Schaffner Barbara · Nationalrat · 2021-09-20
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-20
Wortprotokoll
Kollege Pult hat mir schon wieder das Wort aus dem Mund genommen. Wir behandeln jetzt nämlich die Anträge der Minderheiten Bregy respektive des Hauseigentümerverbandes, die schon der Ständerat abgelehnt hat. Die Anträge fordern eine Besserstellung der Grundeigentümer in diesem Gesetz gegenüber der Regelung in anderen Gesetzen. Die grünliberale Fraktion lehnt diese Forderungen deshalb ab.
Bei den Minderheitsanträgen Bregy zu den Artikeln 22 und 28 bin ich zwar mit Herrn Bregy einverstanden, dass es nicht um eine Wortklauberei geht. Damit endet aber die Einigkeit schon. Mit dem Begriff der "vollen Entschädigung" wird ein kaum definierter Begriff eingeführt, der zwangsläufig zu grossen Rechtsunsicherheiten und unbestimmten Entschädigungsforderungen führen wird. Herr Bregy hat in diesem Zusammenhang von einem zukünftigen Potenzial des Grundstücks gesprochen. Was sich dahinter verbirgt und eben nicht im Verkehrswert abgebildet ist, steht in den Sternen. Demgegenüber ist eben dieser Begriff des Verkehrswerts, den der Bundesrat verwendet hat, recht klar.
Bei Artikel 26 waren wir zuerst unschlüssig. Die Verwaltung hat jedoch klargestellt, dass Kosten für Vorkehren, die durch das Bauunternehmen, also in diesem Fall CST, ausgelöst werden, auch durch dieses finanziert werden müssen, unabhängig davon, ob öffentliche oder private Dritte betroffen sind. Nur wenn private Dritte eigene Bauvorhaben oder Bedürfnisse haben, die im Zuge von Bauarbeiten von CST ausgeführt werden, müssen die entsprechenden Kosten natürlich auch durch diese Dritten getragen werden. Mit diesem Verständnis der Situation lehnen wir auch den Minderheitsantrag Bregy zu Artikel 26 ab.