Position bezogen hat. Heute eine andere Position zu beziehen, hiesse, sich als Ständerat in einem gewissen Mass unglaubwürdig zu machen. Es würde sich um ein widersprüchliches Verhalten handeln, und, ich habe es gesagt, es sind keine neuen Erkenntnisse dazugekommen, im Gegenteil: Das Anliegen der Kommission war und ist es, das hat ja eigentlich jetzt auch der Mehrheitssprecher im Wesentlichen ausgeführt, dass erstens die Ammotec mit ihren Produktionsstätten in Thun bleibt und zweitens nach dem Verkauf, wenn immer irgendwie möglich, in Schweizer Hand zu liegen kommt.

Bereits anlässlich der Debatte im letzten Jahr, nun komme ich zum zweiten Punkt, führte der Bundesrat aus, dass es im Kaufvertrag eine, wenn auch befristete, Standortgarantie geben werde. Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Maurer diese Aussage noch einmal bestätigen wird. Auf das von der Kommission an ihn gerichtete Begehren, wonach die Ammotec nach Möglichkeit an eine Schweizer Käuferin übereignet werden soll, hat der Bundesrat mit Schreiben vom 8. September 2021 geantwortet. Ich zitiere aus seinem Brief: "Der Bundesrat hat deshalb an seiner heutigen Sitzung", die Rede ist vom 8. September 2021, "beschlossen, Ihr Anliegen aufzunehmen. Er hat das EFD, als federführendes Departement für die Belange der Ruag International Holding AG, beauftragt, beim Verkauf der Ruag Ammotec dafür zu sorgen, dass inländische Käufer bevorzugt werden, sofern diese vergleichbare Kaufkonditionen unterbreiten und strategische Absichten haben. Zudem gilt weiterhin die erwähnte Auflage, dass Ruag Ammotec an einen westlichen Käufer verkauft werden soll, der bereit ist, den Standort Thun weiter zu betreiben."

Er hat dies nun in der Antwort auf die Kommissionsmotion 21.3979, über die wir jetzt gerade auch debattieren, noch einmal bestätigt, indem er schreibt: "Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen der Motion aufzunehmen." Weiter schreibt er: "Zudem gilt weiterhin die Auflage, dass Ruag Ammotec an einen westlichen Käufer verkauft werden soll, der bereit ist, den Standort Thun weiter zu betreiben."

Auch die Kommissionsmotion macht deshalb keinen Sinn, weshalb ich Sie ebenfalls um Ablehnung bitte. Was bringt eine Motion, wenn der Bundesrat bereits mit Beschluss entschieden hat, dass er dem Anliegen Rechnung trägt, und dies [PAGE 854] in der Antwort auf die Motion dann auch nochmals bestätigt? Wenn wir diese Motion jetzt annehmen würden, dann wäre das ein Hornberger Schiessen erster Güte und würde meines Erachtens dem parlamentarischen und prozessualen Seriositätsanspruch des Ständerates nicht genügen.

Eine Motion bedürfte ja der Zustimmung des Zweitrates in einer kommenden Session, und vorgängig müsste die SiK des Schwesterrates das Anliegen noch besprechen. Der Bundesrat könnte nichts anderes machen, als die ganze Zeit noch einmal zu wiederholen, was er im Brief an die SiK-S und in der Stellungnahme zur Motion geschrieben hat.

In diesem Sinne, meine ich, würden wir, wenn wir diese Kommissionsmotion annehmen würden, widersprüchlich oder zumindest nicht sehr zielführend handeln. Wenn wir die Motion Salzmann annehmen würden, dann würden wir uns in einen Widerspruch zum deutlichen Beschluss dieses Rates im letzten Jahr begeben, weshalb ich zur Einladung an Sie gelange, dass man beide Motionen ablehnen möge.