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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-09-20

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-20

Wortprotokoll

Die SGK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 31. August dieses Jahres diese Motion geprüft, welche Nationalrätin Humbel am 13. Dezember 2018 eingereicht und der Nationalrat am 29. Oktober 2020 angenommen hat. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz für Fehlermeldesysteme in Spitälern zu schaffen. Mit einer gesetzlichen Grundlage soll sichergestellt werden, dass zu Lernzwecken dokumentierte Ereignisse nicht von Gerichten verwendet werden können.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen. Weshalb? Sie teilt die Ansicht der Motionärin, dass eine Fehler- und Lernkultur in den Spitälern ermöglicht, ja sogar gefördert werden soll. Werden Fehler auch im sensiblen Bereich der Gesundheit gemeldet, kann dadurch die Qualität der Behandlungen gesichert und verbessert werden. Die Kommission unterstützt daher die Forderung nach einem Vertraulichkeitsschutz für Fehlermeldesysteme.

Gleichzeitig ist sich die Kommission bewusst, dass es verschiedene Interessen abzuwägen gilt. So soll die Fehler- und Lernkultur möglichst gefördert werden, indem Mitarbeitende im Spital, die Fehler melden oder verursachen, geschützt werden. Im Schadensfall darf aber dadurch der Haftpflichtanspruch der Betroffenen nicht gefährdet werden. Es bestehen auch gesetzliche Vorgaben für die Spitäler, Fehlermeldesysteme zu führen.

Die Kommission begrüsst, dass das Bundesamt für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um diese Problematik zu beleuchten. Das Gutachten liegt vor und zeigt auf, dass Bedarf zur Klärung der rechtlichen Situation bei Fehlermeldesystemen besteht. Weiter liess sich die Kommission darüber informieren, dass auf der Grundlage des Gutachtens, aber auch im Rahmen der Erstellung des Berichtes in Erfüllung des Postulates 20.3463 der RK-S, "Redlichkeitskultur im Schweizer Recht", weitere Arbeiten im Gange sind.

Vor dem Hintergrund dieser komplexen Ausgangslage unterstützt die Kommission die Motion einstimmig und beantragt die Annahme, weil sie den Handlungsbedarf bejaht. Bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung sollen die Erkenntnisse der bisherigen Arbeiten einfliessen.