Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-16
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-16
Wortprotokoll
Es ist nicht meine Absicht, hohe oder zu hohe Kaderlöhne zu rechtfertigen. Aber ich möchte doch dem Vorwurf von Kollege Rechsteiner, der uns einen Eintretensantrag unterbreitet hat, entgegentreten, dass die Kommission das Thema still und leise beerdigen möchte.
Die Kommission hat sich sehr ernsthaft und vertieft mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie ist im Frühjahr auf die Vorlage eingetreten. Sie hat bereits damals Grundsatzdiskussionen geführt. Sie hat der Verwaltung auch Aufträge erteilt, es wurden Alternativen wie ein Bandbreitenmodell geprüft, diskutiert und letztlich wieder verworfen. Letztlich kam die Kommission zur Auffassung, dass dies alles auch nicht zum Ziel führe. Die Kommission hat in der Detailberatung diesen Nichteintretensentscheid meines Wissens einstimmig gefällt. Ich bin daher jetzt etwas erstaunt und auch etwas irritiert über das Votum von Kollege Minder.
Diese Vorlage würde nicht nur grosse bundesnahe Unternehmen wie die SBB, die Post, die Postfinance, die Ruag und die Swisscom betreffen, sondern auch sehr viele andere Einheiten, bei denen die Situation ganz anders ist. Ich wähle willkürlich ein paar Einheiten aus: Pro Helvetia, das Institut für Geistiges Eigentum, Schweiz Tourismus oder das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat. Der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt: Abgesehen von den SBB und der Swisscom - wenn man die Swisscom auch einbeziehen will - liegen bei all diesen Unternehmen und Einheiten die Kaderlöhne unter dieser vom Nationalrat anvisierten Grenze von einer Million Franken.
Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit genug mit Lohnbandbreiten und Lohnobergrenzen zu tun gehabt und habe dabei immer festgestellt: Die Betroffenen orientieren sich nicht am unteren Rand der Bandbreite, sondern am oberen. Ich hätte schon die Befürchtung, dass wir letztlich auf der einen Seite vielleicht bei den SBB etwas bewirken würden, auf der anderen Seite aber riskieren würden, dass sich andere Kaderlöhne nach oben orientieren. Richtig ist meines Erachtens bei Lohnfestsetzungen das, was der Entwurf des Nationalrates in Artikel 6a Absatz 1quater zutreffend vorsieht, nämlich Folgendes: "Bei der Festlegung des Entgelts nach Absatz 1bis sind insbesondere das unternehmerische Risiko, die Grösse und die Komplexität des Unternehmens, das angemessene Verhältnis zu den übrigen Löhnen innerhalb des Unternehmens, die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen der obersten Kader der zentralen Bundesverwaltung und der betreffenden Branche zu berücksichtigen." Das ist das richtige Credo, das richtige Ziel.
Ich habe in der Kommission festgestellt, dass der Bundesrat in letzter Zeit einiges getan hat, vielleicht oder wahrscheinlich unter dem Eindruck dieser parlamentarischen Initiative. Die Löhne haben sich stabilisiert, teilweise hat man sogar Reduktionen feststellen können. Vor diesem Hintergrund, glaube ich, ist der Nichteintretensantrag der Kommission richtig und angemessen.
Ich ersuche Sie in diesem Sinne, der Mehrheit zu folgen.