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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir noch ein paar Ausführungen zu Artikel 4, "Voranschlagskredit Covid: Humanitäre Hilfe", und zu Artikel 5, "Verpflichtungskredit Covid: Internationale Zusammenarbeit". Wie Herr Bundesrat Ueli Maurer vorhin ausführte, soll der Bundesrat mit diesen Bestimmungen die Kompetenz erhalten, nicht benötigtes Sanitätsmaterial inklusive Impfstoffe der humanitären Hilfe zur Verfügung zu stellen. Wie gesagt wurde, hat bei der Beschaffung des Sanitätsmaterials eine grosse Unsicherheit auch über den effektiven Bedarf bestanden. Der Bundesrat verfolgte zudem eine diversifizierte Beschaffungsstrategie, basierend auf verschiedenen Impfstoffarten und unterschiedlichen Herstellern.

Die Beschaffung erfolgte gestützt auf die Covid-19-Verordnung durch das VBS. Eine unentgeltliche Abgabe oder Weitergabe ist gemäss dieser Verordnung nicht vorgesehen und nicht zulässig. Hingegen wäre sie auf der Basis des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe möglich. Mit diesen Ergänzungen erhielte der Bundesrat die Kompetenz, die entsprechenden Beträge zu den Anschaffungskosten vom Voranschlagskredit "Covid: Beschaffung Sanitätsmaterial und Impfstoffe" des VBS zum Voranschlagskredit "Covid: Humanitäre Hilfe" zu verschieben. Das abgegebene Sanitätsmaterial wird dann beim EDA im Aufgabengebiet Entwicklungszusammenarbeit ausgewiesen und diesem auch angerechnet.

Zwei Anträge auf vollumfängliche Kompensation innerhalb des Budgets des EDA fanden mit 1 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Mehrheit. Da sich nicht abschätzen lässt, wie viel Sanitätsmaterial nicht für die Schweizer Bevölkerung verwendet werden kann, will der Bundesrat auch keine Obergrenze festlegen. Die Kommission unterstützte diese Kompetenz, wünschte vom Bundesrat aber Auskunft über den Stand der Beschaffungen und der aktuell geplanten Mittelverschiebungen und -verwendungen. Diese Information ist inzwischen eingetroffen - ich habe sie vorgestern erhalten -, und ich möchte Ihnen darüber Auskunft geben.

Um jederzeit die Versorgungssicherheit mit Impfstoffen zu garantieren, hat der Bundesrat bei fünf Impfstoffherstellern für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt 55,9 Millionen Impfdosen bestellt. Zudem ist er Optionen für zusätzliche Käufe von 14 Millionen Dosen eingegangen. Das sind also insgesamt 70 Millionen Dosen. Bei diesen Mengen ist davon auszugehen, dass wir kaum sämtliche Stoffe selbst brauchen werden, da die Stoffe ein Ablaufdatum haben, verderben und nicht mehr eingesetzt werden können. Es macht deshalb durchaus Sinn, nicht gebrauchte Stoffe, einwandfreie Produkte vor Ablauf der Haltbarkeit weiterzugeben. Es sei aber auch die Frage erlaubt, ob der Bundesrat wirklich so viele Impfdosen bestellen soll und wir nicht auch mit weniger Impfdosen zum Ziel kommen könnten. [PAGE 851]

Der Bundesrat beabsichtigt jetzt, einen Teil der nicht benutzten Impfstoffe weiterzugeben. Bis dato ist die Weitergabe von 4 Millionen Dosen Astra-Zeneca - gekauft sind 5,4 Millionen Dosen - an Covax vorgesehen. Weitere Donationen an Covax sind denkbar, aber vom Bundesrat noch nicht beschlossen. "Covax" steht für eine Initiative der WHO, um einen weltweit gleichmässigen und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen zu gewährleisten. Insgesamt könne man für die beantragte Kreditverschiebung von einer Grössenordnung von 10 bis 30 Millionen Franken ausgehen. Ich erwarte, dass das Parlament dann jeweils zeitnah über zusätzliche Weitergaben informiert wird.

Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.

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