Minder Thomas · Ständerat · 2021-09-20
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-20
Wortprotokoll
Derzeit gehen fast täglich Bürgerinnen und Bürger auf die Strasse, weil sie mit den aktuellen Pandemiemassnahmen, allen voran mit dem Covid-19-Zertifikat und der damit einhergehenden Impfempfehlung, nicht zufrieden sind. Einige sprechen bereits von Impfzwang, und andere Zeitgenossen halten bereits eine Maskenpflicht für einen unzumutbaren Eingriff in die persönliche Freiheit. Vor diesem Hintergrund mutet es merkwürdig, ja ironisch an, dass diese Vorlage und diese Initiative hier noch zu keiner einzigen Demonstration Anlass gegeben haben. Denn sie haben es durchaus in sich.
Während es bei einer Schutzimpfung gerade einmal um ein, zwei Piks geht, denen der Impfwillige zwingend und explizit zustimmen muss, sind wir hier daran, einen fundamentalen Paradigmenwechsel einzuführen: ein staatliches Recht auf Organverwertung für unbekannte Dritte bei Halbtoten - ohne Einwilligung. Sie haben richtig gehört: Halbtote. Es liegt hier wohl das grösste Missverständnis überhaupt vor, denn es geht nicht um Tote. Organe von Toten, also kalte, nicht durchblutete Organe von Leichen, sind medizinisch unbrauchbar; sie können nicht transplantiert werden. Um Lebendspenden geht es zugegebenermassen auch nicht, daher der etwas provokative nicht medizinische Begriff "Halbtote". Bitte, seien wir hier ehrlich! Der Hirntod, ein notabene in der Medizin seit Jahrzehnten durchaus umstrittenes Konzept und Kriterium, ist letztlich ein Zwischending zwischen Leben und Tod. Das Konzept des Hirntodes wurde übrigens 1968 just im Kontext[NB]der[NB]damals entstehenden Transplantationsmedizin erfunden.
Die Befürworter dieser Vorlage argumentieren, dass es trotz intensiver Informationskampagne in den letzten Jahren nicht gelungen sei, genügend Organspender zu finden. In den Umfragen würde sich jeweils eine Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich für die Organspende aussprechen, dies in starkem Kontrast zu den klar tieferen Raten tatsächlich gespendeter Organe. Aus dieser Diskrepanz wird dann geschlussfolgert, dass man das effektive Spenderverhalten den Umfragen angleichen, also markant anheben muss, da die Umfragen quasi den wahren Willen manifestieren würden.
Ich halte das für eine falsche Überlegung und Argumentation. Umfragen sind Umfragen - wir kennen das von Volksabstimmungen -; nicht selten ändern sich diese Wochen und Monate vor dem Urnengang markant. So ist es auch oder wird es vielleicht bei solch delikaten Themen wie dem Organspenden sein. Es wundert mich nicht, dass viele Menschen, wenn sie am Telefon von der anrufenden Person gefragt und mit etwas abstrakten Fragen konfrontiert werden - ich würde sogar sagen: vielleicht von ihnen überrumpelt werden -, angeben, sie stünden der Organspende positiv gegenüber. Eine solche allgemeine, nicht verbindliche Umfrageantwort ist aber stark zu unterscheiden von einem rechtlich verbindlichen Entscheid, ob man gegebenenfalls seine eigenen Organe zur Disposition stellen möchte.
Für mich gibt vielmehr die effektive Praxis, also das tatsächliche, empirisch bestätigte Spenderverhalten, den wahren Willen, den wahren Spenderwillen wieder, nicht irgendwelche Umfragen. Es ist daher schon grundsätzlich falsch, die Praxis auf Teufel komm raus den Umfragen angleichen zu wollen. Wie erwähnt, hat sich die Spendebereitschaft im letzten Jahrzehnt kaum erhöht, obschon der Bund - das BAG -, Swisstransplant, diese Volksinitiative usw. markant Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Organspende gemacht haben. Sollten wir es vor diesem Hintergrund nicht gerade respektieren, wenn die Bevölkerung trotz solcher kommunikativer Anstrengungen anscheinend nicht gewillt ist, vermehrt Organe zu spenden? Natürlich, ich bedauere es auch, dass sich der Anteil nicht erhöht hat. Aber ich halte es für falsch, jetzt die Zwangskeule zu ergreifen und die Widerspruchslösung einführen zu wollen.
Mit der engen Widerspruchslösung, wie sie die Volksinitiative vorsieht, würden die Angehörigen nämlich überhaupt nicht mehr in den Entscheid mit einbezogen. Selbst wenn der Verstorbene mutmasslich gegen eine Organentnahme war, dies aber nicht schriftlich festgehalten hat, können die Angehörigen, die über diesen undokumentierten Willen informiert sind, kein Veto mehr einlegen. Sie müssen zuschauen, wie der Tochter, dem Ehemann, dem Vater Organe entnommen werden, obschon sie oder er dagegen war. Diese Konstellation stört mich am meisten, haben doch die Angehörigen oft oder fast immer vor dem Tod den besten und nächsten Kontakt.
Ich selber habe in meinem Portemonnaie die Swisstransplant-Karte, übrigens seit vielen Jahren, die die Entnahme gemäss den Artikeln 8 und 10 des Transplantationsgesetzes ermöglicht, und bei diesem System möchte ich bleiben. Die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit und Integrität gelten unbestrittenermassen über den Tod hinaus, und erst recht gelten sie über den blossen Hirntod hinaus. Die Organentnahme ohne Einwilligung widerspricht nach meinem Verständnis diesen Grundrechten. Das allgemeine öffentliche Interesse an der Bereitstellung von genügend Spenderorganen kann den krassen Eingriff, den eine nicht genehmigte Organentnahme darstellt, im Einzelfall nicht aufwiegen.
Ich bitte Sie aus diesen Überlegungen, der Minderheit Dittli zu folgen und den Gegenvorschlag abzulehnen. Damit bleibt die Volksinitiative erhalten, und wir können diese Debatte anlässlich des Urnenganges weiterführen.