Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-20

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-20

Wortprotokoll

Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht den Austausch von Daten unter den zuständigen Behörden im Bereich der Sozialhilfe vor. Die für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständigen Behörden informieren die kantonalen Migrationsbehörden über einen allfälligen Sozialhilfebezug von EU/EFTA-Staatsangehörigen. Gestützt darauf prüfen die kantonalen Migrationsbehörden den Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen von EU/EFTA-Staatsangehörigen. Für Erwerbstätige aus den EU- und EFTA-Staaten ist die Inanspruchnahme von Sozialhilfe allerdings kein Grund für den Entzug einer Bewilligung.

Der Bund verfügt über keine Statistik in diesem Bereich. Daten über den Entzug von Bewilligungen aus Gründen des Sozialhilfebezugs werden von den Kantonen nicht systematisch erfasst. Der Bund verfügt jedoch über Daten betreffend den Anteil von EU/EFTA-Bürgern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Diese Sozialhilfequote von EU/EFTA-Staatsangehörigen stieg in den Jahren nach der Wirtschaftskrise von 2009 vorübergehend auf über 3 Prozent an, bildete sich in den darauffolgenden Jahren aber deutlich zurück und erreichte im Jahr 2019 einen Wert von 2,7 Prozent. Dabei weisen einige EU/EFTA-Staaten überdurchschnittliche Sozialhilfequoten aus, andere haben jedoch eine tiefere Sozialhilfequote als Schweizerinnen und Schweizer. Der Bezug von Sozialhilfe hängt unter anderem von der konjunkturellen Lage, den beruflichen Qualifikationen sowie der familiären Situation ab.