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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-20

Wortprotokoll

Sie behandeln heute das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport. Einige von Ihnen haben im Zusammenhang mit der Beratung zu dieser Vorlage jetzt auch einen grösseren verkehrspolitischen Kontext festgestellt. Es ist schon so, dass die Vorlage, die Sie heute beraten, nicht alle verkehrspolitischen Probleme löst, auch nicht alle Probleme im Bereich des Güterverkehrs. Sie ist im Bereich des Güterverkehrs nicht die einzige Vorlage, die Sie diskutieren. Sie werden - ich hoffe, dass Sie heute noch oder sonst in dieser Session dazu kommen - auch die Motion Wicki 20.4509 beraten, die im Bereich des Strassengüterverkehrs gleich lange Spiesse verlangt. Das ist wie der Güterverkehr generell ein wichtiger Bereich, für den Sie die Weichen stellen können zur Frage, wie es - auf der Strasse, auf der Schiene oder jetzt eben unterirdisch - weitergehen könnte. Es ist klar, das ist nicht die einzige Vorlage. Der Güterverkehr in unserem Land braucht eine vertiefte Diskussion - wo soll er stattfinden, wie soll er stattfinden? - und gleich lange Spiesse, wie das die Motion Wicki verlangt. Das werden Sie heute oder hoffentlich schon bald diskutieren.

Die Vorlage, die Sie heute beraten, ist in mehrfacher Hinsicht ein bisschen Neuland für Sie, für Sie als Parlament des Bundes, für Sie als Gesetzgeber. Ein unterirdisches Gütertransportsystem ist ein neuer Verkehrsträger für den Landverkehr, [PAGE 1728] und da braucht es eben ein Zusammenspiel zwischen den bestehenden Infrastrukturen. Wir haben bekanntlich in unserem Land, sowohl was die Strassen als auch was die Schienen anbelangt, bereits sehr elaborierte Infrastrukturen und Dienstleistungen. Es geht jetzt darum, im Rahmen der bestehenden Infrastrukturen auch diese private Initiative gut zu positionieren. Es wurde von einigen von Ihnen gesagt: Es ist eine private Initiative, die hinter dem neuen Verkehrsträger steht. Wir sind uns gewohnt, dass grosse Infrastrukturen meist vom Staat geplant und auch finanziert werden, und hier ist es eben anders. Hier setzt der Staat, hier setzen Sie, der Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen, die eine solche neue Infrastruktur ermöglichen. Sie finanzieren diese nicht, setzen aber trotzdem die Rahmenbedingungen, sodass eine neue Infrastruktur möglich gemacht wird.

Es geht hier also um die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und auch den Betrieb einer solchen Anlage für den unterirdischen Gütertransport. Für den Bundesrat stand die Abstimmung mit den bestehenden Strassen- und Schieneninfrastrukturen im Vordergrund, als er diese Vorlage gemacht hat. Der Ausbau ist hier, wie gesagt, bereits weit fortgeschritten, und das Netz verbindet die Landesteile der Schweiz.

Bei den gesetzlichen Grundlagen, die Ihnen der Bundesrat vorlegt und die Sie heute diskutieren, geht es eben um diesen neuen Landverkehrsträger. Ob er dereinst zustande kommt oder nicht, das müssen Sie heute nicht entscheiden. Das kann und wird auch der Bundesrat nicht entscheiden - und eben auch Sie nicht. Wie gesagt, legen Sie heute vielmehr die Rahmenbedingungen fest, damit ein solcher Verkehrsträger dann gebaut werden kann.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von unterirdischen, kantonsübergreifenden Gütertransportanlagen und für den Betrieb von Fahrzeugen sollen geregelt werden. Damit habe ich noch ein Stichwort genannt, das in dieser Gesetzgebung wichtig ist: Dieser unterirdische Gütertransport soll eben verschiedene Kantone betreffen. Deshalb hat der Bundesrat Ihnen hier auch ein schweizweit einheitliches Plangenehmigungsverfahren für diese unterirdischen Gütertransportanlagen vorgelegt. Auch die anschliessenden Anlagen sollen nach Bundesrecht geregelt werden. Unterirdische Gütertransportanlagen sollen also als eigenständiger Teil im Sachplan Verkehr des Bundes aufgenommen werden. Das ermöglicht dann einen flüssigen Prozess zur Planung und Genehmigung der ersten Teilstrecke und, wie gesagt, eine Koordination zwischen den verschiedenen beteiligten Kantonen.

CST, das haben Sie ebenfalls festgestellt, strebt keine finanzielle Unterstützung durch den Bund an. Es soll ein Projekt sein, das durch die Wirtschaft getragen wird und auf eigenen wirtschaftlichen Kriterien beruht. Der Bund sieht auch keine Notwendigkeit, den Bau und den Betrieb von Anlagen für den unterirdischen Gütertransport finanziell zu unterstützen. Der Nutzen fällt vorwiegend bei der Logistikbranche und den Eigentümern sowie den Betreibern der Anlagen an.

Dass das Konzept für Investoren genügend attraktiv ist, das haben die beteiligten Akteure gesehen. Aber es ist klar: Das war jetzt mal ein erster Schritt. Die grossen Investitionen kommen dann. Es ist jedoch klar: Sie müssen wissen, welches die rechtlichen Grundlagen sind, welches die Abläufe sind; deshalb beraten Sie dieses Gesetz.

Was ist die Verfassungsgrundlage, die wir für diesen Erlass beiziehen können? Es sind Artikel 81 zu den öffentlichen Werken und Artikel 87 zu den Eisenbahnen und weiteren Verkehrsträgern, die in der Bundesverfassung stehen. Der Gesetzentwurf lehnt sich weitgehend an das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 an. Die Abläufe und Verantwortlichkeiten sind damit allen involvierten Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden bekannt. Sie haben sich auch in anderen Verkehrsbereichen bewährt. Wir wollen mit dem Erlass also kein Sonderrecht schaffen. Damit können wir auch sicherstellen, dass alle Verkehrsträger gleich behandelt werden.

Ich werde nachher in der Detailberatung noch zu verschiedenen Anträgen Stellung nehmen. Aber wenn ich sage, der Bund möchte sich hier auf das Eisenbahngesetz stützen und eben alle Verkehrsträger gleich behandeln, dann sind wir froh, wenn Sie das auch so durchziehen und in der Folge nicht für diesen neuen Verkehrsträger plötzlich spezielle Regeln beschliessen, sondern sich eben tatsächlich auch im Detail am Eisenbahngesetz orientieren. Der Bundesrat sieht jetzt auch kein Spezialgesetz für die Aktiengesellschaft CST vor. Die Vorlage gilt für jeden Projektträger, der einen unterirdischen Gütertransport gemäss diesem Gesetz anbieten möchte.

Die Anlagen müssen diskriminierungsfrei zugänglich sein. Die Railcom hat bei Streitigkeiten bezüglich Zugang, Zugangsvereinbarungen und Preisberechnung über die Diskriminierungsfreiheit zu entscheiden. Auch ist eine Anschlusspflicht der sogenannten Hubs vorgesehen, damit private Hubs bei technischer Eignung für alle Interessierten zugänglich sind.

Zum Schluss noch Folgendes: Aufgrund dieser privaten Finanzierung sind natürlich auch die Möglichkeiten des Bundes für den Schutz dieser Infrastrukturen beschränkt. Deshalb soll über spezialgesetzliche Vorkehrungen sichergestellt werden, dass über die gesamte Lebensdauer der Anlage eine Schweizer Mehrheit an deren Eigentum besteht. Zusammen mit dem diskriminierungsfreien Zugang wird so ein Angebot im Interesse der Schweiz gewährleistet. Das ist aber auch nicht bestritten. Das sind die Rahmenbedingungen, die wir für diese Vorlage vorgesehen haben.

Herr Nationalrat Wasserfallen hat sich noch erkundigt, inwiefern hier die bundesnahen Betriebe, die Schweizerische Post AG und die SBB, beteiligt sein können. Diese Betriebe können im Rahmen ihrer strategischen Ziele, die wir ihnen vorgeben, auch eine solche Beteiligung vorsehen, wie sie bis jetzt vorgesehen war oder auch erfolgt ist. Wir gehen aber davon aus, dass man es anschauen müsste, wenn es dann wirklich eine Investition wäre, die einen ganz anderen Rahmen hätte. Man müsste dann im Rahmen der strategischen Ziele anschauen, inwiefern eine solche Investition in der Entscheidungskompetenz der entsprechenden bundesnahen Betriebe bleibt und inwiefern sie den Zielen der Strategien entspricht, die wir den bundesnahen Unternehmen vorgeben. Es kann durchaus sein, dass dann auch eine Diskussion mit dem Eigner erfolgt. Doch wir können feststellen, dass das bisherige Engagement den strategischen Zielrahmen nicht überschreitet. In diesem Sinne erfolgte es auch ohne Rücksprache mit dem Eigner. In dem Rahmen, in dem das Engagement dieser beiden Unternehmen erfolgte, war eine Rücksprache aber auch nicht nötig.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten. Ich werde in der Detailberatung noch zu einzelnen Differenzen zwischen dem Beschluss des Ständerates und den Anträgen Ihrer Kommission Stellung nehmen.