Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-20
Wortprotokoll
Sie beraten heute eine Vorlage, die eine breite Unterstützung geniesst. Es geht hier insgesamt um den Zubau von einheimischen erneuerbaren Energien. Diese breite Unterstützung, sowohl in Ihrem Rat - bei der letzten Beratung - wie auch im Ständerat, ist sehr erfreulich. Sie wollen rasch vorwärtsmachen beim Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien, auch im Sinne einer sicheren Versorgung mit Strom in den nächsten Jahren, gerade auch im Winter. Ich denke, nachdem man vielleicht in den letzten zehn Jahren diesem Thema zu wenig Beachtung geschenkt hat, ist jetzt mit dieser Vorlage und mit Ihrem Vorgehen wirklich Schub bzw. Energie in diese Frage hineingekommen. Der Bundesrat begrüsst das explizit.
Die Frage, die Sie heute eigentlich noch beantworten müssen, ist: Wie viel wollen Sie hier in dieser Vorlage regeln, und wie viel wollen Sie im Rahmen des Mantelerlasses regeln, im Wissen darum, dass der Mantelerlass des Bundesrates seit dem Sommer bei Ihnen ist und sich der Ständerat sehr rasch darüber beugen wird? Das ist eigentlich die Frage, die Sie jetzt noch beschäftigt. Zu Beginn war ja bei dieser Vorlage klar, dass Sie sich darauf konzentrieren, dass keine Lücken entstehen, weil gewisse Förderinstrumente Ende nächsten Jahres auslaufen. Gleichzeitig haben Sie natürlich diesen engen, strikten Pfad des Ausbaus mit der Marktprämie, die Sie hier schon eingebaut haben, schon ein bisschen verlassen. Der Ständerat hat dann noch weitere Überlegungen hineingebracht, und heute sind Sie in der Differenzbereinigung.
Ich werde Ihnen zu den einzelnen Differenzen die Haltung des Bundesrates sagen, auch im Hinblick auf eine Beratung. Differenzbereinigung heisst immer, man macht auch einen Schritt auf den anderen Rat zu, und ich denke, Sie haben heute einige Möglichkeiten, solch einen Schritt auf den Ständerat zu zu machen.
Ich beginne mit Artikel 25a, es geht hier um die Auktionen für die grosse Fotovoltaik. Der Ständerat hat mit seinem Beschluss die Auktionen auf die Anlagen ohne Eigenverbrauch [PAGE 1718] eingeschränkt. Er ist der Meinung, dass man bei den Auktionen darauf fokussieren soll. Er sieht diese Auktionen nur für Anlagen ab einer Leistung von 150 Kilowatt vor, während der Bundesrat schon ab einer Leistung von 100 Kilowatt solche Auktionen vorsehen würde. Es stimmt, was der Sprecher der Minderheit, Herr Jauslin, hier gesagt hat: Mit der Formulierung des Ständerates schränken Sie den Spielraum des Bundesrates etwas ein. Gleichzeitig darf ich Ihnen versichern: Der Bundesrat würde sich sowieso auf diejenigen Auktionen konzentrieren, für die auch genug Liquidität da ist, bei denen es eben tatsächlich den Wettbewerb im Sinne der Effizienz gibt. Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat kann auch mit der ständerätlichen Formulierung gut leben. Denn in der Diskussion im Ständerat ist klargeworden, dass die vermischende Formulierung bezüglich Anlagen mit oder ohne Eigenverbrauch zwei unterschiedliche Ausgangslagen bzw. Abläufe abdeckt. Daher könnte eine Fokussierung der Auktionen auf Anlagen ohne Eigenverbrauch durchaus Sinn machen.
Ich bitte Sie, hier die Mehrheit Ihrer Kommission und damit auch den Ständerat zu unterstützen.
Ich komme zur nächsten Differenz, sie betrifft Artikel 26. Es liegt ein Einzelantrag Munz vor. Der Ständerat hat hier eine neue Regelung eingefügt, mit welcher er den Ausbau und die Erneuerung von Wasserkraftanlagen an die Bedingung geknüpft hat, dass dort bereits eine ökologische Sanierung der Wasserkraft vorgenommen worden ist. Ich habe es bereits im Ständerat gesagt: Die Frist für die ökologische Sanierung läuft bis 2030. Das ist nicht mehr ewig. Wir müssen dieses Thema auch noch einmal genau anschauen; ich habe es ebenfalls im Ständerat gesagt, der hier wirklich Druck macht für die ökologische Sanierung der Wasserkraft.
Wir sind der Meinung, dass Sie, wenn Sie hier einen Schritt auf den Ständerat zu machen wollen, mit dem Einzelantrag Munz gut bedient sind, indem Sie die Voraussetzung der ökologischen Sanierung auf die Kleinwasserkraft konzentrieren. Es macht durchaus Sinn, kann man sagen, dass Sie auch gleich die Sanierung vornehmen, wenn Sie schon erweitern oder erneuern. Ich muss allerdings sagen, dass es sich bei einer Leistung von 1 Megawatt dann schon nicht mehr nur um die ganz kleine Kleinwasserkraft handelt, sondern dass es dann auch schon beträchtliche Anlagen sind. Was ich auch nochmals betonen muss: Alle die Anlagen, die heute noch nicht saniert sind, sind deswegen nicht widerrechtlich. Sie haben bis 2030 Zeit für die ökologische Sanierung. Von daher ist es tatsächlich auch fraglich, ob Sie eine solche[NB]Verknüpfung[NB]von[NB]Förderung und Sanierung machen wollen.
Wenn Sie die Verknüpfung unterstützen wollen, dann können Sie mit dem Einzelantrag Munz einen Schritt auf den Ständerat zu machen. Ich würde Ihnen beliebt machen, wenn Sie in der Differenzbereinigung eben jetzt diesen Schritt machen wollen, dass Sie das, wenn schon, auf diese Art und Weise tun.
Bei Artikel 29a geht es um den Winterstrom. Der Ständerat hat dem Thema Winterstrom eine grosse Bedeutung beigemessen. Das macht auch der Bundesrat: Wir müssen diese Situation anschauen, weil man ihr in den letzten zehn Jahren - ich habe es vorhin gesagt - zu wenig Bedeutung beigemessen hat. Unsere Stromunternehmen haben vor allem im Ausland investiert, was natürlich nicht im Sinne der Versorgungssicherheit ist. Deshalb ist es gut und richtig, und das sieht auch der Bundesrat so, wenn wir diesem Thema jetzt mehr Aufmerksamkeit schenken. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat im Rahmen des Mantelerlasses einen eigentlichen Winterzuschlag vor: zusätzliche 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, um wirklich sicherzustellen, dass die Situation im Winter angegangen wird. Wir wollen das Problem primär über Speicherkraftwerke angehen und lösen.
Dem Ständerat hat das nicht genügt, er wollte hier unbedingt einen Artikel einfügen. Er hat es allerdings relativ offen formuliert; er hat eine Kann-Formulierung gewählt. Er hat gesagt: Für diese Anlagen "können" vom Bundesrat die Investitionskostenbeiträge bei den verschiedenen Stromerzeugungsanlagen erhöht werden, wenn diese einen besonderen Beitrag für den Winterstrom leisten. Der Ständerat hat dabei zwischen der Wasserkraft sowie den Fotovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen unterschieden.
Ihre Kommissionsminderheit möchte hier, wenn Sie diese Unterstützung schon wollen, für Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie keine andere Voraussetzung haben als für die Wasserkraft. Sie hat deshalb einen Mindestbeitrag von 35 Prozent im Winterhalbjahr für alle Anlagen vorgesehen. Ihre Kommissionsmehrheit möchte diesen vom Ständerat beschlossenen Artikel streichen.
Ich muss Ihnen sagen, es war dem Ständerat sehr wichtig, dieses Zeichen zu setzen, zu sagen: Wir wollen hier diesen zusätzlichen Artikel hineintun. Noch einmal: Es ist eine Kann-Formulierung, sie belässt dem Bundesrat den Spielraum, hier eine Erhöhung der Investitionskostenbeiträge vorzusehen. Wir würden das in einer Gesamtabwägung dann sicher immer wieder anschauen.
In diesem Sinne, denke ich, ist mit dem Minderheitsantrag ein Schritt auf den Ständerat zu gemacht. Sie könnten sich dort wahrscheinlich finden. Den Winterzuschlag im Mantelerlass wird es trotzdem noch brauchen, Sie sind das Thema also auch dann noch nicht genügend angegangen, wenn Sie hier gemäss Ständerat oder Kommissionsminderheit entscheiden. Aber ich bin zuversichtlich, dass Sie dem Winterzuschlag auch beim Mantelerlass noch zustimmen werden.
In Artikel 49 geht es um den Wasserzins. Es wurde schon gesagt: Sie haben den Bundesrat im Jahr 2019 beauftragt, Ihnen ein neues Regime für die Zeit nach 2024 vorzubereiten, sodass Sie den Erlassentwurf rechtzeitig beraten können. Der Bundesrat hat diesen Auftrag selbstverständlich wahrgenommen. Ich habe mit den Kantonen auch bereits Diskussionen über mögliche neue Formen eines flexiblen Wasserzinsmodells geführt. Wir sind auch bereit, eine solche Vorlage demnächst in die Vernehmlassung zu schicken.
Ich würde heute meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass Sie sich im Jahr 2024 dann auf ein neues, flexibles Wasserzinsmodell einigen können. Dafür wäre mir meine Hand zu schade, das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Wir machen die Aufgaben selbstverständlich; Sie haben uns den Auftrag gegeben. Was ich Ihnen aber auch sagen muss: Wenn Sie sich heute dem Ständerat anschliessen und bis Ende 2030, wie im geltenden Recht, einen Wasserzins von maximal 110 Franken beschliessen, dann folgert der Bundesrat daraus, dass er sich diese Vernehmlassung sparen kann und dass Sie das Wasserzinsmodell jetzt bis Ende 2030 so beschlossen haben. Im Ständerat wurde gesagt, dies sei auch im Sinne der Investitionssicherheit und der Planungssicherheit. Dann würden Sie diese Fragen im Zeitraum rund um das Jahr 2030 wieder anschauen, und wir würden uns diese Vernehmlassung sparen.
Ich komme noch zur letzten Differenz, zum Thema Pilotprojekte. Der Ständerat hat diesen Artikel aus dem Mantelerlass des Bundesrates herausgenommen und in diese Vorlage aufgenommen, weil er der Meinung ist, dass es wichtig ist, hier solche Möglichkeiten zu schaffen. Der Bundesrat ist hier offen. Der Artikel ist natürlich gut, wir haben ihn ja selber erfunden, also haben wir ihn in den Mantelerlass aufgenommen. Sie können dort im Rahmen der Erläuterungen auch die Details nachlesen. In diesem Sinne müssen Sie entscheiden: Sie können den Artikel hier aufnehmen, oder Sie können ihn im Rahmen des Mantelerlasses aufnehmen.
Wir sind Ihnen einfach dankbar, wenn Sie diesen Artikel wirklich mitnehmen, denn er schafft entsprechende Möglichkeiten. Gerade in diesem komplexen System der erneuerbaren Energien braucht es auch Pilotprojekte, die sinnvoll sind, damit wir vorwärtskommen mit dem gemeinsamen Ziel, in den zukünftigen Jahren die erneuerbaren Energien in unserem Land wirklich massiv und rasch auszubauen. Da werden wir auch solche Pilotprojekte gut gebrauchen können.