Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-20
Wortprotokoll
Sie können diese Regelung hier aufnehmen, oder Sie können sie in den Mantelerlass aufnehmen. Oder Sie können dem Bundesrat, wie Sie es ursprünglich vorgesehen hatten, sagen, er solle jetzt die Vernehmlassung machen und dann schauen, was zurückkommt. Sie haben hier also verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie diese Frage beim Mantelerlass diskutieren, können Sie entscheiden, ob Sie eine andere Frist hineinnehmen wollen. Was ich Sie wirklich inständig bitte, nicht zu tun, ist, dass Sie sagen: Wir machen jetzt zuerst die Vernehmlassung und warten mit dem Mantelerlass so lange, bis wir die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum Wasserzins haben. Der Mantelerlass ist und bleibt - das wurde auch im Ständerat so gesehen - eine wichtige Vorlage. Auch wenn Sie die vorliegende Vorlage in dieser Session fertig beraten, bitte ich Sie, nachher rasch auch die weiteren Fragen im Rahmen der Stromversorgungssicherheit zu beraten.
Das ist das, was ich Ihnen sagen kann. Zu welchem Zeitpunkt Sie diese Wasserzinsfrage regeln und wie Sie das tun, ist Ihre Sache. Der Bundesrat ist, wie gesagt, bereit für eine Vernehmlassung. Wenn Sie sich aber heute dem Ständerat anschliessen, dann werden wir diese Vernehmlassung nicht mehr durchführen, weil sie dann einfach keinen Sinn mehr macht.