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Christ Katja · Nationalrat · 2021-09-20

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

In den wesentlichen Punkten, namentlich bei den Auflagen und den Bestimmungen über die Enteignungen, folgt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission dem Bundesrat.

Eine Präzisierung nahm die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der Regelung über das Diskriminierungsverbot in Artikel 5 Absatz 3 Litera c vor. Die Railcom soll zwar die Entscheidungsgewalt bei Streitigkeiten über die Berechnung der Preise von CST beibehalten. Es soll sichergestellt und überwacht werden, dass alle zum gleichen Preis bei gleichen Bedingungen transportieren können - das gehört zur Diskriminierungsfreiheit. Die Kommission empfand aber die Formulierung gemäss Buchstabe c im Entwurf des Bundesrates als zweideutig. Es wurde aus dem Wortlaut nicht eindeutig klar, ob die Railcom auch über die Preisberechnungsart entscheiden können soll; sie soll aber nicht über die Höhe des Preises und die Gewinnerzielung entscheiden können. Es geht darum, dass bei der Berechnung des Preises Transparenz bestehen soll. Damit dies auch gesetzgeberisch aus dem Wortlaut klar wird, erachtet die Kommission deshalb eine Präzisierung als sinnvoll. Mit der Formulierung "diskriminierungsfreie Berechnung" wird klar, wo die Kompetenzen der Railcom tatsächlich sind. Die Railcom legt die Preise nicht fest, sondern überprüft lediglich, ob sie nicht diskriminierend sind.

Mit 12 zu 10 Stimmen nahm die Kommission zudem eine neue Regelung in Artikel 6 Absatz 2 über das Enteignungsverfahren auf, mit welcher die Interessen des Bundes und der bundesnahen Betriebe gestärkt werden sollen. Mit diesem Gesetz werden für private Unternehmungen zwei Privilegien geschaffen, die sonst kein anderes privates Unternehmen hat: einerseits die Möglichkeit der Plangenehmigung und andererseits die Anwendung des Enteignungsrechts. Die Anwendung des Enteignungsrechts einer Privatunternehmung zuzugestehen, ist doch ein sehr weit gehender Schritt. Die Kommission möchte deshalb einen Sicherungsmechanismus einbauen, der dafür sorgt, dass der Bundesrat im Zweifelsfall bei der Anwendung des Enteignungsrechts durch eine private Firma wesentliche Interessen des Bundes oder bundesnaher Betriebe schützen kann.

Es geht hier auch stark um das Interesse an Flächen, vor allem in den Städten, wo es rasch zu Interessenkonflikten kommen kann. Im Falle eines Interessenkonflikts sollen die wesentlichen Interessen des Bundes oder der bundesnahen Unternehmungen nicht plötzlich negativ tangiert werden.

Bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b folgt die Kommission einstimmig dem Bundesrat, der vorsieht, genannte Veränderungen für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Der Ständerat wünschte die Eingrenzung, dass alle unterirdischen Veränderungen auf einem physischen Plan erkennbar gemacht werden müssen. Der Bundesrat wählte hier die offenere und zukunftsorientiertere Formulierung, dass die unterirdischen[NB]Veränderungen in geeigneter Form - z. B. auch mit einer 3-D-Visualisierung - erkennbar zu machen sind.

Zudem gibt es folgende Minderheitsanträge - im Namen der Kommission lege ich kurz dar, wieso die Kommission diese Anträge nicht unterstützte -: Es geht dabei um den Antrag der Minderheit Pasquier zu Artikel 8a und um den Antrag der Minderheit Pult zu Artikel 9 Absatz 6 Buchstabe abis. Erneuerbarer Strom ist in einem Gesetz schwer zu definieren. Zudem ist es mit enormen Kosten verbunden, die Bezugsquellen des Stroms genau offenzulegen. Es gibt kein Gesetz - nicht einmal für die SBB -, das ein reguliertes Unternehmen dazu verpflichtet, ausschliesslich erneuerbaren Strom zu benützen. Deshalb wollte die Mehrheit der Kommission davon absehen, einem schon recht ökologischen Verkehrsträger auch noch die schärfsten Auflagen zu machen.

Die Kommission hat in der Folge sowohl den Antrag Pasquier, mit 15 zu 8 Stimmen, als auch den Antrag Pult, mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, abgelehnt. [PAGE 1731]